Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

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Barnie Geröllheimer
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Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Das Urteil des Gerichtes kommentiere ich lieber nicht. Bringt auch nichts außer Bluthochdruck.

Aber was passiert mit solchen Figuren berufsrechtlich? Wird ein solches Individuum je wieder auf die Kranken losgelassen?
Ich glaube, manchmal gibt es im Leben nicht genug Steine
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dora
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von dora »

hallo,

könntest du mal einen Link zum Fall setzen, weiß nicht um was es da geht.
Ist das der Aezt der Wartelisten manipuliert hat ?
Barnie Geröllheimer
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Jein, er hat Diagnosen manipuliert, um seine eigenen Patienten in der Warteliste weiter vorn zu platzieren. Die Warteliste selbst wird von der Eurotransplant geführt
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klaus1
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von klaus1 »

Das Verhalten des Arztes war laut LG Göttingen zum Tatzeitpunkt nicht strafbar.
Sie unter http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l ... esprochen/
Barnie Geröllheimer
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Er ist nur strafrechtlich aus dem Schneider, berufsrechtlich noch lange nicht
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von klaus1 »

Strafrechtlich ist er auch noch nicht aus dem Schneider, da die Staatsanwaltschaft Revision angekündigt hat.
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Dass kranke Kassen jeden Tag

Beitrag von PR »

hunderttausende Diagnosen manipulieren, um sich besser aus den Kassenausgleichstöpfen bedienen zu können, das fällt dagegen niemandem auf und das klagt niemand an, was ?

PR
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Guten Abend,

es ist immer sehr einfach, einen Sachverhalt "unkommentiert" in den Raum zu stellen und damit indirekt + plakativ zu sagen: Unser schlechtes Rechtssystem!

Aber worüber hatten die Göttinger Richter denn konkret zu entscheiden?

1. Manipulation der Empfängerreihenfolge: War 2012 nicht strafbar.

2. "Versuchter Totschlag in elf Fällen": Hier war zu beweisen, das 11 andere Menschen, die auf der Warteliste standen, möglicherweise nur deswegen gestorben wären weil die Reihenfolge zu ihren Ungunsten manipuliert wurde.
Das Problem dabei: Alle diese Menschen sind ohnehin todkrank. Sie können jeden Tag an ihrer Grunderkrankung sterben oder die (verpasste) OP nicht überleben - was bei Lebertransplantierten
durchaus vorkommen kann: Bis zu 10% der Transplantierten sterben im 1. Jahr.
Ergo: Der sichere(!) Zusammenhang zwischen möglicher Tötung und Wartelistenmanipulation war nicht zu beweisen. :arrow: Im Zweifel für den Angeklagten :arrow: Freispruch.

3. "Körperverletzung mit Todesfolge" in drei Fällen: Hier war zu beweisen, das drei Patienten die (zu Unrecht???) eine Leber erhielten heute noch leben würden, wenn man sie nicht operiert hätte.
Offenbar waren aber auch diese Mensche todkrank. Sie standen ja wohl auf der Transplantations-Warteliste...nur etwas weiter hinten (bis eben manipuliert wurde).
Ergo: Der sichere Zusammengang zwischen OP und Tod war nicht zu beweisen. :arrow: Im Zweifel für den Angeklagten :arrow: Freispruch.

Zusammenfassend muß man sagen: Unser Rechtsstaat funktioniert. Darüber bin ich persönlich sehr froh.

Unabhängig davon finde ich die - offenbar bewiesene - Manipulation der Wartelisten genauso schäbig, wie wohl die meisten Menschen.

Siehe auch hier:
Die BÄK verweist darauf, dass es Aufgabe der unabhängigen Justiz und nicht der Bundesärztekammer sei, darüber zu urteilen, ob sich der Angeklagte des Göttinger Verfahrens strafbar gemacht habe. Die Prüfungs- und die Überwachungskommission, gemeinsam getragen von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, sei nach ihrem gesetzlichen Auftrag dafür zuständig zu überprüfen, ob sich einzelne Ärzte oder Ärztinnen beziehungsweise Transplantationszentren an die verbindlichen Richtlinien gehalten haben oder ob sie diese missachtet haben. Das sei in Göttingen in gravierender Weise der Fall gewesen. Dies zu sanktionieren sei ebenfalls nicht Aufgabe der Bundesärztekammer, sondern der zuständigen Landes­aufsichts­behörden.
Quelle: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62703
Dr. A. Flaccus
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Barnie Geröllheimer
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

