ich bin Krankenschwester und arbeite in der Heimbeatmung. Mein Patient ist global orientiert und hat nun den Wunsch geäußert, dass wenn es ihm das nächste mal schlecht geht, er die Beatmung beendet haben möchte. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass ich es nicht machen darf, aber es die Möglichkeit gibt, die Beatmung zu beenden, wenn er es wünscht. Seine Patientenverfügung ist sehr schwammig.
Nun meine Frage:
Er hat eine Patientenverfügung, die er geschlossen hat bevor er in einer Notsituation (Atemnot) JA zu der Beatmung gesagt hat. Die Patientenverfügung ist Standard (08/15) ... WAS MUSS nun in dieser Patientenverfügung verankert sein, damit die Beatmung beendet werden kann, wenn es ihm schlecht geht??? Genaue Formulierungen findet man nirgend im Internet bzw. eine Vorlage für einen Patienten DER SCHON BEATMET IST!! Wer darf diese schreiben?? Muss sie von einem Notar beurkundet werden?? Was ist zu beachten??

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf Antworten!
Danke!