Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Medizinische Fragen zu COVID-19 (Coronavirus), Infektiologie, Hygiene und Reisemedizin

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Nordland
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Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Nordland »

Hallo,

ist es möglich, dass man eine Maskenbefreiung vom Zahnarzt erhält?

Hintergrund: Da ist Patient N. Dieser ist seit Jahren bei der Zahnärztin W. N. hat einen Würgereiz, der sich speziell bei schwierigen Zahnbehandlungen bemerkbar macht und zu häufigen Behandlungsunterbrechungen führt. W. kennt dieses Problem.

Nun spürt N. auch beim Tragen einer FFP2-Maske diesen Würgereiz. Er hat Atemprobleme und verspürt Unwohlsein beim Tragen der Maske. Er bitte W. um Ausstellung einer Maskenbefreiung.

Handelt es sich medizinisch gesehen um einen ausreichenden Grund für eine Maskenbefreiung? Genügt eine Maskenbefreiung vom Zahnarzt den formellen Anforderungen?

Gruß
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Nordland
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Nordland »

Hmm... Die einzige (unsichere) Antwort gelöscht. Obwohl man doch eigentlich eine klare Antwort geben können dürfte, der Fall könnte ja in der Praxis vorkommen.

Offenbar mangelt es einfach an Regelungen dazu. Harte Urteile gegen Ärzte schüchtern unterdessen die Ärzte ein, Befreiungen zu erteilen. Die Justiz versagt auch an anderer Stelle im Hinblick auf den Schutz unserer Grundrechte (normalerweise sollte man gar nicht über Maskenbefreiungen diskutieren müssen, in keinem unserer Nachbarländer gibt es die unsinnige Maskenpflicht noch). Angst und Panik stehen über Vernunft...
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blackylein
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von blackylein »

Ich habe noch keine Verurteilung bzw Gerichtsverfahren wegen Masken-Attesten gegen Ärzte erlebt, die die Atteste halbwegs begründen konnten.
Jedesmal bei solchen Urteilen war bekannt, wie der Arzt drauf ist.
Nordland
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Nordland »

blackylein hat geschrieben: 03.09.22, 17:05 Ich habe noch keine Verurteilung bzw Gerichtsverfahren wegen Masken-Attesten gegen Ärzte erlebt, die die Atteste halbwegs begründen konnten.
Jedesmal bei solchen Urteilen war bekannt, wie der Arzt drauf ist.
Es sind ja kaum greifbare Anforderungen definiert. Woran soll sich ein Arzt orientieren? Zudem wirken die Urteile abschreckend. Viele Ärzte werden Scheu haben, überhaupt Maskenbefreiungen auszustellen. Und das nicht nur wegen der (harten) Urteile, sondern auch, weil sie fürchten, in die Nähe von "Querdenkern" gerückt zu werden.

Dass vorher eigentlich jahrelang mehr oder weniger galt, man könne sich, wenn man mal nicht zur Arbeit gehen kann oder will, 'nen gelben Schein holen, ohne dass irgendjemand großartig die Bewertung des Arztes kontrolliert hätte, und jetzt plötzlich mutmaßlichen Verstößen strengstens nachgegangen wird, macht deutlich, dass es hier um Disziplinierung der Bevölkerung und der Ärzteschaft geht.
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Humungus
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Humungus »

