Würde gerne eure Meinung hören.
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Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Guten Abend,
1. Der ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) handelt teilweise nachvollziehbar. Er stellt sich vor seine Leute und vermeidet Schuldeingeständnisse. Dies ist - im Hinblick auf einen drohenden Versicherungsfall - nicht ungewöhnlich. Die Versicherung fordert dazu auf, keinerlei Schuldeingeständnisse zu machen. Sonst wird nicht gezahlt.
Wie gesagt: Eine nachvollziehbare Reaktion, aber ich wäre nicht soweit gegangen, das RD-Verhalten als "kein grobes Fehlverhalten" zu bezeichnen.
Alles, was hier bisher zu lesen war, deutet eben genau darauf hin.
Aber wer weiß, was den ÄLRD dazu veranlasst hat? Möglicherweise liefert die noch ausstehende "eingehende medizinische Begründung" ja noch Hinweise...
2. Es ist mit diesem "Bescheid" nichts entschieden oder verbaut. Ein dokumentierter "GCS 9" allein reicht m.E. völlig aus, dem RD-Personal in Anbetracht der Gesamtumstände ein Fehlverhalten vorzuwerfen.
Deswegen:
a. Fachanwalt für Medizinrecht einschschalten
b. Sämtliche Krankenhaus-Unterlagen incl. RD-Protokolle anfordern
c. weitere Schritte mit dem Anwalt sorgfältig planen
Ich würde mich freuen, wenn hier über den weiteren Fortgang berichtet wird.
Mit freundlichen Grüßern
Dr. A. Flaccus
1. Der ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) handelt teilweise nachvollziehbar. Er stellt sich vor seine Leute und vermeidet Schuldeingeständnisse. Dies ist - im Hinblick auf einen drohenden Versicherungsfall - nicht ungewöhnlich. Die Versicherung fordert dazu auf, keinerlei Schuldeingeständnisse zu machen. Sonst wird nicht gezahlt.
Wie gesagt: Eine nachvollziehbare Reaktion, aber ich wäre nicht soweit gegangen, das RD-Verhalten als "kein grobes Fehlverhalten" zu bezeichnen.
Alles, was hier bisher zu lesen war, deutet eben genau darauf hin.
Aber wer weiß, was den ÄLRD dazu veranlasst hat? Möglicherweise liefert die noch ausstehende "eingehende medizinische Begründung" ja noch Hinweise...
2. Es ist mit diesem "Bescheid" nichts entschieden oder verbaut. Ein dokumentierter "GCS 9" allein reicht m.E. völlig aus, dem RD-Personal in Anbetracht der Gesamtumstände ein Fehlverhalten vorzuwerfen.
Deswegen:
a. Fachanwalt für Medizinrecht einschschalten
b. Sämtliche Krankenhaus-Unterlagen incl. RD-Protokolle anfordern
c. weitere Schritte mit dem Anwalt sorgfältig planen
Ich würde mich freuen, wenn hier über den weiteren Fortgang berichtet wird.
Mit freundlichen Grüßern
Dr. A. Flaccus
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Hallo
dieser Fall hat bei mir leider große Kopfschmerzen ausgelöst. Wenn man den Schöpfern der Glasgow Coma Scale folgt, dann liegt bei einem GCS9 eine gerade noch so eben mittlere Hirnfunktionsschädigung zugrunde bei einem Wert von 8 wäre es eine schwere. Tut mir leid liebe Kollegen, von meinem persönlichen Standpunkt ist dies mehr als "nur" Fahrlässig. Wie dies zivil- und strafrechtlich ausgeht steht auf einem anderen Blatt.
Teasedale G & Jennett B (1974) 'ASSESSMENT OF COMA AND IMPAIRED CONSCIOUSNESS' Lancet 304(7872):81-84
Wir alle wissen das die GSC eine unzuverlässige und schlecht skalierende Bewertungsmethode ist. Dies sollte aber eher zur Übervorsicht in der Präklinik anleiten bei einem Abweichen von der Norm von fast 40%.
