Sonderrechte ja oder nein
Moderator: DMF-Team
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 258
- Registriert: 02.03.05, 19:56
- Wohnort: Thüringen - nicht näher bezeichnet
hallo,
Nachforderung zur Analgesie - siehe Broschüre - klar geregelt !
Einsatz der "S" NICHT gestattet, da kein lebensbedrohlicher Zustand !!!
Wird in der Praxis aber immer wieder gemacht.
Sollte es zu einem VU kommen, dann kann sich der Nef-Fahrer warm anziehen.
Ach ja, nochwas, der NA hat keinerlei Weisungsrecht, was den Einsatz des "S" betrifft !! Wenn der NEF-Fahrer sich auf eine solche Weisung berufen will, hat er vor Gericht schlechte Karten.
Ist schon sehr kompliziert die Rechtslage in Dt.
asb-michel
ach ja, rechtlich auf der sicheren Seite seid ihr nur mit "Blau" + "S"! Nur Blau reicht nicht!
und Nachfragen kann nie schaden -
bei einsätzen wie, schaut mal was da ist - würde ich , um Sicherzugehen immer Ohne "S" ahren, es sei denn die Lst. fordert es von mir!
Nachforderung zur Analgesie - siehe Broschüre - klar geregelt !
Einsatz der "S" NICHT gestattet, da kein lebensbedrohlicher Zustand !!!
Wird in der Praxis aber immer wieder gemacht.
Sollte es zu einem VU kommen, dann kann sich der Nef-Fahrer warm anziehen.
Ach ja, nochwas, der NA hat keinerlei Weisungsrecht, was den Einsatz des "S" betrifft !! Wenn der NEF-Fahrer sich auf eine solche Weisung berufen will, hat er vor Gericht schlechte Karten.
Ist schon sehr kompliziert die Rechtslage in Dt.
asb-michel
ach ja, rechtlich auf der sicheren Seite seid ihr nur mit "Blau" + "S"! Nur Blau reicht nicht!
und Nachfragen kann nie schaden -
bei einsätzen wie, schaut mal was da ist - würde ich , um Sicherzugehen immer Ohne "S" ahren, es sei denn die Lst. fordert es von mir!
Ich sah meinen Beruf als Berufung an und war stolz darauf, solange ich ihn ausüben konnte.
-
- DMF-Moderator
- Beiträge: 983
- Registriert: 30.01.05, 10:41
- Kontaktdaten:
Hallo Leute !
Es wird die Diskussion nicht weiterbringen, aber trotzdem möchte ich für euch einen Blick über die Grenze werfen:
1.) In Österreich wird ein Einsatzfahrzeug durch Verwendung von Blaulicht oder Martinshorn gekennzeichnet.
2.) Gesetzliche Regelung der Vorfahrt: Rettungsdienst vor Feuerwehr vor Exekutive.
Die Verantwortung trägt auch hier immer der Fahrer, wo bei Anfragen (z.B. Radar - Unfall...) die Anordnung schon genau hinterfragt wird.
Gruß
Erbschwendtner
Es wird die Diskussion nicht weiterbringen, aber trotzdem möchte ich für euch einen Blick über die Grenze werfen:
1.) In Österreich wird ein Einsatzfahrzeug durch Verwendung von Blaulicht oder Martinshorn gekennzeichnet.
2.) Gesetzliche Regelung der Vorfahrt: Rettungsdienst vor Feuerwehr vor Exekutive.
Die Verantwortung trägt auch hier immer der Fahrer, wo bei Anfragen (z.B. Radar - Unfall...) die Anordnung schon genau hinterfragt wird.
Gruß
Erbschwendtner
Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 3329
- Registriert: 12.10.04, 16:22
Hallo!
Ich möchte nebenbei darauf aufmerksam machen, daß das DMF auch ein Partnerforum "Deutsches Recht" betreibt, das auch ein moderiertes Subforum für Verkehrsrecht besitzt.