PR hat geschrieben:hunderttausende Diagnosen manipulieren, um sich besser aus den Kassenausgleichstöpfen bedienen zu können, das fällt dagegen niemandem auf und das klagt niemand an, was ?
Wer stellt die nötigen Diagnosen?
Aber Sie ha´m schon Recht, allein die Offerte ist ebenfalls eine ausgemachte Sauerei.
Dr. A. Flaccus hat geschrieben:es ist immer sehr einfach, einen Sachverhalt "unkommentiert" in den Raum zu stellen und damit indirekt + plakativ zu sagen: Unser schlechtes Rechtssystem!
Es lag mir fern, die Anwendung der geltenden Gesetze in Frage zu stellen. Aber nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist moralisch, ethisch und anständig.
Man wird dem Mann auch keine Vorteilsnahme nachweisen können. Er wird, nach seiner Motivation befragt, angeben, halt philantrop veranlagt zu sein. Auch Dummheit ist per se nicht strafbar. Und doch weiß jeder, dass ein Haufen auf der Straße, der aussieht wie Sche!ße, riecht wie Sche!ße und schmeckt wie Sche!ße, höchstwahrscheinlich kein Filet vom Kobe-Rind ist.

Es ist außerdem bei Vorkommnissen dieser Art die Wut besonders hoch, wenn es sich um eine Zunft handelt, die für sich Seriosität, Ethik, moralische Grundsätze reklamiert und bei vielen Vertrauensvorschuß genießen, weil einem auch nichts anderes übrig bleibt, als Vertrauen in den behandelnden Arzt zu haben.

Leicht OT: Ich habe derzeit einen Kunden aus der JVA Bruchsal, der sage und schreibe 5,5 Jahre wegen gewerbsmäßigem Betrug aufgebrummt bekommen hat. Er hat Immoblienanleger mit einem Schneeballsystem beduppt, dabei allerdings als Nebeneffekt erhaltungswürdige Bausubstanz in den "neuen Ländern" vor dem Abriss gerettet, weil er Käufer dafür fand. Das hielt ihm sogar der Richter zugute, brummte ihm aber trotzdem 5,5 Jahre auf.
Und so ein Schwe!n wie dieser Tratzplatzionsarzt kommt (strafrechtlich) davon, weil das geltende Gesetz nicht ausreicht, um ihn für 1000 Jahre hinter schwedische Gardinen zu bringen.

Diese Rechtsprechung müssen Sie den Leuten mal erklären...!
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Timmie2
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Timmie2 »

Die Prüfungs- und die Überwachungskommission, gemeinsam getragen von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, sei nach ihrem gesetzlichen Auftrag dafür zuständig zu überprüfen, ob sich einzelne Ärzte oder Ärztinnen beziehungsweise Transplantationszentren an die verbindlichen Richtlinien gehalten haben oder ob sie diese missachtet haben. Das sei in Göttingen in gravierender Weise der Fall gewesen
Ist diese Kommission ihrem Prüfauftrag nachgekommen? Wie ich gelesen habe, hat diese Kommission im Jahr 2011 bundesweit ganze 4 Fälle untersucht. Damit wurde geradezu zu Manipulation eingeladen, zumal für besonders viele Transplantationen ein deutlich höheres Salär lockte. Göttingen ist doch kein Einzelfall, es wurden bereits weitere Strafverfahren eingeleitet.

Die Richtlinien werden von der Bundesärztekammer erstellt und vom Gesundheitsministerium durchgewunken. Richtlinien, deren Einhaltung ungenügend überprüft wurden und wie nun verlautbar wird zudem gegen die Verfassung verstoßen. Eine Richtlinienänderung soll ermöglichen, dass in begründeten Fällen von der Regel abgewichen werden kann. Dabei zeigte der Göppinger Prozess einmal mehr, zu welch unterschiedlichen Ergebnissen verschiedene Gutachter kommen können. Welche Begründung vermag eine Abweichung von den Regeln nach Gutdünken eines Ärztezirkels legitimieren?

