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Schlossi
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Verfasst: 05.06.06, 16:32 |
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DMF-Mitglied |
Registriert: 18.01.06, 19:16 Beiträge: 79
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hallihallo:D
ich hab da mal ne frage:also,ich nehme doch mal stark an das,wenn man notärtzliche hilfe benötigt und/oder man nen krankenwagen braucht der einen zur nächsten klink fährt man dafür bezahlen muss.jetzt meine frage:wie wird das den berechnet?gibts da ne preisliste a la "einmal intubieren-10 euro, stützverband-4 euro, HLW-20 euro, pro gefahrenen kilomter 1,50"? und ändert sich der preis mit dem zeitpunkt des unfalls,also isses billiger wenn ich mir montag mittag den arm breche als sonntag morgen um 3 uhr früh?oder gibts da nen "einheitspreis"?:D
LG
Schlossi
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Laire
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Verfasst: 05.06.06, 16:55 |
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DMF-Mitglied |
Registriert: 09.08.05, 10:38 Beiträge: 43
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Also:
Die Preise werden zwischen den Kostenträgern (Krankenkassen) und den Trägern (in Niedersachsen zum Beispiel die Landkreise) verhandelt. Es gibt verschiedene System dafür, in den meisten Fällen werden Pauschale verhandelt, sprich ein RTW Einsatz 180 € , ein NEF Einsatz 250 € etc. bei Krankentransporten wird meist noch unterschieden zwischen Nah (bis 30km) und Fernverlegung (über 30km). Wenn du regulär Krankenversichert bist, übernimmt deine Krankenkasse die Kosten dafür und stellt je nach Krankenkasse und Wohnort eventuell noch eine Kostenbeteiligung in Rechnung (10 bis 15 €) wie beim Arztbesuch. Wenn du nicht regulär Versichert bist, bekommst Du eine Rechnung vom Träger des Rettungsdienstes, die meist der verhandelten Pauschale entspricht. Das einzelne Maßnahmen Abgerechnet werden ist mir aus keinem Rettungsdienst Kreis bekannt. Einsätze von Rettungshubschraubern fallen da aber wieder unter eine Sonderregelung, dort wird meist die Einsatzzeit bzw. der Kerosinverbrauch mit einberechnet.
MfG
Markus
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Erik Eichhorn
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Verfasst: 05.06.06, 17:10 |
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DMF-Moderator |
Registriert: 15.09.04, 16:01 Beiträge: 1343 Wohnort: Hansestadt Greifswald
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Korrektur und Anmerkung:
Der Eigenanteil wird nur bei Transport fällig und beträgt laut SGB V 10% der angefallenen Transportkosten (Krankentransportrichtlinie), dabei mindestens 5 aber nie mehr als 10 Euro !!!
Rechenbeispiele:
RTW-Transport zu 270 €; 10% = 27 Euro; Eigenanteil aber "nur" 10 Euro
KTW-Transport zu 85 Euro, Eigenanteil also 8,50 Euro
Unbedingt nochmal nachlesen Laire, die Patienten sind doch schon verunsichert genug. Da ist es nett, wenn der freundliche RA Auskunft geben kann, oder?
Notarzteinsätze können je nach Bundesland, bzw. Landkreis in der NEF-Pauschale enthalten sein. Möglich ist aber auch eine Einsatzpauschale, Dienstpauschale bzw. eine wirkliche Leistungsabrechnung fast wie im genannten Beispiel.
Gruß ins Forum,
_________________ Erik Eichhorn Rett-Med DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Laire
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Verfasst: 05.06.06, 17:14 |
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DMF-Mitglied |
Registriert: 09.08.05, 10:38 Beiträge: 43
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Erik Eichhorn hat geschrieben: Korrektur und Anmerkung:
Der Eigenanteil wird nur bei Transport fällig und beträgt laut SGB V 10% der angefallenen Transportkosten (Krankentransportrichtlinie), dabei mindestens 5 aber nie mehr als 10 Euro !!! Rechenbeispiele: RTW-Transport zu 270 €; 10% = 27 Euro; Eigenanteil aber "nur" 10 Euro KTW-Transport zu 85 Euro, Eigenanteil also 8,50 Euro Unbedingt nochmal nachlesen Laire, die Patienten sind doch schon verunsichert genug. Da ist es nett, wenn der freundliche RA Auskunft geben kann, oder?
