Warum sind Belege beim Arzt kostenpflichtig?

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Mary-Anne
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Warum sind Belege beim Arzt kostenpflichtig?

Beitrag von Mary-Anne »

Hallo Experten,

überall kann der Kunde Belege für Güter oder Dienstleistungen erhalten, nur beim Arzt sind sie kostenpflichtig und das verstehe ich nicht.

Der Patient kann seine Fahrtkosten zur ambulanten Heilbehandlung als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend machen. Dazu muss er diese Kosten natürlich belegen.

Eine Bescheinugung beim Arzt über die Arztbesuche im Kalenderjahr kostet den Patienten 5 Euro Gebühren. Denkt der Patient direkt beim Arztbesuch daran, sich einen Beleg geben zu lassen (die sogenannte "Bescheinigung über den Arztbesuch"), kostet das neuerdings 3 Euro pro einzelne Bescheinigung!

Alle Patienten, die mit dem PKW anreisen, können übrigends die Kosten ansetzen, die bei der Benutzung öff. Verkehrsmittel angefallen wären. Aber dann hat man auch keine Fahrkarten als Belege.

Wenn der Patient nun bei allen Ärzten diese Gebühren bezahlt, dann übersteigen diese Kosten jedoch den Betrag, der sich aus der steuerlichen Entlastung ergeben hätte.

Nun meine Frage: Warum müssen Patienten für diese Belege Geld bezahlen? Schliesllich ist ja auch eine Geldleistung (hier die Behandlungskosten durch die KK) erbracht worden. Wie kann der Patient sonst seine Arztbesuche nachweisen, ohne unterm Strich draufzuzahlen?
Viele Grüße von
Mary Anne
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Sind Sie Patient/in, oder Kunde/in

Beitrag von PR »

beim Arzt ?

Die trockene Antwort:
Kunden bekommen vom Verkäufer / Dienstleister einen Beleg über dessen Umsatz. Dieser stellt einen (automatische erstellten) Auszug seiner eigenen Buchhaltung dar. Zu dieser Buchhaltung ist nach dem Steuerrecht jeder Verkäufer / Dienstleister verpflichtet. Der Kundenbeleg enthält n i c h t personen-bezogene Angaben darüber, wie viel Geld wann für welche Ware / Dienstleistung vom (nicht genannten) Kunden an den Verkäufer / Dienstleister geflossen ist.
Jedoch ist ein Arztbesuch k e i n dem vergleichbarer Vorgang, und eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist k e i n dem Kundenbeleg vergleichbares Dokument.
Ein dem Kundenbeleg vergleichbares Dokument wäre die Gebührbescheinigung, die Patienten beim Arzt immer dann bekommen, wenn sie dem Arzt 10 € Kassengebühr zur Weiterleitung an die Krankenkasse übergeben haben.

Die praktische Antwort:
Natürlich weiß der Arzt was Sie wollen: Steuern sparen. Wobei es meistens um Cent-Beträge geht.
Patienten sollten allerdings wissen:
Ärzte werden von Politik und Kassen mit immer mehr Verwaltungskram zugemüllt. Der verursacht natürlich Kosten, wird aber nicht vergütet. Übelstes Beispiel: die Kassengebühr. Mehr Verwaltungskram können wir nicht gebrauchen. Also verlangen wir eine Abschreckungsgebühr.

Der praktische Rat:
Arzthelferinnen kriegen mehr mit, als Patienten so denken.
Wenn die den Eindruck haben: die/der ist aufs Sparen angewiesen, dann machen die so eine Bescheinigung auch mal umsonst. Und wenn nicht, dann nicht.
Also mit Arzthelferinnen immer menschlich umgehen.

PR
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Mary-Anne
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Beitrag von Mary-Anne »

Sind Sie Patient/in, oder Kunde/in beim Arzt ?


Das ist doch IMO das Gleiche:
Der Arzt bietet mir meine Heilkunst, ich (über meine KK-Beiträge) biete ihm mein Geld.
Der Kundenbeleg enthält n i c h t personen-bezogene Angaben darüber, wie viel Geld wann für welche Ware / Dienstleistung vom (nicht genannten) Kunden an den Verkäufer / Dienstleister geflossen ist.
Genau. Der Arzt könnte eine n i c ht poersonen-bezogene Angabe darüber machen, wie viel Geld für welche Dienstleistung an die KK (also indirekt an den Patienten) geflossen ist.

Dienstleistung gegen Geld - dafür einen Beleg - wo ist das Problem?
Jedoch ist ein Arztbesuch k e i n dem vergleichbarer Vorgang, und eine Bescheinigung über einen Arztbesuch ist k e i n dem Kundenbeleg vergleichbares Dokument.
Warum ist das nicht vergleichbar?

Der Arzt bekommt Geld für seine Leistung!
Der Patient bezahlt dafür!

