Dringend: Rettungssanitäter Praktikum auf Rettungswache
Moderator: DMF-Team
Dringend: Rettungssanitäter Praktikum auf Rettungswache
hallo!!!
Mal eine Frage, ich arbeite ehrenamtlich im Rettungsdienst bzw. hauptsächlich Fahrtransport KTW als Sanitäter. Mache grad meinen Rettungssanitäter. In Kürze müsste ich auf eine Rettungswache. Ist vorgeschrieben, was es für eine Rettungswache sein soll? Lehrrettungswache?
Ich soll mein Wachpraktikum nämlich auf unserer Wache machen. Aber haben keine Lehrrettungsassistenten und ich wäre fast nur im KTW für Entlassungen unterwegs. Das kann es ja nicht sein. oder?
Muss ja schließlich meinen Ausbildungskatalog abarbeiten und dann auch meine Notarztunterschriften haben. Diese 160 Stunden bekomme ich ja nur so komplett. Und welche Wache läßt sich schon auf ein 2 gleisiges Schema ein... keine!
Kann mir einer von Euch einen Rat geben? Danke im voraus!
Mal eine Frage, ich arbeite ehrenamtlich im Rettungsdienst bzw. hauptsächlich Fahrtransport KTW als Sanitäter. Mache grad meinen Rettungssanitäter. In Kürze müsste ich auf eine Rettungswache. Ist vorgeschrieben, was es für eine Rettungswache sein soll? Lehrrettungswache?
Ich soll mein Wachpraktikum nämlich auf unserer Wache machen. Aber haben keine Lehrrettungsassistenten und ich wäre fast nur im KTW für Entlassungen unterwegs. Das kann es ja nicht sein. oder?
Muss ja schließlich meinen Ausbildungskatalog abarbeiten und dann auch meine Notarztunterschriften haben. Diese 160 Stunden bekomme ich ja nur so komplett. Und welche Wache läßt sich schon auf ein 2 gleisiges Schema ein... keine!
Kann mir einer von Euch einen Rat geben? Danke im voraus!
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Hallo ihr Diskutanten,
hier muss mal ein wenig aufgeräumt werden Anders, als in der Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen bedarf es für den praktischen Teil aber NICHT ein Praktikum auf einer Lehrrettungswache. Eine Ausbildungs - und prüfungsverordnung für Rett-San gibt es nicht, lediglich einen Rahmenplan der Hilfsorganisationen, der aber sehr unterschiedlich zur Anwendung kommt.
Versucht bitte alle, auf solche konkreten Fragen wenn möglich mit Quellen (Links) zu antworten, umd die Hilfesuchenden nicht unnötig zu verunsichern.
Liebe Grüße ins Forum....Euer
hier muss mal ein wenig aufgeräumt werden Anders, als in der Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen bedarf es für den praktischen Teil aber NICHT ein Praktikum auf einer Lehrrettungswache. Eine Ausbildungs - und prüfungsverordnung für Rett-San gibt es nicht, lediglich einen Rahmenplan der Hilfsorganisationen, der aber sehr unterschiedlich zur Anwendung kommt.
Versucht bitte alle, auf solche konkreten Fragen wenn möglich mit Quellen (Links) zu antworten, umd die Hilfesuchenden nicht unnötig zu verunsichern.
Liebe Grüße ins Forum....Euer
Erik Eichhorn
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DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Sorry, der Link wird hiermit nachgeholt:Erik Eichhorn hat geschrieben:Hallo ihr Diskutanten,
hier muss mal ein wenig aufgeräumt werden Anders, als in der Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen bedarf es für den praktischen Teil aber NICHT ein Praktikum auf einer Lehrrettungswache. Eine Ausbildungs - und prüfungsverordnung für Rett-San gibt es nicht, lediglich einen Rahmenplan der Hilfsorganisationen, der aber sehr unterschiedlich zur Anwendung kommt.
Versucht bitte alle, auf solche konkreten Fragen wenn möglich mit Quellen (Links) zu antworten, umd die Hilfesuchenden nicht unnötig zu verunsichern.
Liebe Grüße ins Forum....Euer
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/ ... focuspoint
Zumindest in Niedersachsen ist diese APVO Rett - San vom Land vorgeschrieben. Aber vielleicht ist das mal wieder ein weiteres Kapitel aus der Reihe "Rettungsdienst & 16facher Förderalismus"
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Hallo Frank,
gut der Link ist da und der Mod hat wieder was gelernt, in Niedersachsen gibt es eine APVO
Aber:
Gruß in die Nacht...
gut der Link ist da und der Mod hat wieder was gelernt, in Niedersachsen gibt es eine APVO
Aber:
...geeignet !!! Das eine Rettungswache geeignet ist, heisst nicht, dass sie auch Lehrrettungswache sein muss.§4 Abs 3. hat geschrieben:3.eine praktische Ausbildung an einer geeigneten Rettungswache (160 Stunden), in der die Auszubildenden an mindestens 20 Einsätzen in der Notfallrettung teilnehmen müssen,
Gruß in die Nacht...
Erik Eichhorn
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