Jetzt weiß ich bescheid  Wobei auch nicht jede Kasse das abrechnet... Zitat: Notarzteinsätze können je nach Bundesland, bzw. Landkreis in der NEF-Pauschale enthalten sein. Möglich ist aber auch eine Einsatzpauschale, Dienstpauschale bzw. eine wirkliche Leistungsabrechnung fast wie im genannten Beispiel.
Konnte jetzt nur das nenen was ich aus den mir bekannten Bereichen kenne.
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Erik Eichhorn
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Verfasst: 05.06.06, 20:58 |
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DMF-Moderator |
Registriert: 15.09.04, 16:01 Beiträge: 1343 Wohnort: Hansestadt Greifswald
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Laire hat geschrieben: Wobei auch nicht jede Kasse das abrechnet...
Muss ich leider nochmal widersprechen. Da es sich um ein Gesetz handelt, bleibt der Kasse gar nix anderes übrig, als abzurechnen.
Aber: Fahrten von und zu Dialysen, Chemo- oder Strahlentherapie, sowie zu ambulanten Operationen und Folgen von Arbeits-/Wegeunfall, Berufskrankheit sind zuzahlungsbefreit.
So jetzt haben wir fast die gesamte Krankentransportrichtlinie durch. Jetzt könnt Ihr Eure Patienten umfassend zum Thema aufklären
Gruß,
_________________ Erik Eichhorn Rett-Med DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Jodokus
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Verfasst: 06.06.06, 01:28 |
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DMF-Mitglied |
Registriert: 31.05.06, 00:47 Beiträge: 35
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Erik Eichhorn hat geschrieben: Aber: Fahrten von und zu Dialysen, Chemo- oder Strahlentherapie, sowie zu ambulanten Operationen und Folgen von Arbeits-/Wegeunfall, Berufskrankheit sind zuzahlungsbefreit.
Gruß,
Heißt das jetzt, dass man als Betroffener nix extra zahlen muss oder das die Krankenkassen zuzahlungsbefreit sind?
Und man zahlt nie mehr als max 10€ auch wenn der Hubschrauber involviert ist?
_________________ Bin noch kein Arzt daher bin ich über Berichtigungen meiner Posts(so diese falsch sind) dankbar.
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Erik Eichhorn
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Verfasst: 06.06.06, 06:57 |
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DMF-Moderator |
Registriert: 15.09.04, 16:01 Beiträge: 1343 Wohnort: Hansestadt Greifswald
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Lieber Jodokus,
Sie als Patient sind bei o.g. Fahrten von der Zuzahlung befreit. Wie immer, natürlich nur auf Antrag
Auch, wenn Sie mit dem Hubschrauber transportiert werden, beträgt der Eigenanteil max. 10 €. Anderslautende Auskünfte diverser "zwielichtiger" Gestalten, die hier und da unter verschiedensten Namen an unseren Haustüren auftauchen und anderes behaupten, sind schlicht FALSCH:
Gruß,
_________________ Erik Eichhorn Rett-Med DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Glaxina
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Verfasst: 06.06.06, 12:37 |
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DMF-Mitglied |
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Registriert: 31.10.05, 13:54 Beiträge: 169 Wohnort: Land Brandenburg
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Hallo, hab keine Angst  ) ! Ob RTW oder RTH --- den Eigenanteil kannst du sicher bezahlen !!
Gruß Glaxina
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Thomas H.
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Verfasst: 07.06.06, 19:23 |
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DMF-Mitglied |
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Registriert: 13.01.05, 20:07 Beiträge: 194 Wohnort: Hamburg
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Hallo Forum,
endlich kann ich mal das Wissen meiner zweiten Ausbildung (da bin ich ja schließlich gerade dabei) anbringen.
