DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

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Angelus Noctis
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DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Angelus Noctis »

Hallo,
ich erlebe es bei manchen Ärzten, dass man diese neue Datenschutzverordnung unterschreiben soll. Auf meinen Einwand, dass ich dies nicht möchte bekam ich dann jedes Mal zu hören, dass man mich dann leider nicht behandeln wird. (Was natürlich besonders intelligent ist, wenn man mir diesen Wisch erst nach der Behandlung vorlegt)

Bei anderen Ärzten muss man sowas nicht unterschreiben.

Was hat es nun damit auf sich? Darf man mich mit Schmerzen oder einer abgetrennten Hand wirklich wegschicken, wenn ich nicht unterschreibe?

MfG
Der Fischer.
Anästhesieschwester
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Anästhesieschwester »

Hallo.
Schreiben Sie doch einfach drauf, von welchen Ärzten /Kliniken der Arzt Befunde anfordern darf (oder schließen Sie welche aus). Darunter Datum und Unterschrift.
Die DSGVO wird Ihnen zukünftig in jeder Praxis und bei jedem Klinikaufenthalt begegnen, also sollten Sie da für sich eine Lösung finden.

Gruß
Die Anästhesieschwester
Brigitte Goretzky
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Brigitte Goretzky »

Anästhesieschwester hat geschrieben: Schreiben Sie doch einfach drauf, von welchen Ärzten /Kliniken der Arzt Befunde anfordern darf (oder schließen Sie welche aus). Darunter Datum und Unterschrift.
Darum geht es bei der Erklärung zur DSVGO doch gar nicht, sondern um die Daten, die der Arzt sammeln und speichern darf.
Wenn ein Arzt keine Patientenakte führen darf, kann er nicht untersuchen/behandeln, daher kann er den Patienten nur abweisen. Echte Notfälle sind eine Ausnahme, dort wird ggf. Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht kommen, d.h. der Arzt wird das machen, was ein durchschnittlich vernunftbegabter Mensch vermutlich machen lässt.
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Humungus
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Humungus »

Brigitte Goretzky hat geschrieben:Darum geht es bei der Erklärung zur DSVGO doch gar nicht, sondern um die Daten, die der Arzt sammeln und speichern darf.
Wenn ein Arzt keine Patientenakte führen darf, kann er nicht untersuchen/behandeln, daher kann er den Patienten nur abweisen.
So ist es. Lehnt ein Patient die Speicherung seiner Daten beim Arzt ab, würde man gegen Gesetze verstoßen, wenn man ihn behandeln würde. So ist ein Arzt bekannterweise zur Aufbewahrung von Patientendaten für einen längeren Zeitraum verpflichtet. Außerdem würde man in Beweisnot kommen, wenn der Patient einen Behandlungsfehler vorwerfen würde.

Dies ist auch der Grund, warum beispielweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Dokumentation einer Einverständnis zur Datenspeicherung beim Arzt für unnötig hält. Ich mache es in meiner Praxis auch nicht. Manchmal muss man eben Lächerliches ignorieren. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch ich Patientendaten speichere.
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Anästhesieschwester
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Anästhesieschwester »

Hallo Frau Gretzky,

Doch, es geht dabei auch darum, woher der Arzt / dieKlinik noch weitere Befunde anfordern darf. Damit schlage ich mich jeden Tag herum.
Angelus Noctis
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Angelus Noctis »

Schreiben Sie doch einfach drauf, von welchen Ärzten /Kliniken der Arzt Befunde anfordern darf
Von keinem. Dann muss ich aber die Unterschrift verweigern und werde nicht behandelt mit meiner abgetrennten Hand.
Der Fischer.
Brigitte Goretzky
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Brigitte Goretzky »

Anästhesieschwester hat geschrieben:Hallo Frau Gretzky,

Doch, es geht dabei auch darum, woher der Arzt / dieKlinik noch weitere Befunde anfordern darf. Damit schlage ich mich jeden Tag herum.
Na, das ist doch nichts neues aus der DSVGO. Schweigepfkicht existiert seit das Strafgesetzbuch den entsprechenden Paragraphen hat, seither müssen die Patienten Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben.
Angelus Noctis hat geschrieben: Von keinem. Dann muss ich aber die Unterschrift verweigern und werde nicht behandelt mit meiner abgetrennten Hand.
Zu diesem Blödsinn habe ich bereits Stellung genommen, vielleicht sollten Sie die Antworten lesen, die Sie bekommen.
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Muppet
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Muppet »

Hallo,
Diese neuen Gesetz hat beim Arzt gründsätzlich nichts geändert. Man genehmigt jetzt mit einen Unterschrift alles was vorher automatisch abgelaufen ist.

