meine frage hierzu ist:
Ab wann kreuzt man den JA an ?
liege ich richtig mit meiner annahme,
ein JA kreuzt man erst an, wenn man 100% ig diese krankheit nachgewiesen hat. sie also medizinisch festgestellt wurde.
also bei hohen blutdruck kreuze ich ja an.

aber was mache ich den jetzt in meinem fall mit krankheiten, welche bei mir sein köööönten, (weil eventuell dazu passende beschwerden da sind ) aber noch nichts abgeklärt wurde.
und was mache ich mit krankheiten, wo ein arzt vermutet hat, (vor 6 jahren magengeschwür) das ich diese krankheit habe, bzw. bekommen werde (der keim dafür schon in mir gelegt ist (Diabetes ) so die ausage vom arzt) aber dazu auch noch nichts abgeklärt wurde, bzw. aus meiner sicht auch keine beschwerden da sind/waren.


Was sind in der Medizin Ohnmachten ? Ab wann wird es als Ohnmacht bezeichnet ?
ich muss ohnmachten auch angebeben.
mir ist schon drei mal schwarz vor augen geworden und ich bin umgekippt, war auch für kurz richtig weg. einmal als ich 14 war, dass ander mal vor ungefähr 10 jahren. in den beiden fällen war mir im magen übel, ich dachte ich muss brechen, aber kam nichts raus, aber als ich mich zum WC beugte, bin ich umgekippt und war bewusstlos. das andere mal bin ich bewusstlos geworden, als ich nach gallen OP das erste mal aufstehen durfte.
sind das richtige medizinische ohnmachten, oder ist das was anderes ?