BTMs auf Rettungsmitteln...

Moderator: DMF-Team

mbela
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BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von mbela »

Hallo Forum,

wollte Fragen wie ihr es mit euren BTMs auf den Rettungsmitteln handhabt. Wir müssen hier zeitnah im Rahmen des QM unsere Vorhaltung überdenken und ich suche hier Lösungsmöglichkeiten.

Grüße

Markus
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von VK-Retter »

Bei uns befinden sich sowohl auf den RTWs, als auch den NEFs ab- und festgeschlossene BTM Kassetten.
Der passende Schlüssl wird dem Transportführer/NEF-Fahrer jeweils bei der Übergabe mit Melder und dem Schlüssel für die Stadtschließung übergeben und muss mit einem Karabiner am Gürtel getragen werden.
Die Übergabe muss von den beiden Transportführern/NEF-Fahrern dokumentiert werden.

Vorgehalten werden auf dem RTW 3x Morphin (10mg/1ml) und 3x Fentanyl (0,5mg/10ml)
bzw. auf den NEF 5x Morphin und 5x Fentanyl

Frohe Weihnachten :ostern:
Quid pro quo?
mbela
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von mbela »

Danke für die schnelle Antwort...

Wenn du mir jetzt noch den Hersteller dieser BTM-Boxen per PN zukommen lassen könntest, hach wär das fein :christmas

Und natürlich auch noch frohe Weihnachten!
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von fa7x110 »

Wir hatten in SH ein ähnliches System bei dem auf den RTW-Übergabebogen der Bestand an BTM bei Übergabe von beiden Kollegen unterzeichnet wurde, Schlüssel war am RTW Schlüssel für einen Safe im Medikamentenschrank.
mfg Marcus

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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von VK-Retter »

Und wie handhabt ihr das in GB? Oder wird das da als ganz normales Medikament behandelt?

@ Markus: Info ist in Auftrag gegeben, sobald ich mehr weiß melde ich mich (PN Funktion spinnt momentan irgendwie)
Quid pro quo?
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von fa7x110 »

Ne, alles was unter "controlled drugs" fällt, Opiate, Benzos etc muss gesichert werden. All diese Medikamente führe ich persönlich mit und muss sie auch persönlich bei einer Apotheke bestellen, Kosten trägt der Ambulance Trust. Im Vergleich stellt ja (so was es bei uns in D) ein Arzt aus dem KH das Rezept für die BTM aus und damit bestellt der Anbieter dann bei der Apotheke, gelagert wirt in der Wache. Hier stelle ich das Rezept aus, ein Bote der Apotheke holt es ab und liefert es an mich persönlich oder an meinen Safe in der Wache. Dies beinhaltet alle "controlled drugs", der Trust kann sie weder bestellen noch darf er sie lagern. Ich kann meine Medikamente dann entweder in der Wache lagern oder zu Hause wenn ich den Bestimmungen entsprechend handel. Wie in D, doppelt abgeschlossen, Zugang nur ich etc pp. Soll heissen in einem kleinen Safe mit meinem Reisepass den Versicherungsunterlagen und ner Externen Festplatte mit Fotos und Daten... wer hat denn schon zwei Safes im haus. Wenn ich den Bestellzyklus verpasse (ich muss ca. 10 Tage im Vorraus planen) und mir etwas ausgeht, muss ich selber in eien Apotheke und mir zum Beispiel Morphium kaufen, trage dan die Kosten selber. Führe ich gewisse Medikamente nicht mit, ist es mein Verschulden und sollte ich einen Patienten deshalb nicht behandeln können mache ich mich haftbar zivil und arbeitsrechtlich.
Bestände werden "geauditet" (gibt schon bescheuerte Eindeutschungen) mindestens einmal angemeldet und einmal unangemeldet pro Jahr. Ich finde das System bescheuert, aber die Rechtslage lässt es wohl nicht anders zu.
mfg Marcus

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Babs82
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von Babs82 »

Also das Gesetz sagt, das die BTM´s doppelt verschlossen sein müssen. Wie ist egal. Wir haben auch so ne kleine Kassette die ist im RTW montiert (Schlüssel am Schlüsselbund des RA) und dann muss quasi die RTW Tür verschlossen sein, oder die Fahrzeughalle. damit es "doppelt verschlossen" ist.