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=48&sid=a3e2321a8ed5bbfc30d22414f0d0365a
Vielleicht kann man ja dieses Thema dort diskutieren, weil es ja doch um mehr juristische Fragestellungen handelt.
Ich möchte nebenbei darauf aufmerksam machen, daß das DMF auch ein Partnerforum "Deutsches Recht" betreibt, das auch ein moderiertes Subforum für Verkehrsrecht besitzt.

Vielleicht kann man ja dieses Thema dort diskutieren, weil es ja doch um mehr juristische Fragestellungen handelt.

-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 110
- Registriert: 22.06.05, 14:45
- Wohnort: Norddeutschland
- Kontaktdaten:
Also ich mach den kram auch nur ehrenamtlich aber bei uns wird in entsprechenden Fällen alles mit der Leitstelle abgesprochen.
Kommt etwa eine Schlägerei als nächster Einsatzort und die Leitstelle sagt nichts weiteres, dann Frage ich nochmals nach ob mit oder ohne Sonderrechte/Wegerechte.
Man weiß nie, was es für eine Schlägerei war bzw. ist. In solchen Fällen kann man auch gleich bei der Leitstelle nachfragen, ob Polizei mit dazugerufen worden ist. Ansonsten nachordern.
Desweiteren haben die Leitstellendisponenten eine langjährige Erfahrung vorzuweisen. Fachlich, wie organisatorisch, die meistens über die der aktiven RS/RA weitüber hinausgehen. Ist jedenfalls hier so.
Es gibt aber auch Einsätze, bei denen es eben nicht auf Schnelligkeit drauf ankommt, sondern eher auf die schonende und da ich dann nicht vor jeder Roten Ampel anhalten und wieder anfahren möchte, damit es nicht zu ruckelig für den Pat. wird, wird mit Wegerechten gefahren. Damit alle anderen auch sehen, dass ich langsam fahre -> Blaulicht.
Kommt etwa eine Schlägerei als nächster Einsatzort und die Leitstelle sagt nichts weiteres, dann Frage ich nochmals nach ob mit oder ohne Sonderrechte/Wegerechte.
Man weiß nie, was es für eine Schlägerei war bzw. ist. In solchen Fällen kann man auch gleich bei der Leitstelle nachfragen, ob Polizei mit dazugerufen worden ist. Ansonsten nachordern.
Desweiteren haben die Leitstellendisponenten eine langjährige Erfahrung vorzuweisen. Fachlich, wie organisatorisch, die meistens über die der aktiven RS/RA weitüber hinausgehen. Ist jedenfalls hier so.
Es gibt aber auch Einsätze, bei denen es eben nicht auf Schnelligkeit drauf ankommt, sondern eher auf die schonende und da ich dann nicht vor jeder Roten Ampel anhalten und wieder anfahren möchte, damit es nicht zu ruckelig für den Pat. wird, wird mit Wegerechten gefahren. Damit alle anderen auch sehen, dass ich langsam fahre -> Blaulicht.
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 53
- Registriert: 02.11.05, 10:09
- Wohnort: Berlin
oha... hier werden begriffe verwechselt...
also mal ganz allgemein.. sonderrechte...sagt das gesetz - diese muß ich nicht anzeigen, denn sonderrechte sind unter anderem das parken im halteverbot...
ich habe noch kein einsatzfahrzeug gesehen, dass nen strafzettel wegen falschparkens bekommen hat...