Mittlerweile sei Manipulation strafbar. Diese Rechtsprechung ist wirklich erklärungsbedürftig. Es gibt bereits zahlreiche Restriktionen gegen vorsätzliches Manipulieren von Daten, die für jeden Popanz gelten, aber ausgerechnet bei einem so wichtigen Thema wie dem Organspendegesetz sollen diese Restriktionen nicht greifen?
Barnie Geröllheimer hat geschrieben:Aber was passiert mit solchen Figuren berufsrechtlich? Wird ein solches Individuum je wieder auf die Kranken losgelassen?
Wenn nicht er dann genügend andere. Der Fisch stinkt immer vom Kopf.
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Heinerle »

Timmie2 hat geschrieben:
Die Richtlinien werden von der Bundesärztekammer erstellt und vom Gesundheitsministerium durchgewunken. Richtlinien, deren Einhaltung ungenügend überprüft wurden und wie nun verlautbar wird zudem gegen die Verfassung verstoßen.
Das ist doch wohl der eigentliche Aufreger. Das Gericht hat die geltenden Ausschlüsse bestimmter Patientengruppen für verfassungswidrig erklärt. In immerhin der Hälfte der Fälle hat der Arzt gegen eine Regelung gehandelt, die selber verfassungswidrig ist.
Juristisch scheint mir der Freispruch gut begründet. Wenn nicht nachzuweisen ist,dass auch nur ein einziger Patient eindeutig durch die Manipulation gestorben ist, dann ist der Angeklagte freizusprechen. Ein Jahr Untersuchungshaft vor einem so klaren Freispruch finde ich übrigens bemerkenswert .
Und als Bestie kann ich einen Arzt beim besten Willen nicht sehen, der mit seinem Handeln und Können jedenfalls auch Leben gerettet hat. Da fallen mir doch andere ein, denen ich nicht in die Hände kommen möchte . PR, Sie haben meine Gedanken gelesen....so mancher Patient staunt über seine Diagnosen, wenn er wagt, die Krankenakte zu lesen.
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von LilyG »

Dr. A. Flaccus hat geschrieben:2. "Versuchter Totschlag in elf Fällen": Hier war zu beweisen, das 11 andere Menschen, die auf der Warteliste standen, möglicherweise nur deswegen gestorben wären weil die Reihenfolge zu ihren Ungunsten manipuliert wurde.
Das Problem dabei: Alle diese Menschen sind ohnehin todkrank. Sie können jeden Tag an ihrer Grunderkrankung sterben oder die (verpasste) OP nicht überleben
und
Dr. A. Flaccus hat geschrieben:. "Körperverletzung mit Todesfolge" in drei Fällen: Hier war zu beweisen, das drei Patienten die (zu Unrecht???) eine Leber erhielten heute noch leben würden, wenn man sie nicht operiert hätte.
Offenbar waren aber auch diese Mensche todkrank.
Das Problem ist, dass diese Menschen todkrank sind, d.h. sie sterben so oder so. Wie will man noch nachweisen, was die wahre Todesursache ist? Meistens steht auf dem Totenschein Herzstillstand, nicht Sepsis oder gar die Grundkrankheit. In Japan ist es ehrenrührig an Herzstillstand zu sterben. Die häufigste Todesursache ist Schlaganfall in Japan.

LilyG
Barnie Geröllheimer
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Heinerle hat geschrieben:
Timmie2 hat geschrieben:
Die Richtlinien werden von der Bundesärztekammer erstellt und vom Gesundheitsministerium durchgewunken. Richtlinien, deren Einhaltung ungenügend überprüft wurden und wie nun verlautbar wird zudem gegen die Verfassung verstoßen.
Juristisch scheint mir der Freispruch gut begründet. Wenn nicht nachzuweisen ist,dass auch nur ein einziger Patient eindeutig durch die Manipulation gestorben ist, dann ist der Angeklagte freizusprechen. Ein Jahr Untersuchungshaft vor einem so klaren Freispruch finde ich übrigens bemerkenswert .
Und als Bestie kann ich einen Arzt beim besten Willen nicht sehen, der mit seinem Handeln und Können jedenfalls auch Leben gerettet hat. Da fallen mir doch andere ein, denen ich nicht in die Hände kommen möchte . PR, Sie haben meine Gedanken gelesen....so mancher Patient staunt über seine Diagnosen, wenn er wagt, die Krankenakte zu lesen.
Die Schuldfrage und das Urteil sind immer auch eine Frage der Beweislast. Wem diese in solchen Fällen auferlegt wird, hat zwangsläufig und fast regelmäßig das Nachsehen. Es entlastet m.E. den Arzt nicht, wenn festgestellt wird, dass der Tod von Patienten nicht kausal mit der herbeigeführten Verzögerung einer notwendigen und möglichen Transplantation zusammenhängen würde, wobei sich schon die Frage stellt, inwieweit man Kausalität gelten lässt und wo nicht.
Wenn als Folge z.B. eines Leberversagens oder von Nebenwirkungen der Medikation mit der Zeit auch andere Funktionen des Körpers gestört sind und womöglich zum Tode führen, dann ist mittelbar immer noch die nicht rechtzeitig ausgetauschte Leber daran schuld, dass ein Mensch stirbt.
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Wenn als Folge z.B. eines Leberversagens oder von Nebenwirkungen der Medikation mit der Zeit auch andere Funktionen des Körpers gestört sind und womöglich zum Tode führen, dann ist mittelbar immer noch die nicht rechtzeitig ausgetauschte Leber daran schuld, dass ein Mensch stirbt.
Das ist ein völlig falscher Denkansatz.

