i.v. Zugang durch RettSan

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jam3s
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i.v. Zugang durch RettSan

Beitrag von jam3s »

Hallo,

Der Rettungssanitäter hat ja ansich nicht die Kompetenz, invasive Massnahmen wie einen i.v. Zugang zu legen, durchzuführen. Wenn der Patient aber einwilligt trotz dass ihm erklärt wurde, dass der RettSan nicht die Kompetenz hat, darf er einen Zugang legen? Oder wäre dies immer noch strafbar?

mfG,

James
Dr.med.Holger Fischer
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Re: i.v. Zugang durch RettSan

Beitrag von Dr.med.Holger Fischer »

Hallo,
wenn der Patient es erlaubt, ist es nicht strafbar, also keine Körperverletzung. Abgesehen davon sollte man froh sein, in einer wirklich bedrohlichen Lage ( Schlaganfall, Herzinfarkt, schwerer Unfall) von jemandem, der dazu in der Lage ist, einen Zugang gelegt zu bekommen. Da würde sich mir persönlich gar nicht die Frage stellen, ob er es auf Grund seiner Ausbildung darf oder nicht.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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