Beatmung abschalten - aber wann?

Moderator: DMF-Team

MNE
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 24.01.17, 11:31

Beatmung abschalten - aber wann?

Beitrag von MNE »

Hallo zusammen,

aktuell hatten wir eine medizinethisch schwierige Situation, bei dem ich mir selbst - auch in juristischer Hinsicht im Blick auf das neue Patientenrechtegesetz - nicht sicher bin, wie man wirklich richtig handelt, bzw. was möglich erscheint.

Ein Patient wurde am Vortag mit Pneumonie aufgenommen. In der ersten Nacht kam es - wahrscheinlich aufgrund einer Hypokaliämie - zu Kammerflimmern, welches beobachtet wurde und umgehend mit Reanimationsmaßnahmen begonnen wurde. Der interne Defi hatte mehrfach entladen, nach einer Stunde konnte ein Spontankreislauf bei insgesamt - wahrscheinlich - guter Reanimationsqualität erreicht werden, es gab aber Probleme mit der Sauerstoffversorgung.

Der Patient ist gesetzlich betreut, die Kinder haben keinen bis nur wenig Kontakt zu ihm. Am Folgetag kommt daher über den Hausarzt des Patienten der mutmaßliche Wille des Patienten heraus, dass er auf keinen Fall eine Reanimation oder intensivmedizinische Behandlung wünscht.

Es ist der Wunsch der Kinder, den Vater trotz des wenigen Kontakts nochmals lebend zu sehen. Dieser Wunsch ist sicherlich verständlich und auch der Betreuer - wenn es nicht stundenlang dauert, bis die Kinder da sind - ist damit einverstanden.

Ist es aber ethisch - und juristisch - vertretbar, den Patienten noch "so lange am Leben" zu erhalten, dass die Kinder ihren Vater nochmal sehen können, oder müsste man eigentlich mit Kenntnis des mutmaßlichen Patientenwillens die Maschinen umgehend abschalten?

Ich habe selbst hier einen Zwiespalt, den ich nicht einfach auflösen kann.

Wie sehen Sie/Ihr das?

Vielen Dank für die Beiträge und Grüße,
Manfred
Susi62
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 625
Registriert: 18.03.06, 15:24
Wohnort: Bielefeld

Re: Beatmung abschalten - aber wann?

Beitrag von Susi62 »

Hallo,
Meine Meinung dazu ist folgende:
Wenn der Patient es ausdrücklich gewünscht hat keine lebensverlängernden Maßnahmen
haben zu wollen sollte man das so akzeptieren.
Wenn ich mich in die Situation des Patienten hineindenke dann fände ich es nicht richtig
gegen meinen Willen zu handeln.
Ansonsten hätte er ja keine Äußerung in dieser Hinsicht gemacht.
Alles Gute
MfG
susi62
Diagnose 11.2005 - invasiv duktales CA ,ca. 1,5 cm ,G3
Brusterhaltende OP Dez. 2006
nochmalige OP Jan. 2006 nach Diagnose Wächterlymphkotenbefall - 10 Lymphknoten wurden entfernt
6 x Chemo TAC bis Mai 2006
36 x Bestrahlung bis Juli 2006
Medmed5
Interessierter
Beiträge: 19
Registriert: 01.02.17, 19:49
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Beatmung abschalten - aber wann?

Beitrag von Medmed5 »

Ja, hier soll nur der Patient entscheiden. Das soll zum Gesetzt werden
Dagmar
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 445
Registriert: 21.03.05, 11:49
Wohnort: in Sachsen-Anhalt

Re: Beatmung abschalten - aber wann?

Beitrag von Dagmar »

Wenn ich der Patient wäre, würde ich wollen, dass mein Wille respektiert wird. Und meine Kinder hätten mich besuchen sollen, als ich noch wirklich am Leben war und nicht jetzt, weil sie ein schlechtes Gewissen haben.
Meiner Meinung nach hat der Patientenwille absoluten Vorrang.
-Nutze das Leben ständig-du bist länger tot als lebendig.-
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen