Hallo downcase,
downcase hat geschrieben:
juristische erwägungen stehen für mich in diesem fall hinter klar medizinischen zurück.
downcase
- das müssten sie in diesem fall noch nicht einmal. Die Möglichkeit einer Hirnverletzung rechtfertigt Ihren Vorschlag auch juristisch in vollem Umfang - und zwar mit den von Ihnen angeführten Argumenten. Diese sind sogar sehr viel tragfähiger als z.B. Fremdgefährdung oder "mangelnde Einwilligungsfähigkeit", weil Sie die letzteren beiden nur unsicher beurteilen können.
Patientin wäre zwar auch noch nicht ruhiger, aber die Sicherung der Diagnose bzw. der Ausschluss einer Hirnverletzung würde hier (rechtstechnisch gesehen) gegenüber ihrem Interesse an freier Fortbewegung überwiegen.
Die Verbringng der Pat. in eine Klinik mit geeigneten diagnostischen Möglichkeiten wäre zudem der geeignetere und "weniger einschneidende" Eingriff in die Freiheitsrechte der Pat.
Grüße,
Annett Löwe
@ Watcher: Danke - ich wär auch fast "vom Glauben abgefallen", wenn es nur den armen gestressten NA getroffen hätte, der womöglich noch Internist war.
