Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

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Status 6
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Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von Status 6 »

Hallo zusammen,
evtl. könnt ihr mir ein paar tips geben.
Ich habe 2003 meinen RS und 2007 meine RA Prüfung gemacht.
Die Stunden für den RA habe ich bei mehreren Organisationen gesammelt.
Zwischenzeitlich war ich, zum Geld verdienen 1,5 jahre aus dem Rettungsgeschäft raus.
Nun fahre ich Hauptberuflich bei einer HiOrg und würde gern endlich meine Ausbildung zuende bringen, nochmal 7-8 Schichten RTW und in's thema zu kommen und dann das Abschlussgespräch.
Mein Arbeitgeber stellt keine Lehrrettungswache und besetzt auch nur sporadisch mal einen RTW.

Wo kann ich das im raum Ruhrgebiet tun?

Danke.
fa7x110
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Re: Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von fa7x110 »

Hallo Status 6

so einfach geht dies nicht. Zum Abschlussgespraech wirst du nur zugelassen, wenn du 1600 Std auf einem RTW gearbeitet hast unter Aufsicht eines RAs (LRA) und ein Berichtsheft gefuehrt hast. Die 1600 Std. muessen im RD Bereich einer anerkannten Lehrrettungswache abgeleistet werden. Das Abschlussgespraech muss mit einem LRA und NA stattfinden mit dem du regelmaesig zusammengearbeitet hast oder die im Bereich der anerkannten Lehrrettungswache taetig sind. Nicht alle Std als RS vor der RA Pruefung kannst du anrechnen du musst einen gewissen Teil NACH der Pruefung einreichen. Ebenso musst du einen Nachweis ueber 50 Std Fortbildung nachweisen.
mfg Marcus

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Status 6
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Re: Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von Status 6 »

Sorry das war wohl ein wenig ungenau.
Ich hab nach der prüfung sämtliche 1600 Stunden zusammen bekommen und auch bescheinigt.
Abe rnicht als zusammenhängendes jahr sondern mal hier mal da.
Eine Aktuelle fortbildung habe ich ebenfals, ich war nur lange raus und hab angst das ich durch's Abschlussgespräch falle (geht das eigendlich)?
fa7x110
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Re: Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von fa7x110 »

Hallo Status

die 1600 Stunden muessen nicht zusammenhaengend absolviert werden. Du brauchst 50 Std Fortbildung, nicht "eine Fortbildung". Hast du ein Berichtsheft und Protokolle deiner Zwischengespraeche? Das Abschlussgespraech ist keine Pruefung also kannst du nicht "durchfallen". Es ist allerdings der Zeitpunkt an dem formal festgestellt wird of du die praktischen Faehigkeiten erlernt hast. Dieses muss ueber die absolvierte Zeit festgestellt werden.Ein LRA/NA der nicht oft mit dir zusammen gearbeitet hat, wird sich schwer tun dir dies zu bescheinigen. Ebenso kann es dir passieren, falls dir bei den Zwischengespraechen Maengel in deinen Faehigkeiten aufgezeigt wurden und du diese nicht nachweislich beseitigt hast, das der LRA/NA dir die Bescheinigung nicht ausstellt und dein praktisches Jahr kann um weitere 6 Monate verlaengert wird.
Viel Erfolg.
mfg Marcus

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Status 6
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Re: Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von Status 6 »

So, erstmal Danke für die schnelle antwort.
Was mich brennend interesssiert:
Wo steht das man beim abschlussgespräch nicht durchfallen kann?
Meines wissens ist es so geregelt das der Abnehmende arzt feststellen kann das eine verlängerung nötig ist.
Tut er dies zweimal ist die ausbildung für die katz.
fa7x110
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Re: Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von fa7x110 »

