Rettungsmedizin und Patientenverfügung

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scholz1
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Rettungsmedizin und Patientenverfügung

Beitrag von scholz1 »

Hallo,

mich beschäftigt folgendes:
meine Mutter lebte bis vor kurzem in einem Seniorenheim. Sie war sechs Wochen vorher gestürzt und hatte sich dabei eine schmerzhafte Rippenprellung geholt. Gegen die Schmerzen bekam Sie von Ihrem Hausarzt Celebrex verschrieben. Wenn ich mich recht erinnere, so bekam Sie zwei oder auch drei Wochen lang 2 mal eine Tablette (100 mg), dann nur noch eine. Sie hatte eigentlich ihr ganzes Leben nie Blutdruck- oder Herzprobleme.

Ende August drückte Sie nachts gegen 3:00 Uhr auf den Notknopf. Die Pflegerin, die dann kam, berichtete mir (auf mein späteres Nachhaken allerdings erst), dass meine Mutter nur sehr schlecht Luft bekam und von ihr völlig verängstigt im Bett vorgfunden wurde. Sprechen konnte Sie nicht mehr.

Die Pflegerin rief den Notarzt. Ob meine Mutter nach Eintreffen des Notarztes noch bei Bewußtsein war, konnte die Pflegerin mir nicht sagen, nur dass meine Mutter zu dem Zeitpunkt noch nicht tot war (Aussage der Pflegerin).
Ich fürchte, dass meine Mutter bis zum Eintreffen des Notarztes sich selbst überlassen wurde. Bei der Behandlung durch den Notarzt war die Pflegerin dann nicht anwesend, weshalb Sie mir über dessen Behandlung auch nichts sagen konnte.

Meine Mutter starb noch in derselben Nacht in Anwesenheit eines Notarztes. Was ich nicht verstehe, ist folgendes:

Im Totenschein steht: chronische Herzinsuffizienz (wie kommt der Arzt darauf?) und außerdem
kompletter Rückstau in der Lungenaorta. Außerdem steht im Totenschein:
Es wurde keine Reanimation durchgeführt, da diese laut Patientenverfügung nicht gewünscht wurde.

In der Patientenverfügung stand folgendes: Im Falle irreversibler Bewusstlosigkeit, schwerster Dauerschädigung des Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger Funktionen meines Körpers bin ich mit einer Reanimation bzw. dem Einsatz hochtechnischer Behandlungsmethoden nicht einverstanden.

Es quält mich jetzt die Vorstellung, dass Ihr kaum geholfen und Sie alleine gelassen wurde. Die Pflegerin sagte so etwas ähliches wie: Wir waren ja die ganze Zeit damit beschäftigt, die Unterlagen und Dokumente zu suchen. Ich finde auch, dass der Arzt die Patientenverfügung fehlinterpretiert hat.
Vielleicht hätte eine Drainage der Lunge (im Falle eines möglichen Pneumothoraks) ja noch geholfen.
Meine Mutter wollte ganz bestimmt nicht sterben, auch wenn Sie schon 95 Jahre alt war.

Gibt es eigentlich so was wie ein Sterbeprotokoll, das man einsehen kann (außer dem Totenschein) oder sollte ich versuchen noch die Leitstelle (Tel.: 112) zu erreichen, um den Arzt zu fragen, warum er wie gehandelt hat.

Mein Gedanke ist, dass eine Patientenverfügung nur im Nachhinein gelesen und interpretiert werden sollte, insbesonders dann, wenn der Patientin den Notruf selbst getätigt hat.
Lizard
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Re: Rettungsmedizin und Patientenverfügung

Beitrag von Lizard »

Hallo,

es gibt hier viel zu viele unbekannte Variablen um eine Aussage machen zu können.

- Welche Medikamente wurden ganz genau eingenommen ?
- Wie sieht die Patientenverfügung im Ganzen aus ?
- Sie wissen nicht was zwischen Notruf und Eintreffen des Notarztes/Rettungsdienstes geschah
- An welchen Erkrankungen litt die Patienten ?
- Was hat der Notarzt festgestellt ?

