Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Moderator: DMF-Team
Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Hallo, ich würde gerne eine Weiterbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung machen, ist das so, dass wenn ich die habe, mich normal als medizinische Fachangestellte Bewerbe und die Arbeitgeber müssen mir dann mehr bezahlen weil ich die Weiterbildung habe? Oder nur wenn die wirklich eine Fachwirtin suchen ? Oder muss ich bei der Stellensuche richtig eine Stelle als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung finden? Ich hab zurzeit keine Stelle und würde die Weiterbildung machen lg
-
- DMF-Moderator
- Beiträge: 14570
- Registriert: 31.01.07, 15:01
- Wohnort: 73061 Ebersbach/ Fils
Re: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
Hallo,
Lesen Sie den Gehaltstarif für MFA. Als Fachwirtin kann man Sie in die Gruppe V bzw. VI
einstufen, aber es muß auch dann der entsprechende Aufgabenbereich vorliegen.
Die Weiterbildung allein dürfte eine Höhergruppierung allein nicht rechtfertigen.
Die Eingruppierung in eine bestimmte Tätigkeitsgruppe basiert also darauf, dass man auch tatsächlich in diesem Bereich arbeitet.
Ich denke, dass aber detaillierte Auskunft vom Verband medizinischer Fachberufe zu bekommen sind.
Lesen Sie den Gehaltstarif für MFA. Als Fachwirtin kann man Sie in die Gruppe V bzw. VI
einstufen, aber es muß auch dann der entsprechende Aufgabenbereich vorliegen.
Die Weiterbildung allein dürfte eine Höhergruppierung allein nicht rechtfertigen.
Die Eingruppierung in eine bestimmte Tätigkeitsgruppe basiert also darauf, dass man auch tatsächlich in diesem Bereich arbeitet.
Ich denke, dass aber detaillierte Auskunft vom Verband medizinischer Fachberufe zu bekommen sind.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
-
- Letzte Themen
-
- • Ratlos