"Schuld" am Tod des Patienten ist die Krankheit, die zum Leberversagen geführt hat.

Transplantationsmedizin lebt von der Freiwilligkeit ihrer Spender und der Verfügbarkeit der Organe. Und die müssen auch noch zum Empfänger "passen".

Kein Mensch hat ein "Anrecht" auf ein fremdes Organ.
Er hat vielmehr Glück, wenn die Umstände passen.

Ergo: Eine "nicht ausgetauschte Leber" kann an nichts schuld sein.
Man wird nie beweisen können, das genau die Leber, die ungerechtfertigter Weise ein Anderer erhalten hat, das Überleben eines anderen Menschen sichergestellt hätte.
Meistens steht auf dem Totenschein Herzstillstand
"Herzstillstand" ist ein Endzustand, der so gar nicht auf einem deutschen Totenschein stehen darf.
Gefordert wird eine Kausalkette, z.B.: Sepsis - Nierenversagen - sept./toxische Herzinsuffizienz..

Wenn man keine Kausalkette kennt, schreibt man "unklar".

In der Praxis wird es aber in der Tat oft anders umgesetzt. So ist der Herzinfarkt eine sehr häufige Diagnose auf deutschen Totenscheinen.
Dr. A. Flaccus
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Re: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

Beitrag von Barnie Geröllheimer »

Dr. A. Flaccus hat geschrieben: Das ist ein völlig falscher Denkansatz.

"Schuld" am Tod des Patienten ist die Krankheit, die zum Leberversagen geführt hat.
Sorry, das sind doch Spitzfindigkeiten. Bei einem Ertrinkenden ist das Wasser schuld, das unverschämterweise in die Lunge dringt, nicht der Beobachter, der ihn hätte retten können. Oder wie...?!
Dann formuliere ich es halt anders und sage, dass der Arzt schuld ist, die Krankheit nicht gelindert oder geheilt zu haben.
Dr. A. Flaccus hat geschrieben: Transplantationsmedizin lebt von der Freiwilligkeit ihrer Spender und der Verfügbarkeit der Organe. Und die müssen auch noch zum Empfänger "passen".
Ja und?
Dr. A. Flaccus hat geschrieben: Kein Mensch hat ein "Anrecht" auf ein fremdes Organ.
Aber er hat mit Sicherheit Anspruch auf bestmögliche Hilfe und somit Vorrang vor anderen, wenn ein Transplantat zur Verfügung steht (passend oder nicht) und er in der Warteliste weit genug vorn ist.
Dr. A. Flaccus hat geschrieben: Er hat vielmehr Glück, wenn die Umstände passen.
Bei solchen Ärzten müssen nicht nur die MEDIZINISCHEN Umstände passen, da müssen auch die menschlichen und charakterlichen Umstände passen. Vielen Dank kann ich da nur sagen!! :evil:
Dr. A. Flaccus hat geschrieben: Ergo: Eine "nicht ausgetauschte Leber" kann an nichts schuld sein.
Man wird nie beweisen können, das genau die Leber, die ungerechtfertigter Weise ein Anderer erhalten hat, das Überleben eines anderen Menschen sichergestellt hätte.
Das kann ich nicht beurteilen. Da irgendwie ja "passende" Organe festzustellen sind, kann man sicher auch postmortem feststellen, ob sie (mit einiger Wahrscheinlichkeit) gepasst hätten. Ich glaube auch nicht, dass Sie dem Göttinger Arzt zu seinem Verhalten gratulieren wollen, oder?

Das bringt mich auf meine Eingangsfrage zurück..., sicher gibt es Präzedenzfälle, wie man mit solchen Leuten auf berufrechtlicher Ebene verfährt. Das würde sicher nicht nur mich interessieren.
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