Warum sollte hier kein Kundenbeleg fällig werden?
Natürlich weiß der Arzt was Sie wollen: Steuern sparen.
Ja genau. Der Arzt möchte das nicht auch?
Wobei es meistens um Cent-Beträge geht
Wie kommen Sie darauf?

An dieser Stelle möchte ich einnmal (als Beispiel) unsere persönlichen Daten zitieren:
Bruttoverdienst 40.000 Euro
Zumutbare Eigenbelastung 1% vom Bruttoeinkommen (verheiratet, drei Kinder)
somit 400 Euro
die jährlichen Krankheitskosten betragen (beispielsweise für 2006) 1.200 Euro

somit können 800 Euro abgesetzt werden!!!
Arzthelferinnen kriegen mehr mit, als Patienten so denken.
Wenn die den Eindruck haben: die/der ist aufs Sparen angewiesen, dann machen die so eine Bescheinigung auch mal umsonst. Und wenn nicht, dann nicht.
Woher kann eine Arzthelferin mitbekommen, ob ich aufs Sparen "angewiesen" bin? Ausserdem geht es hier nicht um Almosen, sondern um Rechte eines JEDEN (also auch nicht bedürftigen Bürgers) gegenüber dem Finanzamt!
Also mit Arzthelferinnen immer menschlich umgehen.
Eine Frage der guten Kinderstube. Darüber müssen wir gar nicht diskutieren.
Was aber hat das mit der Frage nach den Belegen zu tun?
Viele Grüße von
Mary Anne
Ivonne
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Beitrag von Ivonne »

Hallo Mary-Anne,

also ich wollte mich nur kurz mit einem vorschlag einmischen :-)

ich bin arzthelferin und wir haben patienten, die sich quasi ein fahrtenbuch zugelegt haben. darin notieren sie das datum des artzbesuches und nehmen es mit in die praxis. wir machen einen stempel rein und unterschreiben das er an diesem tag bei uns behandelt worden ist. das ist für uns minimalster aufwand und der patient hat seinen nachweis. wo ich recht geben muss, ist dass der verwaltungsaufwand immer mehr wird. und wenn wir allein für einen patienten alle daten raussuchen an dem er in einem jahr bei uns war, dann ist eine von uns (je nach häufigkeit der besuche) schon mal locker ne halbe stunde beschäftig. deswegen sehe ich die 5 euro nicht so tragisch, da die arzthelferin (gehalt) ja auch geld kostet.

weiß nicht ob das wirklich helfen konnte... aber ich find das einen guten kompromiss und ich denke das die ärzte das so auch vom aufwand her vertreten können.

Liebe Grüße

PS: die arzthelferinnen bekommen oft wirklich wesentlich mehr mit als erwartet ;-)
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Sie hatten tatsächlich 800 Euro Fahrtkosten ?

Beitrag von PR »

Um die gings doch, oder ?
Na dann schauensemal, wer Ihnen die bescheinigt.
Der Arzt bekommt Geld für seine Leistung!
Der Patient bezahlt dafür!
Irrtum.
Sie zahlen nichts Belegbares für die Leistung Ihres Arztes, sondern einen Kassenbeitrag. Dieser ist von den an Ihnen erbrachten ärztlichen Leistungen vollkommen unabhängig .
Von diesem ("morbiditäts-unabhängigen") Kassenbeitrag gehen durchschnittlich 16 % (die sogenannte Kopfpauschale ) an die gesamte niedergelassene Ärzteschaft Ihres Regierungsbezirks. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob Sie allein oder mit zehn Mitversicherten, null oder zehnmal bei einem Arzt, oder bei zehn Ärzten waren.
Dies nennt man das "Sachleistungsprinzip" der "gesetzlichen" Krankenkasse.

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Beitrag von Mary-Anne »

@Ivonne
also ich wollte mich nur kurz mit einem vorschlag einmischen
Darum geht es doch in einem Forum :D
Danke für die EInmischung :wink:
ich bin arzthelferin und wir haben patienten, die sich quasi ein fahrtenbuch zugelegt haben. darin notieren sie das datum des artzbesuches und nehmen es mit in die praxis. wir machen einen stempel rein und unterschreiben das er an diesem tag bei uns behandelt worden ist. das ist für uns minimalster aufwand und der patient hat seinen nachweis.
Ja, das ist wirklich eine gute Idee. :!: :D
wo ich recht geben muss, ist dass der verwaltungsaufwand immer mehr wird
Ja das glaube ich gerne, dass die Ärzte immer mehr Verwaltungsaufwand haben. Aber da kann der Patient ja nichts für.
deswegen sehe ich die 5 euro nicht so tragisch, da die arzthelferin (gehalt) ja auch geld kostet.
Die Kassiererin an der Supermarktkasse kostet ja auch Geld und Sie würden es ja auch nicht einsehen, wenn Sie für den Kassenbon (=Beleg) extra Geld zahlen müssten.
die arzthelferinnen bekommen oft wirklich wesentlich mehr mit als erwartet
Arzthelferinnen sind auch nur Menschen :wink:


@PR
Sie hatten tatsächlich 800 Euro Fahrtkosten ?
Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden.