(natürlich nur, wenn es um die erfüllung "hoheitlicher" aufgaben geht § 35 STVO)
das thema das hier diskutiert wird bezieht sich auf das wegerecht, und um dieses in anspruch zu nehmen, sagt das gesetz ganz klar muß ich dies mit "blauem blinklicht und dem einsatzhorn" anzeigen... § 38 STVO
in berlin ist das relativ klar und einfach geregelt...
in der notfallrettung sind alle anfahrten zum einsatzort alarme und damit mit wegerechten zu fahren, da aus einem notruf in der RLSt nicht immer ein adäquates Patientenbild geschaffen werden kann - also in dem fall lieber auf nummer sicher gehen...
ausnahme wird hier nur dann gemacht, wenn - meist von erfahrenen kräften vor ort - schon eine "stille" anfahrt angeraten wird. z.b. bei "person droht"
was die fahrt ins krhs mit sosi betrifft - wird in berlin auch recht einfach agiert... schontransporte werden generell mit sosi gefahren...und bei nem blasensprung halte ich das auch durchaus für sinnvoll...
es gibt noch einiges mehr an situationen, die aber vermutlich den rahmen hier sprengen würden..
LG
also mal ganz allgemein.. sonderrechte...sagt das gesetz - diese muß ich nicht anzeigen, denn sonderrechte sind unter anderem das parken im halteverbot...
ich habe noch kein einsatzfahrzeug gesehen, dass nen strafzettel wegen falschparkens bekommen hat...

das thema das hier diskutiert wird bezieht sich auf das wegerecht, und um dieses in anspruch zu nehmen, sagt das gesetz ganz klar muß ich dies mit "blauem blinklicht und dem einsatzhorn" anzeigen... § 38 STVO
in berlin ist das relativ klar und einfach geregelt...
in der notfallrettung sind alle anfahrten zum einsatzort alarme und damit mit wegerechten zu fahren, da aus einem notruf in der RLSt nicht immer ein adäquates Patientenbild geschaffen werden kann - also in dem fall lieber auf nummer sicher gehen...
ausnahme wird hier nur dann gemacht, wenn - meist von erfahrenen kräften vor ort - schon eine "stille" anfahrt angeraten wird. z.b. bei "person droht"
was die fahrt ins krhs mit sosi betrifft - wird in berlin auch recht einfach agiert... schontransporte werden generell mit sosi gefahren...und bei nem blasensprung halte ich das auch durchaus für sinnvoll...
es gibt noch einiges mehr an situationen, die aber vermutlich den rahmen hier sprengen würden..
LG
Wenn jeder nur ein bißchen mehr noch Kind wär´, dann wäre die Welt viel erwachsener...
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 110
- Registriert: 22.06.05, 14:45
- Wohnort: Norddeutschland
- Kontaktdaten:
Es gab mal in der RD-Zeitschrift einen besonderen Fall.
Notfall im Kaufhaus. (Was es war, weiß ich nicht mehr!)
RTW fährt mit SoSi in die Fußgängerzone. Stellt das Fahrzeug ab, schaltet SoSi komplett aus und lässt nur das Warnblinklicht an. 10 Minuten kommt das Team inkl. Pat. aus dem Kaufhaus und hat auf der Frontscheibe einen Strafzettel. Wenig später erfahren sie, dass sie die SoSi während des Einsatzes in der Fußgängerzone eingeschaltet lassen müssen.
Wie das ganze dann Schlussendlich geregelt wurde weiß ich nicht aber es zeigt dennoch, dass es in D eine Menge Probleme diesbezüglich gibt.
Anderes Beispiel
Ein Kollege steht mit dem KTW vor einer roten Ampel, kurz darauf kommt ein Streifenwagen mit Blaulicht langsam angefahren und bleibt hinter dem KTW stehen.
Nachdem der Kollege an der Dienststelle angekommen ist, wurde ihm nahegelegt die RLST anzurufen. Anscheinend hatte sich der Polizist des Streifenwagens darüber beschwert, dass der KTW keinen Platz gemacht hatte. Die Frage von meinem Kollegen war einfach nur "Warum auch, der hatte nur Blaulicht an und ist langsam gefahren?!"
Notfall im Kaufhaus. (Was es war, weiß ich nicht mehr!)