Sie stellen Mutmaßungen über eine möglicherweise verpasste Therapie an (Thoraxdrainage) ohne zu wissen was eigentlich genau vorlag.
Wie schon gesagt, liegen viel zu wenige Informationen vor um sich ein umfassendes Bild zu machen.
Falls Sie wirklich ernsthafte Bedenken haben, dass irgendetwas falsch gelaufen ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Ich weiss, dass der Verlust eines Menschen sehr schwer ist und einen möglicherweise Zweifel plagen über die Rechtmäßigkeit und Korrektheit von medizinischen Maßnahmen. Ich wünsche Ihnen daher viel Kraft für die kommende Zeit.



Alles Gute!

Lizard
Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
Mein Beitrag ist eine Stellungnahme, die auf den vorliegenden Angaben beruht. Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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jaeckel
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Re: Rettungsmedizin und Patientenverfügung

Beitrag von jaeckel »

wie kommt der Arzt darauf?
Aus der Pflegedokumentation, Krankenakte, alten Arztbriefen oder einem Telefonat mit dem Hausarzt.

Diese oder ähnliche Situationen sind für Notärzte Alltag. Wenn im Seniorenwohnheim der Notarzt gerufen wird, muss sich der Zustand zuvor ja gegenüber vorher extrem verschlechtert haben. Sonst hätte man den am nächsten Tag den Hausarzt oder nachts den ärztlichen Bereitschaftsdienst gerufen. Offensichtlich war es aber sehr kritisch.

Der Notarzt hat innerhalb kürzester Zeit die Entscheidung zu treffen, ob alle Mittel der modernen (Intensiv- und Nofall-) Medizin eingesetzt werden sollen/dürfen. Oftmals ist es dann aber wirklich begrüssenswerterweise so, dass eine Patientenverfügung vorliegt.
Im Falle irreversibler Bewusstlosigkeit, schwerster Dauerschädigung des Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger Funktionen meines Körpers bin ich mit einer Reanimation bzw. dem Einsatz hochtechnischer Behandlungsmethoden nicht einverstanden.
Wenn also der Zustand so gravierend war, dass intensivmedizinische Maßnahmen oder Reanimation formal indiziert gewesen wären, ist die nächste Frage im Entscheidungsbaum, ob es sich definitionsgemäß wohl um einen dauerhaften Ausfall lebenswichtiger Funktionen gehandelt hätte oder nicht. Dazu ist zu sagen, dass Reanimationen ohnehin eine recht schlechte Erfolgsquote haben und auch Intensivmaßnahmen im Alter von 95 Jahren vielfältige und unabschätzbare Komplikationen und Risiken bergen. Oftmals sind solche Behandlungen in diesem Alter einer präfinalen Geisterbahnfahrt vergleichbar, die eine unnötige Unmenschlichkeit in die unabwendbar letzte Lebensphase bringen und vielen Menschen daher zurecht Angst machen.

Dass der Notarzt auch nach dem Hinscheiden vor Ort geblieben ist spricht dafür, dass er Ihre Mutter begleitet und eben NICHT allein gelassen hat. Einen endgültigen Leichenschauschein darf er nämlich erst nach Ausbildung von sicheren Todeszeichen ausstellen, wofür einige Zeit zu veranschlagen ist.

Für mich und meine Angehörigen würde ich bei schwerster Gesundheitsstörung im Alter von 95 Jahren lediglich lindernde (palliative) Medizin wollen.

Ihnen alles Gute und herzliches Beileid.
Ein Notarzt.
downcase
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Re: Rettungsmedizin und Patientenverfügung

Beitrag von downcase »

hallo,

zunächst einmal mein beileid zu ihrem verlust

> Im Falle irreversibler Bewusstlosigkeit, schwerster Dauerschädigung des Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger Funktionen meines Körpers bin ich mit einer Reanimation bzw. dem Einsatz hochtechnischer Behandlungsmethoden nicht einverstanden.

das problem ist, dass diese formulierung, die in dieser oder ähnlicher form quasi der standard bei patientenverfügungen ist, auch meiner sicht als akutmediziner kaum hilfreich ist. das problem ist nämlich, dass man bei einleitung einer reanimation niemals weiss, ob eine schwere hirnschädigung bzw. dauerhafte bewusstlosigkeit eintreten wird. auch in situationen wo man das nicht erwartet hätte, tritt es bisweilen leider ein und auch in situationen, in denen man fest damit gerechnet hat, verwirklicht sich dieses problem nicht immer.