Ein kurzer Ausflug ins Steuerrecht:
Krankheitskosten wie z.B. Praxisgebühr, Arztrechnungen, Zuzahlungen Medikamente, Zuzahlungen Massagen, Zuzahlugen Krankenhaus, Sehhilfen und eben auch die Fahrtkosten zur ambulanten Heilbehandlung können gegenüber dem Finanzamt als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden. Dabei muss der Steuerpflichtige eine "zumutbare Eigenbelastung" (abhängig vom Familienstand und Zahl der Kinder) selber tragen. Demnach wirken sich nur die Krankheitskosten steuerlich aus, die diese "zumutbare Eigenbeteiligung" übersteigen.

Unsere Aufwendungen für diese genannten Krankheitskosten belaufen sich auf GESAMT 1.200 Euro (Davon entfallen auf Fahrtkosten ca. 420 Euro).

Von diesen 1.200 Euro gesamten Kosten müssen wir 400 Euro als "zumutbare Eigenbelastung" tragen. Somit können insgesamt 800 Euro als "außergewöhnliche Belastung" für Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Na dann schauensemal, wer Ihnen die bescheinigt.
Warum so zynisch? :roll:

Das Finanzamt erkennt die Kosten an, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden wären, auch wenn man mit dem PKW gefahren ist (Ausnahmen gelten bei Behinderten uä). Wenn ich z.B. einen Termin bei meinem Frauenarzt habe, kostet eine einfache Fahrt mit dem Bus 2,50 Euro. Für Hin- und Rückfahrt kommen also schon 5 Euro zusammen. Da läppert sich im Jahr schon so einiges zusammen!
Sie zahlen nichts Belegbares für die Leistung Ihres Arztes, sondern einen Kassenbeitrag.
Kommt denn das Geld, das die Krankenkasse von mir einzieht, denn nicht irgendwann bei den Leistungserbringern an (also ua den Ärzten)? Oder kommen diese Gelder den Bäckern und den Malern zugute?
Jetzt darf ich auch mal zynisch ein :wink:
Viele Grüße von
Mary Anne
PR
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Irgendwann

Beitrag von PR »

genau: nach sechs Monaten und zwei Wochen

kommen recht genau 16 % vom "Geld, das die Krankenkasse von mir einzieht" bei der Gesamtheit der Ärzte Ihres Regierungsbezirks an.

Extrawünsche sind da nicht drin.

PR
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Mary-Anne
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Beitrag von Mary-Anne »

kommen recht genau 16 % vom "Geld, das die Krankenkasse von mir einzieht" bei der Gesamtheit der Ärzte Ihres Regierungsbezirks an
Da kann der Patient doch auch nichts für. Soll der Patient denn freiwillig auf mögliche Steuerertattungen verzichten? Tun SIE das denn?

Die Idee von Ivonne ist schon am besten. Der Arzt hat keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und der Patient bekommt seinen Beleg. :D
Viele Grüße von
Mary Anne
Seramona
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Beitrag von Seramona »

Also wir sind wirklich eine sehr nette Praxis...
Denn bei uns ist das Ausstellen solcher Bescheinigungen Service!
GMA
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Registriert: 11.04.07, 20:06

Re: Warum sind Belege beim Arzt kostenpflichtig?

Beitrag von GMA »

Hallo, ich bin erst heute auf dieses Thema gestoßen.
Ich weiß nicht, ob es noch Sinn macht, darauf zu antworten?
Aber ich versuch´s einfach; man wird ja sehen, ob noch Antworten kommen.

Wir wohnen auf dem Land und müssen für jede Fahrt zum Facharzt mindestens 25 km einfach fahren, da kommt schon Einiges an km zusammen. Außerdem haben wir auch noch Ärzte, die ca. 60 km einfache Fahrt entfernt ihre Praxis haben. Und wir sind beide chronisch krank, müssen also laufend zu den Ärzten fahren.

Es ist ausgesprochen ärgerlich, dass die meisten Ärzte inzwischen tatsächlich Gebühren verlangen für solche Bescheinigungen - und das, obwohl wir schon alles vorbereitet haben; sie müssen nur noch ihren Stempel reinmachen und unterschreiben, sonst nichts. Es gibt inzwischen Ärzte, die verlangen für diesen lumpigen Stempel und die Unterschrift 10 €; das ist in zwei Sekunden erledigt; das finden wir wirklich unverschämt!!! Aber mach was dagegen... (ich such einen wütenden smily)!!!


So werden wir um unser gutes Recht betrogen, unsere vielen Kilometer bei der Steuer berücksichtigen zu lassen.
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