RTW fährt mit SoSi in die Fußgängerzone. Stellt das Fahrzeug ab, schaltet SoSi komplett aus und lässt nur das Warnblinklicht an. 10 Minuten kommt das Team inkl. Pat. aus dem Kaufhaus und hat auf der Frontscheibe einen Strafzettel. Wenig später erfahren sie, dass sie die SoSi während des Einsatzes in der Fußgängerzone eingeschaltet lassen müssen.
Wie das ganze dann Schlussendlich geregelt wurde weiß ich nicht aber es zeigt dennoch, dass es in D eine Menge Probleme diesbezüglich gibt.
Anderes Beispiel
Ein Kollege steht mit dem KTW vor einer roten Ampel, kurz darauf kommt ein Streifenwagen mit Blaulicht langsam angefahren und bleibt hinter dem KTW stehen.
Nachdem der Kollege an der Dienststelle angekommen ist, wurde ihm nahegelegt die RLST anzurufen. Anscheinend hatte sich der Polizist des Streifenwagens darüber beschwert, dass der KTW keinen Platz gemacht hatte. Die Frage von meinem Kollegen war einfach nur "Warum auch, der hatte nur Blaulicht an und ist langsam gefahren?!"
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 169
- Registriert: 31.10.05, 13:54
- Wohnort: Land Brandenburg
- Kontaktdaten:
Hallo zusammen, wieder ein Thema, die eine interessante Diskussion entfacht. " Normalerweise " gibt die Gesetzgebung die Grundlage für den Einsatz mit oder ohne Sondersignal. Aber das ist alles in der Praxis nicht so einfach..
Ich kann nur von meinem Rettungsdienstbereich berichten ,. Wenn ein RTW durch die Leitstelle eingesetzt wird erfolgt die Anfahrt zu 99% mit Signal, vor Ort entscheiden dann die Kollegen für die Rückfahrt ob MIT oder OHNE. Ich persönlich bin mir aber auch sicher, das ZUVIEL mit Signal gefahren wird - und nehme mich da auch nicht aus. Problematisch finde ich auch die Fahrten mit dem NEF dann unter Nutzung von Sonderrechten hinter dem RTW zum KH ...
( . Die Verwaltung sagt zwar, es handelt sich um ein " Verband " - aber rechtlich sieht es völlig anders aus !
Also, immer Augen auf im Straßenverkehr,
mfG Glaxina


Also, immer Augen auf im Straßenverkehr,
mfG Glaxina
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 496
- Registriert: 17.08.05, 17:36
- Wohnort: Wiesloch (Baden-Württemberg)
Jaja - das Blaulichtfahren
Hallo Zusammen,
eigentlich wollte ich mich nicht indiese Diskussion einmischen. Ich habe das vor einiger Zeit bereits in einem anderen, in der zwischenzeit leider, geschlossenem Forum diskutiert.
Nur aber eine Anmerkung zum NEF, welches mit Signal dem RTW hinterherfährt:
Ich halte das für Richtig ! Immerhin kann sich auf dem Transport der Patientenzustand weiter verschlechtern und es können Geräte und Medis vom NEF noch benötigt werden die nicht auf dem RTW sind. Dann wäre es deutlich zum Nachteil wenn man erneut auf das NEF warten müsste.
In diesem Sinne
Uwe
eigentlich wollte ich mich nicht indiese Diskussion einmischen. Ich habe das vor einiger Zeit bereits in einem anderen, in der zwischenzeit leider, geschlossenem Forum diskutiert.
Nur aber eine Anmerkung zum NEF, welches mit Signal dem RTW hinterherfährt:
Ich halte das für Richtig ! Immerhin kann sich auf dem Transport der Patientenzustand weiter verschlechtern und es können Geräte und Medis vom NEF noch benötigt werden die nicht auf dem RTW sind. Dann wäre es deutlich zum Nachteil wenn man erneut auf das NEF warten müsste.
