Ich wurde vor meiner Wurzelbehandlung nicht darüber aufgeklärt, dass und in welcher Weise man bei der Nahrungsaufnahme aufpassen muss. Also, dass der Zahn während des Behandlungszeitraums deutlich stärker Bruchgefährdet ist als sonst. Das also sowohl harte Lebensmittel, als auch kleine Bestandteile wie Sonnenblumenkerne und auch noch kleinere Saatkörner einen Zahn zum brechen bringen können. Deshalb nichts essen, was härter ist, als eine weich gekochte Kartoffel.
Jetzt ist der Zahn gebrochen und muss wohl raus. Der Arzt meinte, es würde doch auf der Hand liegen, dass man da aufpassen muss. Ich denke, es liegt für den Arzt auf der Hand. Für den Patienten bedingt. Wenn man sich ein Haus kaufen möchte, und das hat einen Riss, dann weiss der Käufer nicht unbedingt, ob es sich um ein rein ästhetisches Problem handelt, oder ob da Wasser rein kommt mit Schimmelbildung, oder ob sogar die Statik gefährdet ist.
In jedem Fall ist es doch ein Unterschied, ob man ganz ohne Aufklärung nach Hause geschickt wird, oder ob man eine deutliche Warnung bekommt.
Wäre die Art Aufklärung in Bezug auf Nahrungsaufnahme nicht Pflicht für den Arzt?
Aufklärung bei Wurzelbehandlung
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Re: Aufklärung bei Wurzelbehandlung
Guten Tag,
ich denke schon, dass es zur Aufklärungspflicht gehört-das ist aber allerdings lediglich meine Meinung. Vielleicht kann man den Zahn noch retten mittels einer Überkronung. Problem wäre in einem juristischen Streitfall, dass möglicherweise Aussage gegen Aussage steht und Sie schwerlich beweisen können, dass der Arzt Sie über Verhaltensmaßnahmen nicht aufgeklärt hat.
ich denke schon, dass es zur Aufklärungspflicht gehört-das ist aber allerdings lediglich meine Meinung. Vielleicht kann man den Zahn noch retten mittels einer Überkronung. Problem wäre in einem juristischen Streitfall, dass möglicherweise Aussage gegen Aussage steht und Sie schwerlich beweisen können, dass der Arzt Sie über Verhaltensmaßnahmen nicht aufgeklärt hat.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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