Wir holen unseren BTM Nachschub übrigens auf unserer Leitstelle gegen Protokoll und Unterschrift.

Grüße B
Coza
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von Coza »

Bei uns gibt es BTM nur im NEF, da deren Anwendung die Anwesenheit des Notarztes voraussetzt.

Coza
Hinweis unter Bezug auf §7(4) der Berufsordnung für Ärzte:
Mein Beitrag ist eine Stellungnahme, die auf den vorliegenden Angaben beruht. Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
mbela
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von mbela »

Und was wenn sonst ein Arzt hinzukommt, ist nicht weil gibts nicht?
Wie auch immer, wie werden sie denn auf dem NEF gelagert?

Grüße und Danke,

Markus
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Coza
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von Coza »

Verschließbares Fach und Fahrzeug verschlossen. BTM selbst in einer Ampullentasche. Auffüllung nur durch ÄLRD persönlich. Übliche Nachweisdokumentation.
Ein fremder Arzt, der zufällig in einen RTW gelangt, hat demzufolge keine Zugriffsmöglichkeit. Das kommt aber extrem selten vor.

Viele Grüße

Coza
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Barca
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von Barca »

Gehört hier eigentlich nicht her, aber dazu ging mir was durch den Kopf, was mich doch sehr interessiert:
Coza hat geschrieben:Ein fremder Arzt, der zufällig in einen RTW gelangt, hat demzufolge keine Zugriffsmöglichkeit. Das kommt aber extrem selten vor.
Mir fällt auf Anhieb auch nur eine Situation ein, in der das denkbar wäre, und zwar dann, wenn ein niedergelassener Arzt mit in den RTW steigt, um dem Patienten bis zum Eintreffen des NA versorgt. Für diesen Fall kann er doch aber auf seine eigenen BTM-Bestände (sofern vorhanden) zurückgreifen. Wenn der Arzt keine eigenen BTM hat, wäre vor einem Zugriff auf die RTW-BTM zu klären, ob er überhaupt eine Erlaubnis zur Teilnahme am BTM-Verkehr besitzt (oder hat diese in Deutschland automatisch jeder approbierte Arzt?), ich fände es problematisch, wenn so ein Arzt, der evtl. (s. Frage oben) gar keine BTM verschreiben darf, im RTW auf einmal Zugriff auf entsprechende Bestände hätte.

Ich kenne mich mit der BTM-Rechtslage in Deutschland leider nicht so aus :|
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von fa7x110 »

Die Zulassung als Arzt und das Verschreiben von BTM ist nicht direkt gekoppelt. Einem Arzt kann zB geziehlt das Recht entzogen werden BTM zu verschreiben ohne das er seine Zulassung verliert. Dies sind allerdings äußerst seltene Einzelfälle.
mfg Marcus

Urban Search and Rescue Paramedic
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von Barca »

Aha, vielen Dank :)
Dann wären meine Bedenken also berechtigt, dass ein niedergelassener Arzt nicht ohne Weiteres auf BTM in Rettungsmitteln zurückgreifen darf, selbst wenn sie dort vorhanden sind und er als erster Arzt vor Ort die ärztliche Versorgung übernimmt?

Viele Grüße
Barca
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von VK-Retter »

Jain. Diese Konstellation wäre zwar möglich, aber äußerst selten.
Der Regelfall ist in D, dass ein Arzt auf die BTMs zurückgreifen könnte und dies auch dürfte.
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Barca
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Re: BTMs auf Rettungsmitteln...

Beitrag von Barca »

In den USA wird das etwas "lockerer" gehandhabt, das deutsche System ist mir in rechtlicher Hinsicht daher völlig fremd. Aber so lernt man wenigstens immer was
Neues dazu :)
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