Hallo,
ich bin gerade etwas verwirrt.
Bislang war ich der Ansicht, dass Ärzt*innen und Therapeut*innen bis zum 2,3 fachen Satz abrechnen dürfen. Diesen Satz dürfen sie in konkret auf den Patienten bezogenen, begründeten Einzelfällen überschreiten.
Kernfrage: Ist das soweit korrekt?
Hintergrund:
Auf der Suche nach einem*r Therapeut*in bin ich nun schon häufiger direkt beim ersten Telefonat/bei der ersten Mail darüber informiert worden, dass die jeweiligen Therapeut*innen mit 2,8/3,0/3,5/(...) fachem Satz abrechnen würden - bevor überhaupt Details zu meinem Fall bekannt waren. Einige hatten schon auf ihrer Homepage stehen, dass in der jeweiligen Praxis mit höheren Sätzen abgerechnet würde.
Widerspricht diese Pauschalisierung nicht dem Gedanken des begründeten Einzelfalls? Ist das im Sinne der GOP rechtens?
Und falls ja: Ist das in irgendeiner Art und Weise anfechtbar, die nicht darin resultiert, dass die entsprechenden Therapeut*innen die Behandlung verweigern?
(Die letzte Frage ist mehr oder weniger ironisch.)
Abrechnung von Psychotherapeut*innen PKV (Frage zur GOP)
Moderator: DMF-Team
Re: Abrechnung von Psychotherapeut*innen PKV (Frage zur GOP)
Mal eine saudumme Gegenfrage: waren Sie schon einmal in einem Ferrari-Autohaus und haben verlangt, dass die Preise auf VW-Niveau gesenkt werden?
1. Im Rahmen seiner Freiberuflichkeit ist es dem Arzt/Psychotherapeuten freigestellt zu welchem Tarif er behandeln will. Er darf jeden Patienten ablehnen, der sich damit nicht einverstanden zeigt. Wichtig ist allerdings, dass er den Patienten vor der Behandlung über seinen Gebührenrahmen informiert und ihn auch darauf hinweist, dass nicht jede Versicherung das erstattet. Wichtig ist auch, dass er - wenigstens grob - prüft, ob sich der Patient so eine Behandlung leisten kann.
2. Es ist nicht möglich einen Arzt/Psychotherapeuten, der privat tätig ist, zu einer Behandlung zu zwingen oder einen Gebührenrahmen festzulegen, Notfallbehandlungen ausgenommen.
3. Es ist das unternehmerische Risiko des Arztes/Psychotherapeuten, genauso wie des Autohändlers. Wenn der sich entscheidet Ferraris zu verkaufen, kann er auch pleite gehen.
Warum P-Patienten mittlerweile beim Psychotherapeuten schlechter da stehen als Kassenpatienten? Weil es nicht mehr Kohle und dafür deutlich mehr Aufwand gibt.
1. Im Rahmen seiner Freiberuflichkeit ist es dem Arzt/Psychotherapeuten freigestellt zu welchem Tarif er behandeln will. Er darf jeden Patienten ablehnen, der sich damit nicht einverstanden zeigt. Wichtig ist allerdings, dass er den Patienten vor der Behandlung über seinen Gebührenrahmen informiert und ihn auch darauf hinweist, dass nicht jede Versicherung das erstattet. Wichtig ist auch, dass er - wenigstens grob - prüft, ob sich der Patient so eine Behandlung leisten kann.
2. Es ist nicht möglich einen Arzt/Psychotherapeuten, der privat tätig ist, zu einer Behandlung zu zwingen oder einen Gebührenrahmen festzulegen, Notfallbehandlungen ausgenommen.
3. Es ist das unternehmerische Risiko des Arztes/Psychotherapeuten, genauso wie des Autohändlers. Wenn der sich entscheidet Ferraris zu verkaufen, kann er auch pleite gehen.
Warum P-Patienten mittlerweile beim Psychotherapeuten schlechter da stehen als Kassenpatienten? Weil es nicht mehr Kohle und dafür deutlich mehr Aufwand gibt.
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Re: Abrechnung von Psychotherapeut*innen PKV (Frage zur GOP)
Könnte ich mir einen Ferrari leisten, müsste ich nicht darüber nachdenken, ob ich mir eine eigentlich notwendige Psychotherapie finanziell erlauben kann. Ich habe nicht viel Erfahrung mit der PKV und beginne, meine Entscheidung zu bereuen. Ich wurde jedenfalls nicht informiert, dass es bei notwendigen Behandlung zu Versorgungslücken kommen kann.
Dennoch vielen Dank für die Auskunft.
P.S.: Luxusautos mit medizinischer Grundversorgung zu vergleichen hinkt meiner Meinung nach etwas.
Dennoch vielen Dank für die Auskunft.
P.S.: Luxusautos mit medizinischer Grundversorgung zu vergleichen hinkt meiner Meinung nach etwas.
Re: Abrechnung von Psychotherapeut*innen PKV (Frage zur GOP)
Oder anders formuliert: Der VW würde mir vollkommen reichen, es scheint für PKV Patienten bloß keine VW-Händler zu geben.
Ich will keine Luxustherapie, nur Hilfe. Ohne draufzuzahlen.
Ich will keine Luxustherapie, nur Hilfe. Ohne draufzuzahlen.
Re: Abrechnung von Psychotherapeut*innen PKV (Frage zur GOP)
Da haben Sie tatsächlich recht.
Wie kommt's?
1. Für eine Psychotherapie erhält der Psychotherapeut für GKV- und OKV-Patienten annähernd das gleiche Honorar - im Gegensatz zu einer "normalen" Behandlung, bei der meist für PKV-Patieten ein deutlich höheres Honorar gezahlt wird. Zusätzlich aber wird für GKV-Patienten dem Psychotherapeuten eine gewisse Kostenerstattung zur Beschäftigung von Hilfspersonal in der Praxis gezahlt, je mehr GKV-Patienten man behandelt, je höher. PKV-Patienten sind also finanziell eher unattraktiv (wiederum das blöde Beispiel: im Autohaus bietet ein Käufer den Betrag X für einen Wagen, der andere X+Y. Wem wird der Verkäufer den Wagen geben?).
2. Bei GKV-Paitenten wird ein Teil der Therapie unkompliziert eingeleitet, zumindest die Kurzzeittherapie. Bei PKV-Patienten hat der Therapeut einen organisatorischen und zeitlichen Mehraufwand. Auch das macht unattraktiv.
Ein Tip für Sie: es gibt Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, die GKV-Patienten im Erstattungsverfahren behandeln. Das ist wiederum mit Problemen verbunden, wodurch PKV-Patienten attraktiver werden. Besonders in größeren Städten werden sich mehrere solcher Therapeuten finden. Wenn Ihre PKV auch Therapien bei Therapeuten zahlt, die keine Approbation oder GKV-Zulassung haben, würden sich Ihre Chencen erhöhen. Tatsächlich ist es so, dass die PKVen Psychotherapie stiefmütterlich behandeln und möglichst unattraktiv machen.
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