Was darf alles ein Examinierte Krankenpflegehelferin

"Hier wird Pflege besprochen" mit Downloadbereich und Knowledgebase

Moderator: DMF-Team

Jacki9
Topicstarter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 178
Registriert: 17.01.07, 17:47
Wohnort: Hamburg

Was darf alles ein Examinierte Krankenpflegehelferin

Beitrag von Jacki9 »

Hallo ihr da,

meine Frage lautet: Habe im Krankenhaus meine 1 Jährige Krankenpflegehelferin absolviert.
Habe mein Examen gemacht.

Nun arbeite ich im Alten - und Pflegeheim da darf ich als ex. Krankenpflegehelferin gar nichts mehr machen.

Kann mir einer vielleicht helfen.
frequenzkatastrophe
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 131
Registriert: 25.01.06, 00:38

Beitrag von frequenzkatastrophe »

Beschreiben Sie ihren Tätigkeitsbereich mal etwas genauer "nix machen" ist etwas ungenau. Ich nehme an, das Sie bei ihrer Arbeit größtenteils Grundpflege machen und die Behandlungspflegen (RR-/BzMessungen, s.c.Inektionen, Medikamentengaben...) Aufgabe der examinierten Altenpfleger(innen) bzw Krankenschwester/-pfleger ist. Klarheit über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sollte die Stellenbeschreibung ihres Arbeitgebers darstellen. Lassen Sie sich diese von ihrer Bereichsleitung aushändigen und lesen Sie nach, dort müsste genau aufgelistet sein was Sie dürfen.
Jedes Ding ist Gift, allein die Dosis macht, das ein Ding kein Gift ist.
Jacki9
Topicstarter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 178
Registriert: 17.01.07, 17:47
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Jacki9 »

Ich darf Grundpflege machen, aber dann hört es auf.

Darf kein BZ/ RR messen geschweige denn s.c Inektionen oder Medikamentgebe.

Von meinem Arbeitsgeber habe ich nur eine Stellenbeschreibung von der Pflegehelfer/ Pflegehilfskraft bekommen.

Sie sagen es gibt keine Stellenbeschreibung einer Krankenpflegehelferin.
Elisabeth D
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 120
Registriert: 28.09.04, 07:31

Beitrag von Elisabeth D »

Ist es wichtig RR zu messen u.ä.? Sind grundpflegerische Tätigkeiten niveau- und wertlos?

Meines Wissesn gibt es keine rechtlichen Grundlagen, die es ermöglichen Behandlungspflege einzuklagen. Der AG hat die Organisationsverantwortung. Er entscheidet, wer welche Tätigkeiten übernehmen muss.

Elisabeth
jasmin781

Beitrag von jasmin781 »

Hallo zusammen,

Ich glaube,das ist von Haus zu Haus auch unterschiedlich.
In der Klinik wo ich arbeite beispielsweise wird nich viel Unterschied gemacht,ob du 1 oder 3 Jahre gelernt hast.Aber sei doch froh wenn du nur GP machen darfst,auch wenn du nicht viel Zeit hast,da hast du mehr Zeit für den Pat. als wenn du im Dienstzimmer bist und zig andere Dinge machen musst.Liebe grüsse Jasmin781
Kusi
DMF-Mitglied
Beiträge: 69
Registriert: 27.10.06, 13:36
Wohnort: LK WF

Beitrag von Kusi »

Hallo,

hier einmal ein Auszug aus der HeimPersV

§ 6 Fachkräfte

1.Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt.
2. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegerhelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.

Hm.. ist die frage, ob die 1 Jährige KP Ausbildung als KPH angesehen wird, oder nicht.

Stellenbeschreibung anschauen und hinterfragen warum kein RR etc. gemessen werden darf.

Krankenpflegehelfer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Krankenpflegehelfer oder die Krankenpflegehelferin arbeitet im professionellen Pflegeteam und assistiert dem/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in bei deren Aufgaben (z.B. Krankenbeobachtung, Verbandswechsel), übernimmt aber auch Pflegetätigkeiten in Eigenverantwortung bzw. in Absprache mit dreijährig ausgebildetem Pflegepersonal. Krankenpflegehelfer/innen sind u. a. für das Umbetten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Toilettengang, Patientenbegleitung, Kontrolle von Blutdruck, Puls und Temperatur, Körperpflege, Richten der Betten, Schreibarbeiten und Hygiene zuständig.

