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JJ
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Verfasst: 03.04.06, 20:17 |
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Interessierter |
Registriert: 24.02.06, 14:18 Beiträge: 9
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Nur eine kurze Frage, wann muss der Rettungsdienst eine betrunkene Person mitnehmen und wann die Polizei.
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Dr. Ch. Erbschwendtner
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Verfasst: 03.04.06, 20:47 |
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DMF-Moderator |
Registriert: 30.01.05, 10:41 Beiträge: 983
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Hallo JJ !
Willkomen im Forum.
Oben finden Sie einen Button suchen. Dort können Sie nach Schlüsselwörtern suchen, um die gewünschte Frage zu beantworten.
Sie würden dann folgenden Beitrag
Alkoholrausch bei Jugendlichen
finden.
Es gibt bereits etliche Antworten, die Ihre Frage beantworten. Sollten dann noch Fragen offen sein, bitten wir um eine entsprechend präzise Fragestellung.
mit freundlichen Grüßen
Erbschwendtner
_________________ Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Arthur E. Guedel
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Verfasst: 09.05.08, 06:54 |
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Interessierter |
Registriert: 08.05.08, 18:45 Beiträge: 9 Wohnort: Rhein-Neckar/Pfalz
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Bei uns gibt es die klare Dienstanweisung, daß jeder(!) alkoholisierte Patient, zu dem wir gerufen werden, von uns transportiert und im Krankenhaus einem Arzt vorgestellt werden muß. Grund: vor Jahren ist einmal ein Betrunkener, der auf den ersten Blick nicht vital gefährdet war, von der Polizei zur Ausnüchterung mitgenommen worden und dort im Laufe der Nacht verstorben.
Ausnahmen machen wir bei Personen, die noch einigermaßen fit sind und in die Obhut von Angehörigen gegeben werden können. Die Pat., die wir ins KH transportieren, werden dort meist nach kurzem Check wieder entlassen, das ist dann aber nicht mehr die Verantwortung des Rettungsdienstes.
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LineofFire
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Verfasst: 09.05.08, 10:24 |
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DMF-Mitglied |
Registriert: 20.05.07, 20:34 Beiträge: 44
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ich sehe hier die ganz grosse Gefahr, dass man sich der Aussetzung strafbar macht. Wenn ich also sehe, dass sich jemand um den Alki kümmert (familie, AWO-Heim oder so) dann bin ich geneigt, ihn nicht mitzunehmen. Auf irgendeiner Feier irgendwo würde ich niemals einen zurück lassen.
Notfalls hol ich mir einen Notarzt dazu, der das dann weiter absegnet. Ich bin eindeutig nicht geneigt, meine RA-Urkunde für Saufenbolde zu riskieren.
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EX-Zivi
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Verfasst: 11.08.08, 14:47 |
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Interessierter |
Registriert: 09.08.08, 13:36 Beiträge: 6 Wohnort: Laupheim
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Ich würde sage ja . um einen Betrunken Nachhause zu fahren wohl eher nicht . Dafür gibt’s Taxis . Aber es gibt ja auch Grund warum der RD Alamirt es gibt auch Einsätze wo ich mir die Polizei zu Hilfe holen wegen Eigenschutz
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Izzy
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Verfasst: 11.08.08, 19:06 |
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DMF-Mitglied |
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Registriert: 15.07.07, 18:45 Beiträge: 262 Wohnort: Duisburg
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Wir handhaben das so:
"Nur" Knülle aber ansonstens fit = mit Angehörigen nach Hause
Hackedicht aber bei bestehenden Schutzreflexen, unauffälligem BZ und jederzeit erweckbar = Polizei
Alles andere wird zum KrHs gebracht
Muss man allerdings auch immer im Einzelfall entscheiden und auf sein Bauchgefühl vertrauen. Lieber einmal zu oft ins KrHs als dass man innen Bau wandert.
_________________ Hier ist das Internet zu Ende. Bitte Alt+F4 drücken.
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EX-Zivi
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Verfasst: 15.08.08, 10:26 |
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Interessierter |
Registriert: 09.08.08, 13:36 Beiträge: 6 Wohnort: Laupheim
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Izzy hat geschrieben: Wir handhaben das so:
"Nur" Knülle aber ansonstens fit = mit Angehörigen nach Hause Hackedicht aber bei bestehenden Schutzreflexen, unauffälligem BZ und jederzeit erweckbar = Polizei Alles andere wird zum KrHs gebracht
Muss man allerdings auch immer im Einzelfall entscheiden und auf sein Bauchgefühl vertrauen. Lieber einmal zu oft ins KrHs als dass man innen Bau wandert.
Würde ich auch sagen
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Maira
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Verfasst: 18.08.08, 23:13 |
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DMF-Mitglied |
Registriert: 23.05.08, 01:36 Beiträge: 24
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Ich denke, ich würde >jeden< Betrunkenen ins Krankenhaus fahren, auch wenn es eine sehr unangenehme Sache für beide Parteien ist.
Der Patient könnte eine cerebrale Blutung oder ähnliches haben und im fortgeschrittenem Stadium könnte man die Anzeichen darauf, auf den Alkoholkonsum schieben.
Von daher "safety first" und lieber mitnehmen als liegen lassen.
Sollte Patient sich weigern, Notarzt und/oder Polizei dazu. Eine Unterschrift der Person wäre quatsch da sie sich ja im Alkoholrausch befindet; und die Verantwortung auf einen bekannten abzuwälzen, der dann mit unterschreibt wäre auch nicht i.O. Denn dieser käme bestimmt nicht damit zurecht einen Freund "auf dem Gewissen" zu haben.
_________________ Schweb wie ein Schmetterling, stich wie eine Biene
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