Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
endlich hat ein Arbeitsgericht sich der Klage eines Rettungsassistenten angenommen, der von seinem Arbeitgeber auf einer Rettungssanitäterstelle angestellt war und auch nur als Rettungssanitäter bezalt wurde.
Es wurde vom Arbeitsgericht festgelegt, dass auch dann wenn er als Rettungssanitäter eingestellt wurde, seine Rettungsassistentenaufgaben wahrnimmt, bzw. wahrnehmen muss (bundesgesetzliche Verpflichtung) und es dabei keine Rolle spielt, ob er mit einem anderen Rettungsassistenten den Dienst auf einem Fahrzeug verrichtet, als Rettungsassistent bezahlt werden muss.
Damit wurde der Arbeitgeber, eine deutsche große HiOrg eines Ritterordens, zu einer Nachzahlung von über 16.000 EUR verklagt.
Das Gericht gabe dem Kläger Recht.
Damit wurde, wenn das Urteil nun rechtskräftig wird, ein Meilenstein gelegt, das man auch nur RettAss einstellen kann, wenn man sie bezahlen kann. Die Ausbeuterei von RettAss sollte damit bekämpfbar sein und viele RettAss die sich in dieser Situation befinden, können nachdem das Urteil in kurzer Zeit rechtskräftig ist, ggf. den Arbeitgeber zu einer höhren Lohnzahlung und Nachzahlung zwingen.
Ich freue mich über dieses Urteil und das hier RettAss zu einer ihrer Tätigkeit gehörenden Bezahlung gelangen, auch wenn diese immer noch viel zu gering sein mag.
Link zum Urteil:
http://www.kanzlei-drschka.de/aktuell1.htmMit freundlichen Grüßen,
S.Steingrobe