1. Der Arzt als Gutachter ist in seiner Entscheidung frei. Er muss seine Entscheidung im Zweifelsfall begründen. Hat er wissentlich (!) ein falsches Attest ausgestellt, macht er sich strafbar.
2. Zu einer sorgfältigen Gutachtertätigkeit gehört eine intensive Befassung mit dem Patienten, entweder persönlich oder per Aktenlage. Wer Atteste für die Befreiung der Maskenpflicht ausstellt, ohne den Patienten gesehen oder Akten gelesen zu haben, wie das offensichtlich bei einigen Kollegen der Fall war, wird sehr schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Dies würde EBENSO für massenhaft ausgestellte unreflektierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gelten.
3. Dass die Attestpraxis für Maskenbefreiungen genauer von den Ermittlungsbehörden überprüft wurde, hat mehrere sehr gute Gründe:
- bei AUs und anderen Attesten ist es bisher nie zu massenhafter Ausstellung rein durch Internetbestellung gekommen
- die Atteste waren mit einem Honorar verbunden, die Kolleg:innen hat hier also offensichtlich Gewinnerzielungsinteresse gehabt. Dass dann nicht nur ein Strafverfahren, sondern der Entzug der Approbation wegen grob standesunwürdigem Verhalten drohen begrüße ich ausdrücklich
- im Gegensatz zu der AU, deren Falschausstellung im Regelfall nur den Arbeitgeber bzw. später die GKV/Krankenversicherung finanziell schädigt, können durch Falschausstellung eines "Maskenattestes" der Attestbegehrende und auch die Umgebung gesundheitlich geschädigt werden, von finanziellen Folgeschöden abgesehen.
4. Für Maskenatteste "Regelungen"? Klar gibt es die. Es sind die gleichen Regelungen wie für jedes andere Gutachten. Sind Sie Arzt? Dann würden Sie die Regelungen kennen. Ist eben nicht so einfach, ein Attest, nix multiple choice oder 10-Punkte-System.
5. Ein Arzt, der seine Gutachten überzeugend begründen kann - und sich auch die Mühe macht diese Gründe auf Papier zu bringen und nicht hektographierte Formulare ausstellt! - wird im Streitfall kein Problem haben. In einem solchen Fall wird ein Gutachten dann auch keine 30-60 Euro kosten, sondern erheblich teurer sein, bzw. der Arzt stellt nur im Einzelfall ein Attest aus und nicht massenhaft für Leute aus 300 Kilometern Entfernung.
6. Es wird immer wieder jemanden geben, der sich über die Arbeit der Justiz erregt, meist, weil die Urteile nicht so sind wie er sie sich erwünscht hat. Damit muss die Judikative leben.
7. Das Empfinden von Würgereiz und Unwohlsein durch das Tragen einer FFP-Maske fällt wohl eher nicht in das Fachgebiet eines Zahnarztes (es sei denn die Maske würde so getragen dass sie weit in den Rachen hineinreicht, was den Zweck etwas verfehlt). Geeignetere Ansprechpartner wären wahlweise Hausärzte, psychotherapeutische Ärzte oder Psychiater. Natürlich kann sich trotzdem ein Zahnarzt an das Attest wagen.

Abschließend: wenn Sie von "Angst und Panik" reden: waren Sie mal auf einer Intensivstation in den letzten 2 Jahren? Da dürften Sie dann auch "Angst und Panik" verspüren, insbesondere wenn Sie selber zugreifen müssten, und das mit Personalmangel wegen Überlastung und Corona-Ausfällen.

Konsequentes und korrektes Masketragen ist ein effektiver und ausgesprochen günstiger Infektionsschutz. Hier eine Übersicht der DGUV: https://www.dguv.de/ipa/publik/ipa-aktu ... /index.jsp und hier der Max-Planck-Gesellschaft: https://www.mpg.de/17915640/corona-risiko-maske-schutz

Zu den Grundrechten gehört übrigens auch der Schutz Dritter, nicht nur der des großen ICH. In der Pandemie wurde und wird das irgendwie gerne übersehen.
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Nordland »

