Hallo zusammen,
Ist jemand von euch bei der XXX und hat Erfahrung im Zusammenhang mit einer Gynäkomastie?
Ich war beim Arzt und habe Hormonwerte und diverse andere Blutwerte bestimmen lassen. Als nächsten muss ich zur Mammographie.
Ich möchte gerne danach einen Antrag bei der Krankenkasse stellen für eine Kostenübernahme. Bisher konnte ich keine Information finden wie das abläuft.
Übernimmt dies mein Arzt oder muss ich den Antrag selbst stellen? Muss ich dazu ein bestimmtes Formular nutzen oder einfach an die Postadresse der XXX schicken?
Hat jemand von euch eine Zusage von der XXX bekommen und wie habt ihr den Antrag verfasst?
Danke und viele Grüße
Gynäkomastie XXX - Wer hat Erfahrung?
Moderator: DMF-Team
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Re: Gynäkomastie XXX - Wer hat Erfahrung?
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Re: Gynäkomastie XXX - Wer hat Erfahrung?
Guten Tag,
Sie selbst müssen momentan nichts unternehmen. Nur wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für eine Operation sieht- er erstellt das Gutachten- übernimmt Ihre KK die Kosten, die beträchtlich sind. Es ist aber bei diesen Operationen, die oftmals in den Augen der KK eine kosmetische OP darstellt- gut möglich, dass eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der KK erfolgt-entweder mit einem ablehnenden oder zusagenden Bescheid. Danach richtet sich die Kasse bzgl. der Kostenübernahme.
Sie selbst müssen momentan nichts unternehmen. Nur wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für eine Operation sieht- er erstellt das Gutachten- übernimmt Ihre KK die Kosten, die beträchtlich sind. Es ist aber bei diesen Operationen, die oftmals in den Augen der KK eine kosmetische OP darstellt- gut möglich, dass eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der KK erfolgt-entweder mit einem ablehnenden oder zusagenden Bescheid. Danach richtet sich die Kasse bzgl. der Kostenübernahme.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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