Hallo,
mich beschäftigt eine Frage. Vielleicht weiß jemand von euch, was ich jetzt machen soll?
Meine Frauenärztin hat bei mir sofort bei einer normalen Untersuchung einen Polypen am Zervix/Gebärmutterhals gesehen. 8mm lang. Soll entfernt werden + Gebärmutterspiegelung. Das war vor meiner Regel vor zwei Wochen. Op ist erst in 5 Wochen.
Ich bin zu einer anderen Ärztin gegangen, um eine Zweitmeinung zu holen, das jedoch nach der Regel und sie hat nichts gehen. Auf das kostenpflichtige Ultraschall habe ich zunächst verzichtet.
Ich überlege, mit der ersten Ärztin zu sprechen. Ich habe jedoch Gewissensbisse, da ich nichts von einer Zweitmeinung gesagt habe. Bringt das Probleme mit sich?
Wäre es sinnvoll ein Ultraschall bzw sich noch einmal untersuchen zu lassen vor der Op, da diese erst in ca 5 Wochen ist? Ich bin verwirrt, da ja die zweite Ärztin nichts gesehen hat. Möchte nicht umsonst, den Eingriff unterziehen, falls der Polyp nicht mehr da ist.
Inoffizielle Zweitmeinung eingeholt und nun?
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Re: Inoffizielle Zweitmeinung eingeholt und nun?
Hallo,
ein Zervixpolyp ist harmlos, manchmal zieht er sich-wenn er klein ist- auch wieder zurück, daher hat die 2. Ärztin ihn vielleicht nicht sehen können, taucht aber irgendwann einmal wieder sichtbar auf.
Ein Ultraschall ist nur dann nötig, wenn man einen Korpuspolypen zudem vermutet, ebenso ist eine Hysteroskopie unnötig. Man kann ihn leicht abdrehen, sollte aber in der Praxis ein Gerät zur eventuell erforderlichen BLutstillung haben ( blutet selten aus seinem Stiel). Leider machen die meisten in ihrer Praxis so gut wie keine Eingriffe mehr. Bitten Sie die erstbehandelnde Ärztin einfach nochmal zur Kontrolle.
ein Zervixpolyp ist harmlos, manchmal zieht er sich-wenn er klein ist- auch wieder zurück, daher hat die 2. Ärztin ihn vielleicht nicht sehen können, taucht aber irgendwann einmal wieder sichtbar auf.
Ein Ultraschall ist nur dann nötig, wenn man einen Korpuspolypen zudem vermutet, ebenso ist eine Hysteroskopie unnötig. Man kann ihn leicht abdrehen, sollte aber in der Praxis ein Gerät zur eventuell erforderlichen BLutstillung haben ( blutet selten aus seinem Stiel). Leider machen die meisten in ihrer Praxis so gut wie keine Eingriffe mehr. Bitten Sie die erstbehandelnde Ärztin einfach nochmal zur Kontrolle.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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