Humungus hat geschrieben: 04.09.22, 08:17 Abschließend: wenn Sie von "Angst und Panik" reden: waren Sie mal auf einer Intensivstation in den letzten 2 Jahren? Da dürften Sie dann auch "Angst und Panik" verspüren, insbesondere wenn Sie selber zugreifen müssten, und das mit Personalmangel wegen Überlastung und Corona-Ausfällen.
Sind dir solche Aussagen eigentlich mittlerweile peinlich? Wir wissen heute, dass nie eine Alternative dazu bestand, dass sich alle Menschen infizieren. "Schutz"maßnahmen wie die Maskenpflicht haben die Pandemie nur verlängert. Mittlerweile hat sich Corona genauso zu einem harmlosen Virus entwickelt, wie es die Kritiker von Anfang an vorausgesagt hatten:
sueddeutsche.de hat geschrieben:Die Corona-Lage habe sich grundsätzlich geändert und sei nicht mehr vergleichbar mit 2020 und 2021. Es gebe keinen Grund mehr, eine Covid-19-Infektion "zu verbesondern", sagte Klaus Rabe, Ärztlicher Direktor an der Lungenklinik Großhansdorf. Der Leiter des Instituts für Infektionsmedizin an der Uni Kiel, Helmut Fickenscher, verwies auf die hohe Quote Geimpfter und Genesener. Die Todesfallrate betrage nur noch 0,05 Prozent, und darin sei "nicht eingerechnet, wer nicht an, sondern mit Corona stirbt". Daher lehnt er auch die Maskenpflicht in Bus und Bahn ab.
Wie wollt ihr von der Panik-Fraktion eigentlich wieder zurück zu einem normalen Leben kommen?

Übrigens: Man kann auch ohne Attest keine Maske tragen. Traut sich eh keiner was zu sagen...
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Humungus »

Peinlich ist und war mir nur der Mitbürger, der mit Gewalt übersehen wollte, wir viel Leid und Tod Corona ausgelöst hat - und wieviel davon man durch geeignete Maßnahmen hätte verhindern können. Peinlich ist mir derjenige, der immer auf sein Recht achtet, und das seines Mitbürgers ignoriert.

Dass eine Mutation immer harmloser ist als ihre Vorgänger, ist reines Wunschdenken.
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Nordland »

Humungus hat geschrieben: 19.11.22, 05:52 Peinlich ist und war mir nur der Mitbürger, der mit Gewalt übersehen wollte, wir viel Leid und Tod Corona ausgelöst hat - und wieviel davon man durch geeignete Maßnahmen hätte verhindern können.
Unsinn. Es war klar, dass sich früher oder später jeder infizieren würde. "Schutz"maßnahmen haben also alles nur verzögert, aber nichts verhindert. Das weiß man heute eigentlich sicher und das wussten selbst damals schon alle mit medizinischem Sachverstand.
Humungus hat geschrieben: 19.11.22, 05:52Peinlich ist mir derjenige, der immer auf sein Recht achtet, und das seines Mitbürgers ignoriert.
Problematisch ist es, wenn aus irrationaler Angst - geschürt auch von angeblichen medizinischen Fachleuten, die sich dadurch fachlich disqualifiziert haben - Forderungen nach Einschränkungen für die Allgemeinheit erhoben werden.
Humungus hat geschrieben: 19.11.22, 05:52Dass eine Mutation immer harmloser ist als ihre Vorgänger, ist reines Wunschdenken.
Falsch, es wurde zu Beginn der Pandemie vorhergesagt und genauso ist es eingetreten:
focus.de hat geschrieben:Scharf kritisiert haben auch die Virologen Hendrik Streeck und Jonas Schmidt-Chanasit Karl Lauterbachs Warnung vor einer „Killervariante“. Der Begriff ‚Killervariante‘ ist unwissenschaftlich und führt zu nichts als Verunsicherung in der Bevölkerung“, sagte Schmidt-Chanasit NDR 90,3. Eine solche Variante im Herbst sei „laut Weltgesundheitsorganisation WHO ein sehr unwahrscheinliches Szenario.“ „Wenn man das Virus zur Veranschaulichung vermenschlicht, dann will es leichter übertragen werden, den Immunantworten entgehen und gleichzeitig nicht von seiner eigenen Fitness verlieren. Krankmachende Eigenschaften gehören nicht dazu“, erläuterte Streeck in „Bild“. Genau diese Entwicklung des Coronavirus beschreiben andere Virologen ebenfalls. Regelmäßig hat FOCUS Online sich mit Chefvirologe Ulf Dittmer über neue Varianten ausgetauscht. Die Richtung ist dabei für ihn klar: Die Evolution des Virus lege keinen „Rückwärtsgang“ ein. Das widerspräche der biologischen Entwicklung. Gefährlicher als vorherige Varianten würden neue Mutationen seiner Einschätzung nach nicht werden.
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Humungus »