Der Standpunkt meines Arbeitgeber, mit dem ich ausnahmsweise übereinstimme liegt klar wie folgt. "Aus Fehlern kann man lernen und zukünftige verhindern. Grobe Nachlässigkeit wird nicht geduldet, denn aus ihr kann man nicht lernen."
dieser Fall hat bei mir leider große Kopfschmerzen ausgelöst. Wenn man den Schöpfern der Glasgow Coma Scale folgt, dann liegt bei einem GCS9 eine gerade noch so eben mittlere Hirnfunktionsschädigung zugrunde bei einem Wert von 8 wäre es eine schwere. Tut mir leid liebe Kollegen, von meinem persönlichen Standpunkt ist dies mehr als "nur" Fahrlässig. Wie dies zivil- und strafrechtlich ausgeht steht auf einem anderen Blatt.
Teasedale G & Jennett B (1974) 'ASSESSMENT OF COMA AND IMPAIRED CONSCIOUSNESS' Lancet 304(7872):81-84
Wir alle wissen das die GSC eine unzuverlässige und schlecht skalierende Bewertungsmethode ist. Dies sollte aber eher zur Übervorsicht in der Präklinik anleiten bei einem Abweichen von der Norm von fast 40%.
Der Standpunkt meines Arbeitgeber, mit dem ich ausnahmsweise übereinstimme liegt klar wie folgt. "Aus Fehlern kann man lernen und zukünftige verhindern. Grobe Nachlässigkeit wird nicht geduldet, denn aus ihr kann man nicht lernen."
mfg Marcus
Urban Search and Rescue Paramedic
Urban Search and Rescue Paramedic
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Ich würde die ganze Geschichte aufschreiben und als Brief an die Kollegen schicken.
Härter kann man sie nicht bestrafen und das kostet vielleicht 1,10 Euro Briefporto.
Härter kann man sie nicht bestrafen und das kostet vielleicht 1,10 Euro Briefporto.
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Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Mir würden auf Anhieb einige, mit dem Gesetz vereinbare Maßnahmen einfallen... Meinen Sie das wirklcih ernst??? Ernstere Strafen existieren nicht???Marc02 hat geschrieben:Härter kann man sie nicht bestrafen
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Hallo!
Jetzt setzten sich alle wieder hin und holen mal tief Luft...
Briefe schreiben und an dritte, eigentlich unbeteiligte Kollegen herantreten halte ich für äußerst ungeeignet-und die Sache wird unglaubwürdig, erst Recht wenn jetzt der Ärztliche Leiter schon mit im Spiel ist. Wie u.a. Philaeas Fogg richtig geschrieben hat:"mit dem Gesetz vereinbare Maßnahmen einfallen." und die scheinen ja auf den Weg gebracht worden zu sein.Alles andere wäre jetzt kontraproduktiv. Abwarten, ich bin gespannt...
Grüsse
Jetzt setzten sich alle wieder hin und holen mal tief Luft...

Briefe schreiben und an dritte, eigentlich unbeteiligte Kollegen herantreten halte ich für äußerst ungeeignet-und die Sache wird unglaubwürdig, erst Recht wenn jetzt der Ärztliche Leiter schon mit im Spiel ist. Wie u.a. Philaeas Fogg richtig geschrieben hat:"mit dem Gesetz vereinbare Maßnahmen einfallen." und die scheinen ja auf den Weg gebracht worden zu sein.Alles andere wäre jetzt kontraproduktiv. Abwarten, ich bin gespannt...
Grüsse
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Welche denn ? Freiheitsstrafe ? Dazu wird in diesem Fall sehr wahrscheinlich nicht kommen.Phileas Fogg hat geschrieben:Mir würden auf Anhieb einige, mit dem Gesetz vereinbare Maßnahmen einfallen... Meinen Sie das wirklcih ernst??? Ernstere Strafen existieren nicht???Marc02 hat geschrieben:Härter kann man sie nicht bestrafen
Geldstrafe ? Kann man abstottern oder sich das Geld leihen.
Berufsverbot ? Halte ich noch für am wahrscheinlichsten, was nicht bedeutet, dass ich es für sehr wahrscheinlich halte.
