Hallo,
aus psychologischen und Sicherheitsgründen, möchte Person A seinen Nachnamen ändern lassen.
Hierzu möchte sie ein psychiatrisches Gutachten anfertigen lassen.
Die Gutachter werden dies aber nur machen, wenn sie dazu von einer Behörde verpflichtet werden. Das Rathaus weigert sich aber ein psychiatrisches Gutachten zu beantragen.
Frage: Ob und wie kann Person A das Rathaus oder eine andere Behörde dazu bewegen ein pychiatrisches Gutachten anzufordern. Oder wie kommt Person A sonst noch zu einem psychiatrischen Gutachten?
Danke & Gruß
M4rkus