In diesem Sinne
Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 110
- Registriert: 22.06.05, 14:45
- Wohnort: Norddeutschland
- Kontaktdaten:
Ich hör hier immer ein wenn...!?
Fakt ist doch das verdammt viele Unfälle dadurch passieren, dass die Leute glauben, das nach einem RTW nichts mehr kommt. Sie fahren dann los, weil sie die beiden SoSi Anlagen nicht unterscheiden können. (Manche SoSi´s hören sich alleine schon wie zwei an) Hier wird es so gemacht das auf der Rückfahrt nur der RTW mit SoSi fährt und das NEF hinterher. Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, kann das NEF die SoSi einschalten. Auf der Hinfahrt ist bei uns das NEF meistens schon da, wenn wir ankommen. Ansonsten schaut man das die beiden Fahrzeuge etwas weiter hintereinander fahren lässt, damit sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.
Noch eine bitte an alle anderen, immer schön an Kreuzungen den "kriechgang" einlegen. Auch wenn für euch grün ist. Denn euch und dem Pat. ist nicht damit geholfen wenn etwas passiert.
Fakt ist doch das verdammt viele Unfälle dadurch passieren, dass die Leute glauben, das nach einem RTW nichts mehr kommt. Sie fahren dann los, weil sie die beiden SoSi Anlagen nicht unterscheiden können. (Manche SoSi´s hören sich alleine schon wie zwei an) Hier wird es so gemacht das auf der Rückfahrt nur der RTW mit SoSi fährt und das NEF hinterher. Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, kann das NEF die SoSi einschalten. Auf der Hinfahrt ist bei uns das NEF meistens schon da, wenn wir ankommen. Ansonsten schaut man das die beiden Fahrzeuge etwas weiter hintereinander fahren lässt, damit sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.
Noch eine bitte an alle anderen, immer schön an Kreuzungen den "kriechgang" einlegen. Auch wenn für euch grün ist. Denn euch und dem Pat. ist nicht damit geholfen wenn etwas passiert.
Mal zu Wort melden
Hallo,
also bei uns ist das folgendermaßen geregelt:
Bei RTW-Einsätzen immer mit SoSi, es sein denn die Lst. sagt etwas anderes, z.b. das wir die Einsatzmittel kurz vor Eintreffen ausschalten sollen. Auf diese Angaben können wir uns fast immer verlassen und wir halten uns außnahmslos an diese Anweisungen.
Zur Fahrt ins KH, in NA-Begleitung fährt man natürlich schon mal mit SoSi zum KH, wenn der NA es anordnet (wir legen es wohl manchmal nahe, aber die Entscheidung liegt beim NA), genau so ist es bei Verlegungen. Ob mit KTW oder RTW / NAW, wenn es am KH heißt: Transport mit SoSi, dann machen wir das.
Ich habe bisher 1mal eigenverantwortlich entschieden mit SoSi ohne Arzt zum KH zu fahren (regulärer NA war im Einsatz, 2 NA hätte mit Pol gebracht werden müssen, ergo 10-15 min bis eintreffen, Weg zum KH bis in die Aufnahme 2 min mit SoSi). War in Ordnung.
Wir haben bei uns im Kreis sehr große Entscheidungsfreiheiten, das ist sicher nicht überall so und darüber bin froh.
Natürlich muß man gerade mit SoSi sehr aufmerksam und vorsichtig fahren. Gerade an Kreuzungen, egal welcher Größe. IMMER in Schritttempo an die rote Ampel und auch an die grüne Ampel langsam anfahren. Den Stress der Autofahrer, die uns plötzlich hinter sich haben bitte nie vergessen.
LG
also bei uns ist das folgendermaßen geregelt:
Bei RTW-Einsätzen immer mit SoSi, es sein denn die Lst. sagt etwas anderes, z.b. das wir die Einsatzmittel kurz vor Eintreffen ausschalten sollen. Auf diese Angaben können wir uns fast immer verlassen und wir halten uns außnahmslos an diese Anweisungen.