Ausbildung [Bearbeiten]Die einjährige Ausbildung zum/zur KrankenpflegehelferIn soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Versorgung der Kranken, sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln (Ausbildungsziel). Die Ausbildung umfasst in der Regel über 500 Stunden theoretische Ausbildung und über 1.100 Stunden praktische Ausbildung in einer Klinik. Am Ende der Ausbildung findet eine praktische und mündliche Abschlußprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt.

Diese Ausbildung ist berufspolitisch umstritten, gesellschaftspolitisch aber dringend notwendig.

Seit Januar 2004 unterliegt die Ausbildung zum/zur KrankenpflegehelferIn dem Landesrecht, d.h., jedes Bundesland entscheidet, ob die Ausbildung angeboten wird und wie sie strukturiert ist. Solche Gesetze gibt es seit 2004 in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen. Davor war sie durch das Krankenpflegegesetz bundeseinheitlich geregelt.

In den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2006 eine einjährige Berufsausbildung zum "staatlich anerkannten Altenpflegehelfer / Altenpflegehelferin". Die Ausbildung entspricht im Wesentlichen der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer.

In jedem Fall ist die Berufsbezeichnung geschützt und bundesweit anerkannt, d.h., auch in den Bundesländern, in denen keine Krankenpflegehilfeausbildung angeboten wird, können KrankenpflegehelferInnen tätig werden.

Kusi
Profi sein, heißt auch Fehler zu zugeben...
Lernen ist eine Tätigkeit, bei der man das Ziel nie erreicht und zugleich immer fürchten muss, das schon Erreichte wieder zu verlieren.
Marion G.
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 04.04.09, 17:06

Beitrag von Marion G. »

Hallo zusammen!
Auch ich habe 1980 das Examen zur Krankenpflegehelferin gemacht und habe nun über 20 Jahre Berufserfahrung. Die letzten 3 Jahre allerdings nicht mehr in der Pflege. Leider! Nun habe ich wieder in der Pflege angefangen und bin entsetzt über die Behandlung einer KPH. Für mich ist es allerdings nicht so schlimm, dass man nur noch Grundpflege durchführen darf, für mich ist es die neue Einstufung in den Gehaltsklassen. Ich finde es eine Unverschämtheit, dass man mit einem Staatsexamen auf die gleiche Stufe gestellt wird, wie z.B. eine Schwesternhelferin oder gar "Hausfrau" (nicht böse gemeint -eine Hausfrau leistet viel!!!). :x
Dies kann es doch nicht sein. Ich habe keine Worte dafür. So ist doch die Krankenpflegehelferinnenausbildung unnötig geworden,wenn man so oder so als Pflegeassistentin eingestuft wird. Wer möchte mir dazu antworten?
Lieben Gruß
Marion
Bianca_75
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 28.10.10, 20:34

Re: Was darf alles ein Examinierte Krankenpflegehelferin

Beitrag von Bianca_75 »

Jacki9 hat geschrieben:Hallo ihr da,

meine Frage lautet: Habe im Krankenhaus meine 1 Jährige Krankenpflegehelferin absolviert.
Habe mein Examen gemacht.

Nun arbeite ich im Alten - und Pflegeheim da darf ich als ex. Krankenpflegehelferin gar nichts mehr machen.

Kann mir einer vielleicht helfen.

Das selbe Problem habe ich auch finde leider nur nix wo ich mich schlau machen kann
Bianca_75
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 28.10.10, 20:34

Beitrag von Bianca_75 »

frequenzkatastrophe hat geschrieben:Beschreiben Sie ihren Tätigkeitsbereich mal etwas genauer "nix machen" ist etwas ungenau. Ich nehme an, das Sie bei ihrer Arbeit größtenteils Grundpflege machen und die Behandlungspflegen (RR-/BzMessungen, s.c.Inektionen, Medikamentengaben...) Aufgabe der examinierten Altenpfleger(innen) bzw Krankenschwester/-pfleger ist. Klarheit über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sollte die Stellenbeschreibung ihres Arbeitgebers darstellen. Lassen Sie sich diese von ihrer Bereichsleitung aushändigen und lesen Sie nach, dort müsste genau aufgelistet sein was Sie dürfen.