Hallo Status

ich wiederhole mich einfach mal. Durchfallen kann man nur durch eine Pruefung. Das Abschlussgespaech ist keine Pruefung, ergo kann man auch nicht durchfallen. Ueber den gesamten Zeitraum der praktischen Taetigkeit wird deine Leistung bewertet und Maengel werden dir in den Zwischengespraechen aufgezeigt. Kannst du diese Maengel nicht abstellen oder signifikante Verbesserungsvorschlaege nicht umsetzen und dieses wird ueber mehrere Zwischengespraeche hinweg dokumentiert kann dir im Rahmen des Abschlussgespraeches mitgeteilt werden das du das Ziel der praktischen Ausbildung nicht erreicht hast. Dies fuehrt zu einer Verlaengerung der praktischen Ausbildung um 6 Monate. Werden diese Maengel auch bis dahin nicht abgestellt hast du die einmalige Chance dein praktisches Jahr zu wiederholen, wieder mit einer eventuellen Verlaengerung um 6 Monate. Danach ist dann Schluss.
Niemand kann dich nur basierend auf das Gespraech waerend des Abschlussgespraeches "durchfallen" lassen, da es keine Pruefung ist, sondern ein abschliessendes Gespraech ueber deine absolvierte praktische Taetigkeit. Geschieht dies trotz allem, ist das Ergebnis anfechtbar und die Rechtslage ist dort eindeutig.
mfg Marcus

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Re: Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von Status 6 »

Hallo FA.....
ich muss doch noch mal nachfragen.
Gibt es gültige Urteile zu deiner sicht der Materie?
Ich kenne nur die RettAss APrV


2. im Rahmen eines Abschlußgespräches festgestellt worden ist, daß der Praktikant die in Absatz 1 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat.

(3) Das Abschlußgespräch nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 wird von einem von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt gemeinsam mit der Rettungsassistentin oder dem Rettungsassistenten, die den Praktikanten angeleitet haben, geführt. Ergibt sich in dem Abschlußgespräch, daß der Praktikant die praktische Tätigkeit nicht erfolgreich abgeleistet hat, entscheidet der Arzt im Benehmen mit der am Gespräch teilnehmenden Rettungsassistentin oder dem teilnehmenden Rettungsassistenten über eine angemessene Verlängerung der praktischen Tätigkeit. Eine Verlängerung ist nur einmal zulässig. Der Verlängerung folgt ein weiteres Abschlußgespräch. Kann auch nach dem Ergebnis dieses Gesprächs die Bescheinigung nach Absatz 2 nicht erteilt werden, darf die praktische Tätigkeit nur einmal wiederholt werden.

Gehört habe ich das mit "keine prüfung, kein durchfallen auch schon aber, wo steht's?
Danke Thomas
fa7x110
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Re: Wiedereinsteiger RA Abschlussgespräch

Beitrag von fa7x110 »

Hallo Status

es steht direkt in dem von dir zitierten Absatz 3. "Ergibt sich in dem Abschlussgespraech, dass der Praktikant die praktische Taetigkeit nicht erfolgreich abgeleistet hat...." .
Das erfolgreiche Ableisten der praktischen Taetigkeit haengt nicht an einem Frage und Antwort Spiel am Tage des Abschlussgespraeches sondern an der kontinuierlichen Taetigkeit ueber die 1600 Stunden. Du hast dein Theoretisches Wissen im Examen bestaetigt und nun wird ueber 1600 Stunden ueberprueft ob du die Taetigkeit des RA auch ausueben kannst. Das wird nicht beeinflusst durch die Tatsache das du eventuell nicht erklaeren kannst warum es einen Unterschied zwischen Verapamil und Nifedipin gibt, obwohl beides irgendwie "Calziumantagonisten" sind.
Mit so einem Fall musst du nicht vor Gericht gehen sondern wendest dich einfach an die Gesundheitsbehoerde und den zustaendigen Sachbearbeiter. Wenn in den ganzen Zwischengespraechen alles super war und nichts gravierend negatives dokumentiert wurde, moechte ich gerne die Begruendung der Person sehen wie sie zum Entschluss kommen das du anhand Absatz 3 NICHT erfolgreiche deine praktische Taetigkeit abgeleistet hast wenn doch die ersten 9 Monate toll waren. Woher dieses extreme Interesse? Klingt nach etwas mehr als pre-Abschlussgespraech-Stress.
mfg Marcus

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