Sterbehilfe/ Antrag

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Tremor
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Sterbehilfe/ Antrag

Beitrag von Tremor »

Angenommen, jemand ist krank, aber nicht sterbenskrank und die Lebensqualität leidet.
Man hat die Möglichkeit einer OP, möchte aber im Vorfeld abklären, dass man im Fall der Fälle das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann.
Wo kann man sich informieren und etwas in die Wege leiten, ohne mit dem ortsansässigen Arzt sprechen zu müssen?
Brigitte Goretzky
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Re: Sterbehilfe/ Antrag

Beitrag von Brigitte Goretzky »

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, was Sie als "Recht auf Sterbehilfe" meinen. Können Sie das etwas erklären?

Viele Grüße
B. Goretzky
And God promised men that good and obedient wives would be found in all corners of the earth.


Then she made the world round and laughed and laughed and laughed...
Tremor
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Re: Sterbehilfe/ Antrag

Beitrag von Tremor »

Dass man nicht mehr in die Schweiz fahren muss, um seinem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen zu können.
Letztes Jahr ist zu diesem Thema ein sehr interessanter Film gesendet worden ( "Gott" , von Ferdinand von Schirach).
Leider weiß ich aktuell gar nicht, ob sich da diesbezüglich in Deutschland wirklich etwas an der Gesetzeslage geändert hat.
Die Frage ist, ob man mittlerweile tatsächlich offiziell Hilfe bei einer solchen Entscheidung bekommt ( selbstbestimmt sterben).
Dr. A. Flaccus
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Re: Sterbehilfe/ Antrag

Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Hallo,
Man hat die Möglichkeit einer OP, möchte aber im Vorfeld abklären, dass man im Fall der Fälle das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann.
Man kann sich die Mühe machen, und das z.B. in seiner Patientenverfügung sehr klar formulieren:

:arrow: Beispiel: "Im Falle eines negativen OP-Verlaufs (nicht entfernbarer Tumor, viele Metastasen o.ä.) wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen. Eine Magensonde oder künstliche Ernährung lehne ich ab. Dialyse lehne ich ab. Es soll zu keinem Zeitpunkt eine Herzdruckmassage (Reanimation) durchgeführt werden. Sollte ich mit Beatmung auf eine Intensivstation müssen, wünsche ich keine Therapie mit kreislaufwirksamen Medikamenten. Den dadurch ggfs. sehr schnell eintretenden Tod nehme ich ich in Kauf."

Eine solche Festlegung dürfen Ärzte nach geltender Rechtsprechung nicht ignorieren.
Aber sie führt im Zweifel zum unmittelbaren Tod nach einer Operation. Darüber muss man sich dann im Klaren sein. Daher sollte man in seiner Patientenverfügung m.E. auch klar formulieren, was man für sich (!) unter Lebensqualität versteht und warum bestimmte Umstände dazu führen, nicht mehr leben zu wollen ("Pflegefall", "Demenz", "keine Kommunikation mehr möglich").

Wenn ein Arzt diese Verfügung liest, sollte er eine Vorstellung von den Werten und Einstellungen seines Patienten bekommen. Und man sollte das Gefühl haben, der Verfasser der Verfügung hat sich intensiv mit diesen Gedanken auseinandergesetzt. Sehr wichtig ist auch die Einbeziehung der Angehörigen: Sie sollten die eigene Lebenseinstellung kennen und diese ggfs. gegenüber den Ärzten klar formulieren können.

Auch im Rahmen der OP-Aufklärung kann man solche "Eckpunkte" klar formulieren und dokumentieren.

Dr. A. Flaccus
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
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dora
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Re: Sterbehilfe/ Antrag

Beitrag von dora »

Tremor hat geschrieben: 26.07.21, 09:51 Dass man nicht mehr in die Schweiz fahren muss, um seinem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen zu können.
Letztes Jahr ist zu diesem Thema ein sehr interessanter Film gesendet worden ( "Gott" , von Ferdinand von Schirach).
Leider weiß ich aktuell gar nicht, ob sich da diesbezüglich in Deutschland wirklich etwas an der Gesetzeslage geändert hat.
Die Frage ist, ob man mittlerweile tatsächlich offiziell Hilfe bei einer solchen Entscheidung bekommt ( selbstbestimmt sterben).
Hallo
So wie das in der schweiz oder Holland läuft geht das hier nicht. Kein Arzt wird dir etwas spritzen dass du stirbst.
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