Die Rechnungsbeträge sind als Pauschale mit den Kostenträgern vertraglich vereinbart. Wer auf der Seite der Leistungserbringer (hier: Rettugnsdienst) der Verhandlungspartner ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Pauschalen berechnen sich aus den durchschnittlichen Kosten eines Einsatzes. So kostet ein Einsatz bei einer Kopfplatzwunde genauso viel wie die 2 Stunden Reanimation mit Lyse-Medikation. Das heisst der Kostenträger für den "kostengünstigen" Einsatz zahlt solidarisch mit für den Kostenträger des "teuren" Einsatzes.
Extrapauschalen z.B. für Nacht-/Wochenends-/Feiertagseinsätze, oder Infektionstransporte können vereinbart werden.
Zu den Eigenanteilen: Der Eigenanteil (wie Erik bereits richtig geklärt hatte) liegt bei 10 % der Kosten. Er beträgt min. 5 EUR, max. 10 EUR darf den Gesamtbetrag aber nicht übersteigen (Sprich die Kosten liegen unter 5 EUR). Diese Eigenanteile sind aber (entgegen Eriks Posting) grundsätzlich von Jedem zu zahlen. (Auch Strahlentherapie- und Dialysepatienten). Befreit werden Patienten von den Zuzahlungen, wenn diese im Jahr 2 % des Bruttoeinkommens übersteigt. Bei chronisch Kranken beträgt die Grenze 1 %. Bei teuren Behandlungen wie der Hämodialyse oder der CA-Therapie wird diese Grenze im Regelfall sehr schnell überschritten und der Patient von weiteren Zuzahlungen befreit (durch die Krankenkasse, da diese die Zuzahlungsbeträge übernimmt). Ist am Anfang eines Kalenderjahres schon abzusehen dass der Patient die Grenze überschreiten wird, bieten viele Krankenkassen die Möglichkeit dass dieser Patient die 1 bzw. 2 % seines Bruttolohnes direkt an die Krankenkasse entrichtet, und somit von Anfang des Jahres ab befreit ist.
Der Eigenanteil wird, je nach vertraglicher Vereinbarung, entweder von der Krankenkasse oder vom Leistungserbringer (hier: RD-Unternehmen) direkt berechnet.
Hoffe etwas Licht in den Dschungel gebracht zu haben. Wichtig ist, dass den Patienten (auf deren Nachfragen) klar gemacht wird, dass sie bis zu 10 EUR selber tragen müssen.
Gruß
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Erik Eichhorn
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Verfasst: 07.06.06, 22:53 |
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DMF-Moderator |
Registriert: 15.09.04, 16:01 Beiträge: 1343 Wohnort: Hansestadt Greifswald
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@ Thomas H.
Schande über mich, da hab ich was durcheinander gebracht. Fahrten zur Dialyse usw. sind lediglich nicht genehmigungspflichtig, die Patienten müssen natürlich bis zur Höchstgrenze von in der Regel 1% zuzahlen (chronisch krank). Berufsgenossenschaftliche Dinge sind allerdings tatsächlich frei von jeder Zuzahlung.
So jetzt müsste aber wirklich das ganze SGB offenliegen 
_________________ Erik Eichhorn Rett-Med DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Thomas H.
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Verfasst: 08.06.06, 15:27 |
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DMF-Mitglied |
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Registriert: 13.01.05, 20:07 Beiträge: 194 Wohnort: Hamburg
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Hallo Erik,
freue mich dir auch mal was erklärt zu haben  .
Manche Krankenkassen lehnen selbst Dialyse-Touren wegen fehlender Genehmigung ab.
Da wirds allerdings rechtlich dann sehr dünn, hier können die Kassen nur noch mit einem
unbenötigten Transportmittel argumentieren (sprich: BTW (LTW) anstatt KTW).
Schönes Wochenende, und ruhige erste WM-Tage.
Gruß
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