Plastische Chirurgie nach Selbstverletzungen?

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Gliesy
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Plastische Chirurgie nach Selbstverletzungen?

Beitrag von Gliesy »

Guten Tag,

mich beschäftigt zur Zeit stark die Frage, ob und in welchem Zeitpunkt Patienten, die sich (früher) selber verletzt haben, Anspruch auf wiederherstellende Operationen (z.B. Korrektur von Narbenkontrakturen über Ellbogen- und Handgelenk, die die Beweglichkeit des Armes stark einschränken) haben.

Eine plastische Chirurgin, mit der ich über die Frage gesprochen habe, meint, sie würde nur und erst dann operieren, wenn der Patient bewiesen habe, dass er "stabil" sei - Verletzungsfreiheit von einem Jahr, lieber länger, sei dafür Voraussetzung.

Ein mir bekannter Psychiater hat dazu eine vollkommen andere Meinung geäussert. Er meint, es rege ihn elend auf, dass man seinen Patienten ihren Anspruch auf adäquate plastisch-chirurgische Behandlung abspreche und ihnen quasi ihre Symptome zu verbieten versuche. Keinem anderen Kranken würde man die erforderliche Behandlung zur Wiederherstellung wichtiger Körperfunktionen verweigern. Keine Diabetikerin werde vom Arzt abgewiesen, bloss weil sie die Finger nicht von der Schwarzwäldertorte lassen kann; keinen Lungenkrebspatienten behandle man erst dann, wenn er mindestens ein Jahr rauchfrei ist. Von Psychiatriepatienten verlange man aber, dass sie von jetzt auf gleich auf ihre Symptome verzichten, sonst bekommen sie keine Behandlung. Dabei habe er immer wieder erlebt, dass gerade eine sorgfältige rekonstruktive Operation mit gutem ästhetischem Ergebnis einem Selbstverletzungs-Patienten dabei helfe, danach Sorge zu tragen zum wiederhergestellten Bereich.

Mich würde interessieren, wie Ärzte, die vielleicht auch schon mit dieser Thematik konfrontiert waren, zu dieser Frage stehen und wie sie den Entscheid handhaben, wer wann Anspruch auf eine wiederherstellende Operation haben soll. Natürlich sind auch Stellungnahmen von Pflegepersonen oder anderen Interessierten willkommen.

Vielen Dank und freundliche Grüsse,

Gliesy
Anästhesieschwester
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Re: Plastische Chirurgie nach Selbstverletzungen?

Beitrag von Anästhesieschwester »

Hallo Gliesy,

da Operationen viel Geld kosten, verlangen die Kostenträger in Deutschland oft ein psychologisches Gutachten, bevor sie sich auf eine Bezahlung der Behandlung einlassen. Das hat den Hintergrund, dass Patienten herausgefiltert werden sollen, bei denen eine hohe "Rückfallquote" zu erwarten ist. Hier würden dann die Kosten evtl. nicht, nur zum Teil oder erst später (nach Beweis der Motivation) getragen werden.
Das hat für andere Versicherte den Vorteil, dass die Kasse Gelder nicht einfach "verpulvert". Für den betroffenen Patienten kann das im Einzelfall natürlich wie ein Weltuntergang sein.

Sie schreiben offenbar aus der Schweiz. Ich kenne das dortige Vorgehen nicht. Am besten wenden Sie sich mal an Ihre (private ?) Krankenversicherung. Dort kann man Ihnen bestimmt die Abläufe erklären.

Gruß
Die Anästhesieschwester
Gliesy
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Re: Plastische Chirurgie nach Selbstverletzungen?

Beitrag von Gliesy »

Vielen Dank auch an dieser Stelle für Ihre Antwort.

Ich habe mich inzwischen entschieden, auf eine OP zu verzichten. Mit der eingeschränkten Beweglichkeit des Armes sollte ich wohl zu leben lernen. So erübrigen sich aufreibende Diskussionen mit Ärzten und Kostenträgern.

Gruss, Gliesy
x9z
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Re: Plastische Chirurgie nach Selbstverletzungen?

Beitrag von x9z »

Gliesy, da gibt es viele Klinik für plastische Chirurgie, die können dir hilfen. Es ist besser - ins Klinik mit dem Diplomarzt über deine Situation sich beraten. Ich kenne einige:
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