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Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Sie nennen selbst 3 mögliche Folgen. Und glauben, dass ein verunglimpfender Brief an ausgewählte Mitarbeiter eine härtere Strafe wäre???Marc02 hat geschrieben:Welche denn ? Freiheitsstrafe ? Dazu wird in diesem Fall sehr wahrscheinlich nicht kommen.
Geldstrafe ? Kann man abstottern oder sich das Geld leihen.
Berufsverbot ? Halte ich noch für am wahrscheinlichsten, was nicht bedeutet, dass ich es für sehr wahrscheinlich halte.
Ganz abgesehen davon, dass man sich mit einer solchen Aktion selbst juristisch angreifbar machen würde, haben Sie ein seltsames Verständnis von "angemessener Bestrafung"...
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Von Verunglimpfen war und ist keine Rede, von Beleidigen auch nicht. Somit macht man sich dadurch auch nicht juristisch angreifbar.
Wie gesagt, Freiheitsstrafe wäre eine Strafe, zu der aber aller Wahrschlichkeit nicht kommen wird. Mit 100%iger Sicherheit kann ich das natürlich nicht sagen aber als Rettungsdienstler muß man ein sauberes Führungszeugnis haben. Darum vermute ich mal, wären die beiden betroffenen RA Ersttäter. Oben drein würde ihnen kein Vorsatz sondern die löbliche Absicht zu helfen unterstellt werden.
Und sie glaube wirklich, dass sie dennoch eingeknastet werden ?
Zur Strafe einer Geldstrafe habe ich mich bereits geäußert.
Bei einem Berufsverbot wird auch geprüft ob vorsatz vorlag u.a. das kann für die beiden RA also auch gut ausgehen.
Wie gesagt, Freiheitsstrafe wäre eine Strafe, zu der aber aller Wahrschlichkeit nicht kommen wird. Mit 100%iger Sicherheit kann ich das natürlich nicht sagen aber als Rettungsdienstler muß man ein sauberes Führungszeugnis haben. Darum vermute ich mal, wären die beiden betroffenen RA Ersttäter. Oben drein würde ihnen kein Vorsatz sondern die löbliche Absicht zu helfen unterstellt werden.
Und sie glaube wirklich, dass sie dennoch eingeknastet werden ?
Zur Strafe einer Geldstrafe habe ich mich bereits geäußert.
Bei einem Berufsverbot wird auch geprüft ob vorsatz vorlag u.a. das kann für die beiden RA also auch gut ausgehen.
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Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Das habe ich nie behauptet. Ich habe mich daran gestört, dass Sie keine härtere Art der Bestrafung sehen, als einen "Brief an die Kollegen" zu schicken.Marc02 hat geschrieben: Und sie glaube wirklich, dass sie dennoch eingeknastet werden ?
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Verstehe !
Ein Berufsverbot wäre durchaus eine sehr harte Strafe, eine Freiheitsstrafe natürlich auch.
Vor Gericht wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Verschiedene Fakten werden verschieden gewichtet. Es kann durchaus sein, das diese ganze Sache dermaßen abstrakt wird, dass nicht einmal die evtl. Verurteilten noch folgen können.
Der Brief appeliert jedoch an das eigene Gewissen und macht unmißverständlich klar :"Schau`, was du angerichtet hast".
Dieser Brief dürfte evtl. auch (je nach dem wie man mit ihm umgeht) im Kollegenkreis oder Wachenintern für ein Nachdenken sorgen.
Ein Gerichtsurteil was sowohl in Formulierung als auch in Aussage nicht realitätsnah wirkt, dürfte weniger effektiv sein.
Ein Berufsverbot wäre durchaus eine sehr harte Strafe, eine Freiheitsstrafe natürlich auch.
Vor Gericht wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Verschiedene Fakten werden verschieden gewichtet. Es kann durchaus sein, das diese ganze Sache dermaßen abstrakt wird, dass nicht einmal die evtl. Verurteilten noch folgen können.
Der Brief appeliert jedoch an das eigene Gewissen und macht unmißverständlich klar :"Schau`, was du angerichtet hast".