Darf ma als KPH auch keinen Verband anlegen?
Adromir
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 1737
Registriert: 05.03.07, 19:16
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

Beitrag von Adromir »

Vielleicht bin ich durch mein 3 Jähriges Examen etwas überheblich geworden, aber ich versteh gerade nicht, warum man anscheinend glaubt, mit einem einjährigen Examen die gleichen tätigkeiten durchführen zu können, wie eine 3jährig examinierte Kraft. Irgendeine der beiden Ausbildungen wäre ansonsten völlig überflüssig.
Annette Koch
DMF-Moderator
Beiträge: 1081
Registriert: 29.09.04, 15:41
Wohnort: Boesensell (NRW)

Beitrag von Annette Koch »

Hallo,

wir brauchen in der Pflege unsere Assistenten, die uns den Rücken freihalten, indem sie den 3-jährig examinierten die Grundpflege abnehmen. Aber Grundpflege ist ebenso ein wichtiger Bestandteil der Pflege. Auch hier muss mit "offenen Augen" gearbeitet werden, wie die Beobachtung der Haut wie z.b. trockene Haut, Entzündungen, Entdeckung von entstehenden Wunden, Rötungen etc. was besonders bei Diabetikern eine wichtige Rolle spielt. Auch diese Arbeit ist durchaus ehrenhaft, nur um dies hier mal zu betonen :wink: Nur wenn es um Injektionen wie z.b. s.c. und i.m oder Versorgung von Wunden, endotracheales Absaugen, nur um einige Beispiele zu nennen geht, dann ist eine 3-jährige Ausbildung dazu ausgelegt, die ganzen Hintergründe wie auftretende Komplikationen, sowie die ganzen Zusammenhänge zu erkennen die im Rahmen dieser Tätigkeiten liegen. Die Verantwortung liegt letzend endes am Schluss bei den Fachkräften. Wer in dieser Hinsicht mehr Verantwortung will, sollte sich für eine 3-jährige Ausbildung entscheiden. Wie Adromir hier schon andeutete dann wäre eine 3-jährige Ausbildung überflüssig. Schließlich arbeiten wir hier am und mit den Menschen und dessen Gesundheit ist es, was zu schützen ist :roll:
Liebe Grüße

Annette Kochsiek (Koch)
---------------------
DMF-Moderatorin
Geriatrie/Gerontologie
Pflege
Uwe Hecker
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 496
Registriert: 17.08.05, 18:36
Wohnort: Wiesloch (Baden-Württemberg)

Re: Was darf alles ein Examinierte Krankenpflegehelferin

Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo Zusammen,

ich kann die diskussion sehr gut nachvollziehen, zumal ich auch erst die einjährige KPH ausbildung gemacht habe, bevor es dann stetig bergauf ging.

Ich sehe es so:

KPH´s auf einen minimum zu degradieren und sie nicht als Fachkräfte anzusehen ist genauso schlimm wie sie nahezu 1 zu 1 alles machen zu lassen was eine 3 jährige Pflegefachkraft auch tut. Beides ist nicht ok!

Ich kann mir in nahezu allen Bereichen der Pflege den Einsatz von KPH´s vorstellen, wenn mit dem Thema offen umgegangen wird und man eine explizite Stellenbeschreibung ausarbeitet.

Eine Kontrolle der Vitalwerte gehört für mich da auf jedenfall dazu, über das Verabreichen von s.c. Injektionen kann man sicher streiten, alle i.v. Sachen sind tabu! Die Grundpflege ist ein wichtiger Punkt der nicht zu unterschätzen ist und in dem KPH´s eine große Verantwortung übernehmen und den 3 jährigen Pfk. den Rücken für andere Dinge frei machen. Ebenso stellen m.E. KPH´s eine Unterstützung da, wenn es um das Lagern und mobilisieren von Patienten geht, und sind sicher die bessere Hilfe als eine Schichtleitung (die definitiv andere Aufgaben hat), ein Zivi oder ein FSJ.

@Jacki9: Im Zweifelsfall kann ich Dir nur raten, Dir nen anderen Job zu suchen, oder eben doch noch die 3jährige Krankenpflegeausbildung zu absolvieren.

Liebe Grüße

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
der Matze
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 968
Registriert: 09.06.08, 10:46

Re: Was darf alles ein Examinierte Krankenpflegehelferin

Beitrag von der Matze »

Uwe Hecker hat geschrieben:@Jacki9: Im Zweifelsfall kann ich Dir nur raten, Dir nen anderen Job zu suchen, oder eben doch noch die 3jährige Krankenpflegeausbildung zu absolvieren.
Dazu hatte der Threadersteller in den letzten 4 Jahren auch genug Zeit... ;-)


Grüße,
der Matze,
(dieser Benutzer ist nicht mehr im DMF aktiv)

Info: Koma und Aufwachen auf der Intensivstation
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen