Mindespersonalausstatung in der medizinisch pflegerischen Ve

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stressless
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Mindespersonalausstatung in der medizinisch pflegerischen Ve

Beitrag von stressless »

Sehr geehrtes Forum!

Ich suche seit einigen Tagen vergeblich nach einer gesetzlichen Grundlage bzw. rechtliche Rahmenvorgaben zur Mindestpersonalbesetzung (Ärzte/Pflege) im Krankenhaus. Also Quellen die vorgeben, wie die pflegerische und medizinische Versorgung gerade an Wochenenden, oder im Nachtdienst durch eine Mindestpersonalstärke gesichert sein muss.
Das einzige was ich immer wieder finde sind Berechnungsmethoden nach der Arbeitsplatzmethode, Arbeitszeitmethode, Anhaltszahlen/Kennzahlen oder Minutenwerte o.ä. aber nichts was besagt, das eine Schwester beispielsweise im Nachdienst max. 30, 35 oder 40 Patienten versorgen darf. Ist die Belegung größer muss dies durch eine weitere Pflegekraft abgedeckt werden. Analog für den ärztlichen Dienst.

Danke