Dieser Brief dürfte evtl. auch (je nach dem wie man mit ihm umgeht) im Kollegenkreis oder Wachenintern für ein Nachdenken sorgen.
Ein Gerichtsurteil was sowohl in Formulierung als auch in Aussage nicht realitätsnah wirkt, dürfte weniger effektiv sein.
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Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Vielleicht einigen wir uns einfach darauf, zu dem Thema unterschiedliche Meinungen zu haben. 

Re: Würde gerne eure Meinung hören.
hallo,
> Vor Gericht wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
das hier passierte ist aber keine mücke. ein junger mann hat einen schlaganfall erlitten und wie es für mich aussieht sind anzeichen, die darauf hinweisen praktisch ignoriert worden. der patient hat vermutlich lebenslang wirksame konsequenzen zu tragen.
und der verursacher soll nun mit einem brief davon kommen? es mag leute geben, bei denen verantwortungsbewusstsein und gewissen so ausgeprägt sind, dass das wirklich einer gewissen bestrafung gleichkommt. es gibt aber auch solche, die so von sich selbst überzeugt sind, dass so etwas einfach von ihnen abtropft. die würden dann praktisch völlig ohne jede beeiträchtigung aus der sache rausgehen.
das finde ich nicht in ordnung. es ist mist gebaut worden und dafür muss der verantwortliche die konsequenzen tragen.
abgesehen davon ist der rechtsweg schon allein deswegen erforderlich, damit der patient die ihm absolut zustehende entschädigung erhält.
grüße
downcase
> Vor Gericht wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
das hier passierte ist aber keine mücke. ein junger mann hat einen schlaganfall erlitten und wie es für mich aussieht sind anzeichen, die darauf hinweisen praktisch ignoriert worden. der patient hat vermutlich lebenslang wirksame konsequenzen zu tragen.
und der verursacher soll nun mit einem brief davon kommen? es mag leute geben, bei denen verantwortungsbewusstsein und gewissen so ausgeprägt sind, dass das wirklich einer gewissen bestrafung gleichkommt. es gibt aber auch solche, die so von sich selbst überzeugt sind, dass so etwas einfach von ihnen abtropft. die würden dann praktisch völlig ohne jede beeiträchtigung aus der sache rausgehen.
das finde ich nicht in ordnung. es ist mist gebaut worden und dafür muss der verantwortliche die konsequenzen tragen.
abgesehen davon ist der rechtsweg schon allein deswegen erforderlich, damit der patient die ihm absolut zustehende entschädigung erhält.
grüße
downcase
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Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Hallo zusammen,
die ganze Sache liegt nun in den Händen eines Fachanwalts für Patienten. Ich werde euch auf dem laufenden halten, dies kann nun aber dauern... Denn jetzt wo der Papierkram offizielle Wege geht, ist Papier sehr geduldig... Der Anwalt sagt, so ein Klageverfahren kann bis zu 2 Jahren dauern.
Aber ich werde euch weiterhin informieren.
Meinem Kollegen geht es "besser", von gut kann keine rede sein. Er leidet darunter dass er sich noch immer nicht verständlich ausdrücken kann und die Feinmotorik will auch noch nicht so wirklich.
Aber er macht fortschritte.
Also bis dann.
die ganze Sache liegt nun in den Händen eines Fachanwalts für Patienten. Ich werde euch auf dem laufenden halten, dies kann nun aber dauern... Denn jetzt wo der Papierkram offizielle Wege geht, ist Papier sehr geduldig... Der Anwalt sagt, so ein Klageverfahren kann bis zu 2 Jahren dauern.
Aber ich werde euch weiterhin informieren.
Meinem Kollegen geht es "besser", von gut kann keine rede sein. Er leidet darunter dass er sich noch immer nicht verständlich ausdrücken kann und die Feinmotorik will auch noch nicht so wirklich.
Aber er macht fortschritte.
Also bis dann.
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Das können wir gerne tun.Phileas Fogg hat geschrieben:Vielleicht einigen wir uns einfach darauf, zu dem Thema unterschiedliche Meinungen zu haben.