Gibt man keine andere Ärzte an, können Befunde nicht angefordert werden. Diesem Teil muss man dann einfach nicht ausfüllen und fertig.

Gruss
Muppet
Euphemia
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Euphemia »

Angelus Noctis hat geschrieben:
Schreiben Sie doch einfach drauf, von welchen Ärzten /Kliniken der Arzt Befunde anfordern darf
Von keinem. Dann muss ich aber die Unterschrift verweigern und werde nicht behandelt mit meiner abgetrennten Hand.
Ihr Gedankengang ist völliger Quatsch!!!
Mein Mann und ich sind vor wenigen Tagen beide als Notfälle während unseres Urlaubs im Krankenhaus aufgenommen worden. Mein Mann unterschrieb den Wisch erst am vierten Tag, als alle notwendigen Untersuchungen gelaufen waren und der Hausarzt bereits angefaxt worden war. (Klar: die Nennung des Hausarztes galt automatisch als mündliche Zustimmung.)
Ich bin schon wieder raus aus dem Krankenhaus und unterschrieb erst einen Tag nach meiner Entlassung.

Ergo: Ihrer abgetrennten Hand würde sich sicherlich jeder Arzt auch ohne Unterschrift annehmen.
"Wer sich nur tragen lässt, lernt weder laufen noch tragen." (Kyrilla Spiecker)
Humungus
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Humungus »

Euphemia hat geschrieben:Ergo: Ihrer abgetrennten Hand würde sich sicherlich jeder Arzt auch ohne Unterschrift annehmen.
Solange ein Patient in der Lage ist freien Willens zu entscheiden, muss man seinen Willen akzeptieren. Verweigert er die Behandlung, lässt man ihn sterben.

Den Wunsch des Handamputierten nach Nichtspeicherung von Daten würde ich geflissentlich ignorieren und ihm anbieten, sich zu meinen Konditionen (Daten werden gespeichert) behandeln zu lassen oder die Praxis zu verlassen. Dass Daten an Dritte (beispielsweise andere Ärzte) nur mit Einverständnis des Patienten weitergegeben werden, ist und war schon immer so. Man kann auch gerne darüber diskutieren, ob eine generelle und fall-unbezogene Einverständnis überhaupt gültig ist.
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Angelus Noctis
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Angelus Noctis »

Ist das dann nicht durchaus eine unterlassene Hilfeleistungen, wenn man einen Kunden mit abgetrennter Hand (der sich ja behandeln lassen möchte, aber eben keine DSVGO unterschreiben will) einfach stehen lässt und nicht behandelt?
Der Fischer.
Humungus
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Humungus »

Wie gesagt verlange ich für eine Behandlung keine Unterschrift unter eine Vereinbarung, aber selbstverständlich speichere ich Daten. Bei einem Patienten, der es lieber in Kauf nimmt zu sterben anstatt ein dummes Formular zu unterschreiben, gehe ich von einer Störung im Wertesystem aus. Ich würde den Patienten darauf hinweisen, dass eine ausbleibende Behandlung für ihn tödlich enden könnte. Weiterhin würde ich ihn darauf hinweisen, dass ich die Behandlung genauestens dokumentieren und möglichst mit Zeugen durchführen würde, um mir späteren Ärger zu ersparen. Der Patient muss damit einverstanden sein, sonst keine Behandlung. Machtspiele spiele ich nicht mit. Ich würde dem Patienten noch anbieten einen Notarzt anzurufen.
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Brigitte Goretzky
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Brigitte Goretzky »