Zur Fahrt ins KH, in NA-Begleitung fährt man natürlich schon mal mit SoSi zum KH, wenn der NA es anordnet (wir legen es wohl manchmal nahe, aber die Entscheidung liegt beim NA), genau so ist es bei Verlegungen. Ob mit KTW oder RTW / NAW, wenn es am KH heißt: Transport mit SoSi, dann machen wir das.
Ich habe bisher 1mal eigenverantwortlich entschieden mit SoSi ohne Arzt zum KH zu fahren (regulärer NA war im Einsatz, 2 NA hätte mit Pol gebracht werden müssen, ergo 10-15 min bis eintreffen, Weg zum KH bis in die Aufnahme 2 min mit SoSi). War in Ordnung.
Wir haben bei uns im Kreis sehr große Entscheidungsfreiheiten, das ist sicher nicht überall so und darüber bin froh.
Natürlich muß man gerade mit SoSi sehr aufmerksam und vorsichtig fahren. Gerade an Kreuzungen, egal welcher Größe. IMMER in Schritttempo an die rote Ampel und auch an die grüne Ampel langsam anfahren. Den Stress der Autofahrer, die uns plötzlich hinter sich haben bitte nie vergessen.
LG
Eigendlich ist dies ein recht eindeutiges Thema. Wird die Fahrt für ein Rettungsmittel von der Leitstelle mit Sondersignal disponiert liegt die Verantwortung ausschließlich bei dem Disponenten. Das Einsatzpersonal ist gar nicht berechtigt diese Entscheidung zu ändern (Informationsvorsprung). Fahrten mit einem RTW ohne NA ins KH mit Sondersignal sind nur unter der Voraussetzung die Kröte nannte zulässig.
Das NEF hat keinerlei Berechtigung nach Übergabe des Arztes mit Sondersignal zu fahren. Die Besatzung sollte sich vor der Abafahrt versichern das alles an Material auf dem RTW vorhanden ist. Bei uns befindet sich generell jegliches Material auf dem RTW, das NEF tritt meist die Fahrt ins KH vorzeitig an wenn abzusehen ist das der Fahrer an der Einsatzstelle nicht mehr gebraucht wird.
Zum Thema Blaulichtfahrt als arztbesetzter RTW. Wir müssen unsere ärztlichen Kollegen immer bremsen. Abgesehen von einigen invasiven Maßnahmen, bzw. bestimmter Diagnostik ist die Versorgung im RTW nicht anders als im KH. Der Patient ist in ärztlicher Behandlung also gibt es wenige Gründe die eine Fahrzeitverkürzung von ein paar Minuten rechtfertigen.
Das NEF hat keinerlei Berechtigung nach Übergabe des Arztes mit Sondersignal zu fahren. Die Besatzung sollte sich vor der Abafahrt versichern das alles an Material auf dem RTW vorhanden ist. Bei uns befindet sich generell jegliches Material auf dem RTW, das NEF tritt meist die Fahrt ins KH vorzeitig an wenn abzusehen ist das der Fahrer an der Einsatzstelle nicht mehr gebraucht wird.
Zum Thema Blaulichtfahrt als arztbesetzter RTW. Wir müssen unsere ärztlichen Kollegen immer bremsen. Abgesehen von einigen invasiven Maßnahmen, bzw. bestimmter Diagnostik ist die Versorgung im RTW nicht anders als im KH. Der Patient ist in ärztlicher Behandlung also gibt es wenige Gründe die eine Fahrzeitverkürzung von ein paar Minuten rechtfertigen.
Wie sind denn die Bestimmungen Nachts?
Ich, Laie - Patient, wohne in einer Großstadt und habe in der Nähe eine Kreuzung. Auch Nachts um 2/3/4 Uhr, wenn hier nichts, echt gar nichts!, auf der Straße los ist, wird mit Signal wie tagsüber durch die stillen Strassen des Wohngebietes gedonnert.
