Ereignisse mit Chemikalien
Nach dem Erkennen einer Gefahr mit
chemischen Stoffen können die Rettungs- und
Einsatzdienste nur situationsabhängig handeln.
Als allgemeine Verhaltensweisen gelten:
G - Gefahr erkennen
E - Eigenschutz beachten (Abstand)
M - Meldung machen (Relevante Informationen und Ausmaß übermitteln)
A - Ausbreitung verhindern (Absperrung der Gefahrenzone)
E - Eintritt unterbinden (Information)
S - Spezialkräfte abwarten (Personenrettung und Notdekontamination)
S - Sondermaßnahmen ergreifen (Behandlung, Dekontamination, Sichtung, Transport)
vgl. Broschüre im Download: GEMAESS - CBRN-Gefahrenlagen