Ihnen ist aber schon klar, dass die Verzögerung einer Durchsuchung dazu führt einen exponentiellen Anstieg zu verhindern? Boris Johnson war zu Beginn der Pandemie auch Ihrer Meinung, und Bolsonaro auch. Sie befinden sich also in illustrer, populistischer Gesellschaft. Boris Johnson hat dann schlagartig merken dürfen, was ungehemmte Durchsuchung bedeutet, und er hat die Bremse gezogen. Zu spät, was Tausende kostete. Und in Deutschland geschah das Gleiche im Herbst/Winter 20. Lockdown zu spät - Zehntausende tot. Weil der Impfstoff noch nicht da war. Diese Toten waren unnötig.

Jetzt können Sie einen auf dicke Hose machen, weil die Impfstoffe die tödlichen Verläufe weitestgehend verhindern. Dass aber noch immer viele sterben, im Moment ca. 150 pro Tag, erwähnen Sie nicht. Es ist Ihnen auch egal.
Ich denke weitere Diskussionen erübrigen sich. Sie negieren schlicht die Dinge, die sich ereignet haben, und es gibt genug Beispiele in der Welt die zeigen was Populismus, Egoismus und Ignoranz zum Ergebnis hatten.
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Nordland »

Ab heute sind (endlich - viel zu spät) die Maßnahmen Geschichte. Vernünftige Menschen haben von Anfang an gesagt, dass die Maßnahmen unsinnig sind. Heute wissen wir, sie hatten recht und es war falsch, auf die Panikmacher zu hören.

Wäre es angesichts dessen nicht angebracht, sich für Slogans wie
Humungus hat geschrieben: 19.11.22, 22:12 exponentiellen Anstieg
zu entschuldigen? Vielleicht ja auch im eigenen Interesse, denn als Augenarzt auf die Scharfmacher hereinzufallen ist ja schon etwas anderes als wenn Lieschen Müller das passiert.
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Corona-Boy »

Nordland hat geschrieben: 08.04.23, 11:21Ab heute sind (endlich - viel zu spät) die Maßnahmen Geschichte.
Was ist mit dem Hausrecht?https://www.tagesschau.de/inland/corona ... e-101.html
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Nordland »

Corona-Boy hat geschrieben: 08.04.23, 17:46 Was ist mit dem Hausrecht?
Rechtlich gesehen vielleicht möglich. Wobei auch das zweifelhaft ist, da jeder ja irgendwo auf medizinische Behandlungen angewiesen ist und insoweit ein gewisser öffentlicher Zugang besteht, den man nicht einfach einschränken kann.

Faktisch gesehen wird das aber schwierig, da die Menschen endlich wieder aus dem Haus gehen, ohne an die Maske zu denken. Sie werden zum Teil einfach gar keine mehr haben. Wer als Arzt dann ständig Diskussionen haben möchte, weil Patienten erstmal für 1 Złoty in der Praxis 'ne Maske kaufen müssen und dafür sowieso erstmal die Praxis ohne Maske betreten müssen, bitte...
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Corona-Boy »

Nordland hat geschrieben: 09.04.23, 11:05ein gewisser öffentlicher Zugang besteht, den man nicht einfach einschränken kann.
nicht einschränken kann oder darf?https://www.tagesschau.de/inland/corona ... e-101.html
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Re: Maskenbefreiung vom Zahnarzt möglich?

Beitrag von Niemand2000 »

Zu https://openjur.de/u/2443004.html würde mich mal interessieren, ob es Entscheidungen jüngeren Datums gibt
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