Natürlich gibt es wichtigeres als unseren Schlaf, das ist selbstverständlich. Es sind sicher nicht nur Krankenwagen sondern auch Feuerwehr und Polizei. Was unserem Schlaf letztlich egal ist
.
Herzliche Grüße
Ingrid
Ich, Laie - Patient, wohne in einer Großstadt und habe in der Nähe eine Kreuzung. Auch Nachts um 2/3/4 Uhr, wenn hier nichts, echt gar nichts!, auf der Straße los ist, wird mit Signal wie tagsüber durch die stillen Strassen des Wohngebietes gedonnert.
Natürlich gibt es wichtigeres als unseren Schlaf, das ist selbstverständlich. Es sind sicher nicht nur Krankenwagen sondern auch Feuerwehr und Polizei. Was unserem Schlaf letztlich egal ist

Herzliche Grüße
Ingrid
-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 53
- Registriert: 02.11.05, 10:09
- Wohnort: Berlin
Hallo Ingrid...
Auch ich als nicht laie kenne das...wohne direkt neben einer polizei-wache und da wird auch gerne mal nachts mit SoSi losgefahren.
mag ich mich persönlich drüber ärgern, aber die lage ist eindeutig.
der gesetzgeber sagt klar: wegerechte nur mit blaulicht und horn...
der fahrer ist schlicht und ergreifend nicht versichert, wenn er ohne horn fährt...da können wir doch alle schon froh sein, wenn das nachts nicht übertrieben wird
in diesem sinne - einen guten nachtschlaf - dem einen im bett daheim, dem andern im ruheraum auf der RW
- auf das wir beim nächsten tatütata freudig hochschrecken und es geniessen können 
Auch ich als nicht laie kenne das...wohne direkt neben einer polizei-wache und da wird auch gerne mal nachts mit SoSi losgefahren.
mag ich mich persönlich drüber ärgern, aber die lage ist eindeutig.
der gesetzgeber sagt klar: wegerechte nur mit blaulicht und horn...
der fahrer ist schlicht und ergreifend nicht versichert, wenn er ohne horn fährt...da können wir doch alle schon froh sein, wenn das nachts nicht übertrieben wird

in diesem sinne - einen guten nachtschlaf - dem einen im bett daheim, dem andern im ruheraum auf der RW


Wenn jeder nur ein bißchen mehr noch Kind wär´, dann wäre die Welt viel erwachsener...
Danke für die schnelle Antwort, alles klar. Neben einer Wache wohnen ist extrem, ich glaube ich würde umziehen - oder dort Arbeiten
.
Pflasterdrauf ist ein toller Name! Mir fällt nix lustiges ein, siehe mein phantasievolles Ingrid05 weil Ingrid schon belegt war... .
Gruß
Ingrid
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
tatütata, die Retter sind nah
tatütata, die Retter sind da
tatütata, die Retter waren da... ....

Pflasterdrauf ist ein toller Name! Mir fällt nix lustiges ein, siehe mein phantasievolles Ingrid05 weil Ingrid schon belegt war... .
Gruß
Ingrid
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
tatütata, die Retter sind nah
tatütata, die Retter sind da
tatütata, die Retter waren da... ....

-
- DMF-Mitglied
- Beiträge: 53
- Registriert: 02.11.05, 10:09
- Wohnort: Berlin
tatütata
- vorbei gefahren
tatütata - lieber kalten kaffee hinterher als gar nix zu meckern
man gewöhnt sich dran
und wie wärs denn mit patientin@rtw.de
als nick 

tatütata - lieber kalten kaffee hinterher als gar nix zu meckern

man gewöhnt sich dran
und wie wärs denn mit patientin@rtw.de


Wenn jeder nur ein bißchen mehr noch Kind wär´, dann wäre die Welt viel erwachsener...