Rechtslage - Ärztliches Weisungsrecht ?
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Rechtslage - Ärztliches Weisungsrecht ?
Wie ist die rechtliche Situation ?
Arzt vor Ort, sind die Anweisungen verpflichtend für RA ?
Telefonische Anordnung/Einweisung durch Arzt nicht vor Ort ?
Anweisung durch NA in Anfahrt ?
Danke
upcase
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Re: Rechtslage - Ärztliches Weisungsrecht ?
Hallo upcase,
1.) bist du der kleine Bruder von Downcase ??? *g*
2.) Arzt vor Ort: Er ist der medizinische Einsatzleiter und (du fragtest nur nach dem Rechtlichem) du bist an seine Anweisungen gebunden. Ausgeschlossen, sind grob unsinnige Handlungen, offensichtliche Falschbehandlungen.Unter Umständen würde hier das sogenannte Übernahmeverschulden in Betracht kommen. Fiktives Beispiel: Polytraumatisierter Patient, blutet aus allen Löchern und der NA weist dir an, Heparin zu spritzen. Jetzt müsstest du den Notarzt ungefähr dreimal darauf hinweisen, das du dies ablehnst, weil du eine Patientengefährdung siehst. Danach bist du rein rechtlich aus dem Schneider, wenn der NA (Dr. Postel?) weiter darauf besteht.
2.) Anweisungen von Hausärzten (Hausarzt vor Ort): s.o.
3.) Anweisungen von Hausärzten (Hausarzt schon entlaufen): Sollte dir irgendwas spanisch vorkommen, du die Diagnose anzweifeln oder gar eine vitale Bedrohung vermuten, einfach den Notarzt hinzuziehen und....siehe 2.)
4.) Notarzt auf der Anfahrt: Da der NA den Patienten nicht selbst gesehen und untersucht hat, steht eine fernmündlich übermittelte Therapieanweisung rechtlich auf sehr wackeligen Füßen. Soll ja hin und wieder vorkommen, aber nie !!! zum gängigen Usus werden.
Ich hoffe ich habe ein wenig helfen können und freue mich schonmal auf eine spannende Diskussion, bekanntlich liefert das Thema "Recht im Rettungsdienst" immer ausreichend Zündstoff.
1.) bist du der kleine Bruder von Downcase ??? *g*
2.) Arzt vor Ort: Er ist der medizinische Einsatzleiter und (du fragtest nur nach dem Rechtlichem) du bist an seine Anweisungen gebunden. Ausgeschlossen, sind grob unsinnige Handlungen, offensichtliche Falschbehandlungen.Unter Umständen würde hier das sogenannte Übernahmeverschulden in Betracht kommen. Fiktives Beispiel: Polytraumatisierter Patient, blutet aus allen Löchern und der NA weist dir an, Heparin zu spritzen. Jetzt müsstest du den Notarzt ungefähr dreimal darauf hinweisen, das du dies ablehnst, weil du eine Patientengefährdung siehst. Danach bist du rein rechtlich aus dem Schneider, wenn der NA (Dr. Postel?) weiter darauf besteht.
2.) Anweisungen von Hausärzten (Hausarzt vor Ort): s.o.
3.) Anweisungen von Hausärzten (Hausarzt schon entlaufen): Sollte dir irgendwas spanisch vorkommen, du die Diagnose anzweifeln oder gar eine vitale Bedrohung vermuten, einfach den Notarzt hinzuziehen und....siehe 2.)
4.) Notarzt auf der Anfahrt: Da der NA den Patienten nicht selbst gesehen und untersucht hat, steht eine fernmündlich übermittelte Therapieanweisung rechtlich auf sehr wackeligen Füßen. Soll ja hin und wieder vorkommen, aber nie !!! zum gängigen Usus werden.
Ich hoffe ich habe ein wenig helfen können und freue mich schonmal auf eine spannende Diskussion, bekanntlich liefert das Thema "Recht im Rettungsdienst" immer ausreichend Zündstoff.
Erik Eichhorn
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Topicstarter
Re: Rechtslage - Ärztliches Weisungsrecht ?
Nein nicht einmal der große Bruder
mfG
upcase
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