RettSan was ist das juristisch

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hk-um
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RettSan was ist das juristisch

Beitrag von hk-um »

Ich wollte mal fragen, was für einen Status der Rettungssanitäter nach deutschem Recht hat. Weil ich hatte ein Gespräch mit einem Landesgesundheitsamt über eine Anerkennung eine österreichischen Ausbildung. Worauf es hiess jeder Arbeitgeber kann selber prüfen, ob er jemanden als Rettungssanitäter einsetzt, da der 77er Bundes - Länder Konsenz nur als Anhalt gedacht ist. Dies würde weiter Gedacht ja bedeuten ein Arbeitgeber kann jeden Einsetzen, dem er die fachliche Eignung attestiert.
Mir ging es einfach darum im Verlauf von Famulaturen ohne juristische Probleme im Rettungsdienst fahren zu können. Einzig im Bereich der RettAss ist eine Anerkennung bzw. Verkürzung möglich, nur das muss ich mir noch überlegen.
S_Steingrobe
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Re: RettSan was ist das juristisch

Beitrag von S_Steingrobe »

hk-um hat geschrieben:Ich wollte mal fragen, was für einen Status der Rettungssanitäter nach deutschem Recht hat. Weil ich hatte ein Gespräch mit einem Landesgesundheitsamt über eine Anerkennung eine österreichischen Ausbildung. Worauf es hiess jeder Arbeitgeber kann selber prüfen, ob er jemanden als Rettungssanitäter einsetzt, da der 77er Bundes - Länder Konsenz nur als Anhalt gedacht ist. Dies würde weiter Gedacht ja bedeuten ein Arbeitgeber kann jeden Einsetzen, dem er die fachliche Eignung attestiert.
Mir ging es einfach darum im Verlauf von Famulaturen ohne juristische Probleme im Rettungsdienst fahren zu können. Einzig im Bereich der RettAss ist eine Anerkennung bzw. Verkürzung möglich, nur das muss ich mir noch überlegen.
Hallo hk-um,

also Rettungssanitäterausbildung ist prinzipiell Länersache.
Die Ausbildung stellt prinzipiell eine "erweiterte Erste Hilfe Ausbildung" dar, in der keine klaren Kompetenzen und Ansatzweise die Ausbildungsinhalte dargestellt sind.
In einigen Bundesländern (Hessen z.B.) schließt die RS Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung (ähnlich einer RA Prüfung in der Durchführung).

Letzendlich muss aber, um als Rettungssanitäter arbeiten zu können, eine Urkunde von einer Bildungseinrichtung vorliegen, die als positiv abgeschlossen angesehen werden kann.
In wieweit eine Anerkennung aus anderen Ländern durchgeführt werden kann, muss hier mit dem zuständigen Amt (Berlin z.B. Senatsabteilung) geklärt werden, das in diesem zuständigen Bundesland die Erlaubnis erteilt.
Ggf. ist eine Prüfung nach den Ausbildungsinhalten der deutschen RS Ausbildung zu erbringen.

Mit freundlichen Grüßen,

S.Steingrobe
Advanced Care Paramedic - Queensland Ambulance Service (Australia)
fa7x110
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Re: RettSan was ist das juristisch

Beitrag von fa7x110 »

Du hast als RS den Stand eines Hilfsarbeiters falls es das war wonach du suchtest.
mfg Marcus

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CoCo178
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Re: RettSan was ist das juristisch

Beitrag von CoCo178 »

fa7x110 hat geschrieben:Du hast als RS den Stand eines Hilfsarbeiters falls es das war wonach du suchtest.
Vielen Dank für diesen Post. Hat mir persönlich auch geholfen, das vorliegende Problem zu verstehen.

LG
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