im moment ist ja eine stärkung der patientenrechte, auch mit erweiterung der juristischen verbindlichkeiten von etwa patientenverfügungen in der diskussion. ich hielte es aber in diesem zusammenhang auch für wichtig, das auch klare und eindeutige formulierungen genutzt werden (beispiel, das mir mal untergekommen ist:"ich befinde mich in einem irreversiblem sterbeprozess und lehne jede art lebensverlängernder behandlung wie beatmung, reanimation oder dialyse) ab").

bei formulierungen, die den erstversorgenden (not)arzt dazu zwingen, eine entscheidung zu treffen, wird er das tun aber das ergebnis muss nicht unbedingt dem entsprechen, was man sich im vorhinein auch gewünscht hat. es wäre vermutlich im interesse aller beteiligten, wenn verfügungen bzw. die üblichen vorlagen dafür auch und insbesondere unter solchen gesichtspunkten erstellt werden würden.

mit freundlichen grüßen

downcase
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jaeckel
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Re: Rettungsmedizin und Patientenverfügung

Beitrag von jaeckel »

Alles Gute!

Herzlichen Gruss
Ihr

Dr. med. Achim Jäckel
Klinische Akut- und Notfallmedizin
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Nephrologie
Intensivmedizin, Notfallmedizin, Hypertensiologe (DHL), ABS
scholz1
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Re: Rettungsmedizin und Patientenverfügung

Beitrag von scholz1 »

Ich habe die letzten beiden Links bzw. Falldokumentationen von Herrn Jäeckel gelesen und finde, dass in beiden Fällen sehr genau abgewogen wurde.

Eine solche Vorgehensweise hätte ich mir bei meiner Mutter auch gewünscht. Sie war nicht bettlägerig, konnte alleine essen und untergehakt bin ich mit ihr noch einen Tag vorher ein bißchen spazieren gegangen.

Trotzdem finde ich es gut, dass es hier dieses Forum gibt, in dem man sich austauschen darf. Es hat mir auch schon geholfen, meine Gedanken hier etwas zu ordnen. Jeder Beitrag enthält ein Stück Wahrheit, aber allem kann ich nicht zustimmen. Das Thema ist so facettenreich, dass ich hier vielleicht noch ein oder zwei neue Themen dazu in das Forum einstellen möchte.

Uns Angehörigen hat man hinterher so gut wie keine Information gegeben, was denn eigentlich passiert war, so dass wir uns nur bruchstückhaft ein Bild machen können. Mehr als das was ich geschrieben habe, ist uns nicht bekannt. Ich werde deshalb versuchen, vom Notarzt noch einige Informationen zu erhalten. Wie steht es eigentlich hier mit dem Recht der Angehörigen auf Informationen?
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jaeckel
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Re: Rettungsmedizin und Patientenverfügung

Beitrag von jaeckel »

scholz1 hat geschrieben:Eine solche Vorgehensweise hätte ich mir bei meiner Mutter auch gewünscht. Sie war nicht bettlägerig, konnte alleine essen und untergehakt bin ich mit ihr noch einen Tag vorher ein bißchen spazieren gegangen.
Sie sollten davon ausgehen, dass eine ebensolche Abwägung stattgefunden hat. Bei Eintreffen des Notarztes muss ja wohl eine massive Verschlechterung des Zustands zu verzeichnen gewesen sein. Das "noch einen Tag vorher" verliert im notfallmedizinischen Alltag typischerweise an Relevanz. Bei vielen typischen Alterserkrankungen bedingen zudem Kleinigkeiten, dass ein bislang labiles Gleichgewicht zu einem unumkehrbar dramatischen Verlauf führen kann.
scholz1 hat geschrieben:Ich werde deshalb versuchen, vom Notarzt noch einige Informationen zu erhalten.
Das ist sicher eine gute Idee.
scholz1 hat geschrieben:Wie steht es eigentlich hier mit dem Recht der Angehörigen auf Informationen?
Tipp: Gehen Sie es anders an. "Recht" hin oder her - ein verantwortlicher Arzt wird den trauernden Anfgehörigen selbstverständlich die entscheidenden Begleitumstände erläutern, wenn die Nachfrage respektvoll und ohne Vorwurf erfolgt.
Alles Gute!

Herzlichen Gruss
Ihr

Dr. med. Achim Jäckel
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