Angelus Noctis hat geschrieben:Ist das dann nicht durchaus eine unterlassene Hilfeleistungen, wenn man einen Kunden mit abgetrennter Hand (der sich ja behandeln lassen möchte, aber eben keine DSVGO unterschreiben will) einfach stehen lässt und nicht behandelt?
Brigitte Goretzky hat geschrieben:Echte Notfälle sind eine Ausnahme, dort wird ggf. Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht kommen, d.h. der Arzt wird das machen, was ein durchschnittlich vernunftbegabter Mensch vermutlich machen lässt.
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Christianes Herz
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Christianes Herz »

"Wann müssen Patienten eine Einwilligungserklärung unterschreiben?
• Weiterhin ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich, wenn Behandlungsdaten und Befunde an andere behandelnde Ärzte oder Krankenhäuser weitergegeben oder von ihnen angefordert werden müssen (§ 73 Absatz 1b SGB V).
• Eine Einwilligung ist auch nötig, wenn außerhalb der gesetzlich geregelten Datenflüsse Patientendaten an Dritte übermittelt werden, etwa zur Abrechnung an private Verrechnungsstellen.
• Ebenso ist sie notwendig bei Nutzung von Patientendaten für Service-Angebote (z. B. Recall-Service).
• Aushang oder Ausgabe einer Patienteninformation ersetzen diese Einwilligungserklärungen nicht."
https://www.kvno.de/60neues/2018/18_07_top-faq-dsgvo/

Also, wir unterschreiben nicht die DSGVO, die ist Fakt, sondern wir werden informiert, wie und in welchem Umfang unsere Daten gepflegt werden und wir geben mit unserer unterschriebenen Einwilligung unser Einverständnis dazu, dass unsere Unterlagen und Daten an sogen. Dritte weitergegeben werden dürfen.
Im Grunde ist die DSGVO positiv für uns alle, weil informativ und das Thema hier im Forum insofern, weil wir uns damit auseinandersetzen.

Eine ärztliche Behandlung ansich ist von der DSGVO nicht abhängig. Das schrieb Humungus bereits mehrfach. Es geht um die Datenpflege. Die weitere Verschickung / Abholung der Unterlagen und Daten. Das ist eine Menge mehr als wir von unseren gesetzlichen Kassen erfahren. M. E. Außerdem ist die Unterschrift kein lebenslanges Schicksal sondern Widerruf ist möglich. Das war ohne die Grundverordnung auch nicht so ohne Weiteres möglich.

Frdl. Grüße
Christiane
Humungus
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Re: DSVGO unterschreiben oder nicht behandelt werden

Beitrag von Humungus »

Christianes Herz hat geschrieben:Im Grunde ist die DSGVO positiv für uns alle,
Nie in meinem Leben habe ich mich so ausgegrenzt gefühlt... :wink:

Für mich ist die DSGVO ausschließlich nachteilig. Die Patientendaten waren mir bislang bereits heilig, und niemand - auch nicht mit einem Konnektor - darf Hand daran legen. Die DSGVO bringt mir nur bürokratischen Zeitverlust, sei es in der Praxis (unter anderem 20-seitiges "Sicherheitskonzept"), im Internet (aufgeblasenes Impressum, das zu Abmahnungen von spezialisierten Anwälten nur einlädt). Patienten haben mich darauf nicht angesprochen. Ich kriege weiterhin massenhaft Spam-Mails, und ich kriege weiterhin betrügerische Drückeranrufe, obwohl ich in jedem Laden unterschreiben muss, wenn der mich wegen einer Bestellung zurückrufen soll.
Das war ohne die Grundverordnung auch nicht so ohne Weiteres möglich.
Oh doch, das war es. Der Patient konnte schon bisher jederzeit seine Einwilligung zur Datenweitergabe zurückziehen. Auch bisher waren gute (!) Schweigepflichtsentbindungen themengebunden und zeitlich beschränkt. Und auch bisher konnte der Patient jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten erhalten.

Besser ist die Sache durch die DSGVO nur für diverse Seminarvereine geworden, die damit reich werden. Und natürlich die Anwälte. Mein Homepagebetreiber hat mir übrigens angeboten, die Homepage DSGVO-Sicher zu machen, für einen Stundenlohn von 200 Euro+. Der freut sich auch.
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