Das meinte ich auch gewiss nicht. Ich bin ja zu Beginn des threads mit den Kollegen ziemlich hart ins Gericht gegangen. Und ich bin mir der Lage bewußt. Mit "Mücke" meinte ich, dass evtl. Details (die auch zu Gunsten der Kollegen ausgelegt werden können) beleuchtet werden, die man bisher noch gar nicht auf dem Zettel hatte und die ganze Geschichte sich plötzlich anders darstellt und der Patient leer ausgeht.downcase hat geschrieben: > Vor Gericht wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
das hier passierte ist aber keine mücke. ein junger mann hat einen schlaganfall erlitten und wie es für mich aussieht sind anzeichen, die darauf hinweisen praktisch ignoriert worden. der patient hat vermutlich lebenslang wirksame konsequenzen zu tragen.
Richtig, genau darauf wollte ich hinaus. Da man aber nicht weiß ob diese Einschätzung auf die Kollegen zutrifft, habe ich ja den Rechtsweg nicht verurteilt sondern gesagt, dass ICH das nicht so machen würde. Nun, vielleicht ja doch. Ich war in solch einer Sotuation bisher glücklicherweise noch nicht.downcase hat geschrieben: und der verursacher soll nun mit einem brief davon kommen? es mag leute geben, bei denen verantwortungsbewusstsein und gewissen so ausgeprägt sind, dass das wirklich einer gewissen bestrafung gleichkommt.
Möglich. Aber einem jungen Mann einen Schlaganfall zu bescheren ist schon auf gut deutsch gesagt "eine Hausnummer". DAS würde nun wirklich nur an den allerwenigsten abtropfen. Zumindest habe ich solche Unmenschen (nichts anderes wären sie für mich) noch nicht getroffen.downcase hat geschrieben: es gibt aber auch solche, die so von sich selbst überzeugt sind, dass so etwas einfach von ihnen abtropft. die würden dann praktisch völlig ohne jede beeiträchtigung aus der sache rausgehen.
das finde ich nicht in ordnung. es ist mist gebaut worden und dafür muss der verantwortliche die konsequenzen tragen.
abgesehen davon ist der rechtsweg schon allein deswegen erforderlich, damit der patient die ihm absolut zustehende entschädigung erhält.
Tja, was steht ihm zu !? Erhält er das dann auch zu 100% ?downcase hat geschrieben: abgesehen davon ist der rechtsweg schon allein deswegen erforderlich, damit der patient die ihm absolut zustehende entschädigung erhält.
Es werden (laut des Anwalts bis zu 2) quälende Jahre.
Re: Würde gerne eure Meinung hören.
Ich bin da zurückhaltender. Man muss nicht Jurist sein, um zu wissen, dass nicht die RDler den Schlaganfall beschert haben, sondern dass es sozusagen schicksalshaft a.e. eine Nebenwirkung der Marcumarbehandlung war. Einen Beweis, dass der Zustand/Befund/Outcome auch bei fachlich richtiger und optimal schneller Behandlung besser gewesen wäre, wird es wohl nicht geben können. Daher neige ich zu der Prognose, dass man was daraus bzgl. Sorgfalt lernen kann/muss aber dass die juristische Beurteilung sein wird: schicksalshaft + kein nachweisbarer zusätzlicher Schaden durch RD.Marc02 hat geschrieben:Aber einem jungen Mann einen Schlaganfall zu bescheren ist schon auf gut deutsch gesagt "eine Hausnummer".
Ob man einen Residualzustand nach Reanimation (siehe Nebendiagnosen hypoxische Hirnleistungschwäche nach Reanimation) als RDler von einem akuten Geschehen (wohl ohne fokal neurol. Ausfälle) abgrenzen können muss, läßt sich n.m.M. nachträglich nach Aktenlage und aus der Ferne nur vermuten.
Alles Gute!
Herzlichen Gruss
Ihr
Dr. med. Achim Jäckel
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Nephrologie
Intensivmedizin, Notfallmedizin, Hypertensiologe (DHL)
Herzlichen Gruss
Ihr
Dr. med. Achim Jäckel
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