Dringend: Rettungssanitäter Praktikum auf Rettungswache

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Kongfulio
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Dringend: Rettungssanitäter Praktikum auf Rettungswache

Beitrag von Kongfulio »

hallo!!!

Mal eine Frage, ich arbeite ehrenamtlich im Rettungsdienst bzw. hauptsächlich Fahrtransport KTW als Sanitäter. Mache grad meinen Rettungssanitäter. In Kürze müsste ich auf eine Rettungswache. Ist vorgeschrieben, was es für eine Rettungswache sein soll? Lehrrettungswache?
Ich soll mein Wachpraktikum nämlich auf unserer Wache machen. Aber haben keine Lehrrettungsassistenten und ich wäre fast nur im KTW für Entlassungen unterwegs. Das kann es ja nicht sein. oder?
Muss ja schließlich meinen Ausbildungskatalog abarbeiten und dann auch meine Notarztunterschriften haben. Diese 160 Stunden bekomme ich ja nur so komplett. Und welche Wache läßt sich schon auf ein 2 gleisiges Schema ein... keine!

Kann mir einer von Euch einen Rat geben? Danke im voraus!
DaniRA
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Beitrag von DaniRA »

Hallo!
ich Denke Du hast Dir die Antwort schon gegeben....da musst Du sicherlich auf eine andere Wache gehen.Du sollst ja Dein Ausbildungsziel erfüllen und das geht nun mal nur auf dem RTW...versuchs halt bei anderen Wachen bei Dir in der Gegend. :D
Kongfulio
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Beitrag von Kongfulio »

Nur wie bringt man das dem Chef da bei?*g*
DaniRA
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Beitrag von DaniRA »

tja......viel spass beim überlegen... :D
aber wenn er dir das ausbildungsziel nicht ordentlich erfüllen kann muss er damit klar kommen.
für genaueres oder so auch gern pn an mich.
FLindi
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Beitrag von FLindi »

Ausbilden darf meines Erachtens nur eine anerkannte Lehrrettungswache. Wenn dein Chef meint, es ginge auch anders soll er sich doch noch einmal die Ausbildungs - und Prüfungsverordnung (APVO) Rett - San durchlesen.
Erik Eichhorn
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Beitrag von Erik Eichhorn »

Hallo ihr Diskutanten,

hier muss mal ein wenig aufgeräumt werden ;-) Anders, als in der Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen bedarf es für den praktischen Teil aber NICHT ein Praktikum auf einer Lehrrettungswache. Eine Ausbildungs - und prüfungsverordnung für Rett-San gibt es nicht, lediglich einen Rahmenplan der Hilfsorganisationen, der aber sehr unterschiedlich zur Anwendung kommt.

Versucht bitte alle, auf solche konkreten Fragen wenn möglich mit Quellen (Links) zu antworten, umd die Hilfesuchenden nicht unnötig zu verunsichern.

Liebe Grüße ins Forum....Euer
Erik Eichhorn
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FLindi
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Beitrag von FLindi »

Erik Eichhorn hat geschrieben:Hallo ihr Diskutanten,

hier muss mal ein wenig aufgeräumt werden ;-) Anders, als in der Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen bedarf es für den praktischen Teil aber NICHT ein Praktikum auf einer Lehrrettungswache. Eine Ausbildungs - und prüfungsverordnung für Rett-San gibt es nicht, lediglich einen Rahmenplan der Hilfsorganisationen, der aber sehr unterschiedlich zur Anwendung kommt.

Versucht bitte alle, auf solche konkreten Fragen wenn möglich mit Quellen (Links) zu antworten, umd die Hilfesuchenden nicht unnötig zu verunsichern.

Liebe Grüße ins Forum....Euer
Sorry, der Link wird hiermit nachgeholt:

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/ ... focuspoint

Zumindest in Niedersachsen ist diese APVO Rett - San vom Land vorgeschrieben. Aber vielleicht ist das mal wieder ein weiteres Kapitel aus der Reihe "Rettungsdienst & 16facher Förderalismus" :(
Erik Eichhorn
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Beitrag von Erik Eichhorn »

Hallo Frank,

gut der Link ist da und der Mod hat wieder was gelernt, in Niedersachsen gibt es eine APVO ;-)

Aber:
§4 Abs 3. hat geschrieben:3.eine praktische Ausbildung an einer geeigneten Rettungswache (160 Stunden), in der die Auszubildenden an mindestens 20 Einsätzen in der Notfallrettung teilnehmen müssen,
...geeignet !!! Das eine Rettungswache geeignet ist, heisst nicht, dass sie auch Lehrrettungswache sein muss.

Gruß in die Nacht...
Erik Eichhorn
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Thomas H.
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Beitrag von Thomas H. »

Hallo Erik,

die Stadt Hamburg hat nun auch eine APVO für den RettSan erlassen. Und meines Wissens ist Hamburg das letzte Bundesland damit gewesen.

Kann sein dass ich mich irre, aber auf jedenfall gibt es entsprechende Grundlagen in (fast) jedem Bundesland.

Schöne Grüße
Kongfulio
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Beitrag von Kongfulio »

Hallo!

Danke für eure Antworten...
Habe mich zwischenzeitlich auch schon erkundigt und mit LRAs gesprochen. Der RS muss auf einer Lehrrettungswache stattfinden! Sonst kann er wieder aberkannt werden innerhalb 10 Jahre, wenn es rauskommt!

Danke euch!
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