Hallo zusammen, ich habe seit dem Säuglingsalter beidseitig Klumpfüße, und das Amt 50/6 in Gelsenkirchen hat mir dafür gar keinen Grad der Behinderung zugesprochen.
Kann das sein ?
Klumpfuß beidseitig kein GdB
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Re: Klumpfuß beidseitig kein GdB
Hallo,
ich zitiere aus einem Internettext:
"Dazu muss man beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Für einen Klumpfuss wird in der Regel ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 festgestellt. Zusammen mit dem Feststellungsbescheid erhält man vom Versorgungsamt eine Bescheinigung für das Finanzamt.".
ich zitiere aus einem Internettext:
"Dazu muss man beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Für einen Klumpfuss wird in der Regel ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 festgestellt. Zusammen mit dem Feststellungsbescheid erhält man vom Versorgungsamt eine Bescheinigung für das Finanzamt.".
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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