Führerschein trotz Schmerzen

Moderator: DMF-Team

Bruisine
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Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von Bruisine »

Liebe Community,

Ich bin 22 jahre Jung und leide seid jahren unter starken Schmerzen, die aber schon lange behandelt werden. Meine Familie ist sehr besorgt um mich und will nicht, dass ich einen Führerschein mache. Stattdessen fahren sie mich lieber von A nach B.
Da ich auch meinen Arzt in der Angelegenheit nicht Ansprechen kann, da meine Familie immer und überall dabei ist, wende ich mich jetzt an euch in diesem Forum.

Ist es möglich, trotz der starken Schmerzbehandlung, die ich bekomme, einen Führerschein zu machen? Ich habe hier probiert Werbelink entfernt etwas sinnvolles darüber zu finden, jedoch bin ich bis jetzt noch nicht fündig geworden.

Vielen dank. Bruisine
Brigitte Goretzky
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Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von Brigitte Goretzky »

Hallo,

ich würde es hier versuchen: kb.php?a=18

Viele Grüße,
B. Goretzky
And God promised men that good and obedient wives would be found in all corners of the earth.


Then she made the world round and laughed and laughed and laughed...
dora
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Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von dora »

Was nimmst du denn an Medikamenten, schränken die die Fahrtüchtigkeit ein ?
Welche Art Schmerzen hast du ?
Winfried Gahbler
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Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von Winfried Gahbler »

Hallo Bruisine,

Schmerzmittel per se sind keine Hindernis am Straßenverkehr teil zu nehmen. Wobei es eigentlich auch hier zunächst nicht von Bedeutung ist, ob man als Verkehrsteilnehmer zu Fuß, mit dem Fahrrad, Moped, Motorrad oder Auto unterwegs ist.
Unter der Einnahme von Opioiden kann die Verkehrtüchtigkeit unterschiedlich stark eingeschränkt sein - ggf. auch erheblich. Dies ist vor allem in Phasen vorstellbar, wenn eine Behandlung mit Opioiden begonnen wird oder wenn die Dosis rasch oder erheblich erhöht werden muss. Bei einer längeren stabilen Einstellung mit diesen Medikamenten konnte wiederholt nachgewiesen werden, dass die Reaktionszeit, Aufmehrksamkeit etc. sogar besser ist, als bei Menschen mit starken Schmerzen, die nicht behandelt wurden.
Wenn die Notwendigkeit gegeben ist, dass man z.B. aus beruflichen Gründen am Starßenverkehr teilnehmen muss oder sogar andere Personen transportieren muss (z.B. Bussfahrer im ÖPNV) kann man unter der (stabilen) Einnahme der Medikamente z.B. beim TÜV die Verkehrstüchtigkeit überprüfen lassen. [Das ist nicht kostenlos!]. Wenn es dann keine Einwände gibt, steht einer Teilnahme am Starßenverkehr nichts mehr im Wege.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiter helfen.
Alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme,
die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt
verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur
Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen
Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben/R.Simon/Dr.U.Stosberg-Lindert
http://www.schmerzkreis.net
ABC123xyz

Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von ABC123xyz »

Hallo,
Bruisine hat geschrieben:Ich bin 22 jahre Jung und leide seid jahren unter starken Schmerzen, die aber schon lange behandelt werden. Meine Familie ist sehr besorgt um mich und will nicht, dass ich einen Führerschein mache. Stattdessen fahren sie mich lieber von A nach B.
Da ich auch meinen Arzt in der Angelegenheit nicht Ansprechen kann, da meine Familie immer und überall dabei ist, wende ich mich jetzt an euch in diesem Forum.
Warum hast Du den Führerschein nicht bei der Bundeswehr gemacht? :wink:
viewtopic.php?f=99&t=93024&p=586030#p586030
Bruisine
Topicstarter
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Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von Bruisine »

Wow vielen dank für die ganzen Hinweise und Tipps.

An die Bundeswehr habe ich bis jetzt noch gar nicht gedacht, aber auch da werde ich mich jetzt mal belesen. Vielen dank, jetzt habe ich wieder Hoffnung.
Dr.med.Holger Fischer
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Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von Dr.med.Holger Fischer »

Hallo Bruisine
"http://www.fahrschule-123.de/bundeswehr/"- dieser Link kann Ihnen weiterhelfen.
So ganz einfach ist das allerdings nicht. Sie werden von einem Truppenarzt auf Tauglichkeit gemustert nach 90/3. Hierbei kommt auch die ZDv zur Anwendung, die eine Menge an Ausschlusskriterien enthält und je nach Befund dazu führt, ob man den Führerschein erwerben kann. Wichtigstes Kriterium ist die Verwendbarkeit und die Dauer der Verpflichtung als Soldat auf Zeit/ Beruf.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Bruisine
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Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von Bruisine »

Dr.med.Holger Fischer hat geschrieben:Hallo Bruisine
"http://www.fahrschule-123.de/bundeswehr/"- dieser Link kann Ihnen weiterhelfen.
So ganz einfach ist das allerdings nicht. Sie werden von einem Truppenarzt auf Tauglichkeit gemustert nach 90/3. Hierbei kommt auch die ZDv zur Anwendung, die eine Menge an Ausschlusskriterien enthält und je nach Befund dazu führt, ob man den Führerschein erwerben kann. Wichtigstes Kriterium ist die Verwendbarkeit und die Dauer der Verpflichtung als Soldat auf Zeit/ Beruf.

Das ist dennoch mehr als ich mir erhofft habe. Vielen dank
Dr.med.Holger Fischer
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Re: Führerschein trotz Schmerzen

Beitrag von Dr.med.Holger Fischer »

Hallo Bruisine,
mir fällt auf, dass Ihre Beiträge Unstimmigkeiten aufweisen, ferner ist bemerkenswert, dass Sie alte Beiträge ausgraben und darauf antworten-zum Teil aber mit Antworten, die nicht besonders hilfreich sind. Ich frage mich, was Sie eigentlich damit bezwecken.
Unter einen Hut bekomme ich auch nicht, dass Ihre Eltern Sie ständig begleiten bzw. fahren. Das ist doch gar nicht möglich, wenn Sie Soldatin sind. Daher zweifle ich etwas an der Glaubwürdigkeit Ihrer Fragen.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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