Hallo,
im Frühjahr wird mich eine Freundin aus Kolumbien besuchen. In ihrer Heimat verhütet sie durch eine monatliche Injektion. Der Impstoff nennt sich wohl Cyclofem und wird anscheinend nur in Teilen Südamerikas und Ozeaniens angewendet. Hier der entsprechende wiki-artikel: https://en.wikipedia.org/wiki/Estradiol ... ne_acetate
Meine Frage ist, ob die Möglichkeit besteht hier in Deutschland eine kompatible Injektion zu erhalten. Oder anders formuliert, kann sie die Verhütung in dieser Form in Deutschland fortsetzen?
Freue mich über Antworten und Rat
LG
Kompatibilität von Verhütungsspritzen
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Re: Kompatibilität von Verhütungsspritzen
Hallo,
" kann sie die Verhütung in dieser Form in Deutschland fortsetzen?"- ja, wenn Sie die Spritzen mitbringen könnte. Ein Äquivalent gibt es bei uns nicht, jedoch in Form der sogenannten Dreimonatsspritze. Diese enthält ebenfalls das identische Gestagen, aber kein Östrogen. Ich nehme an, dass Ihre Freundin wohl länger bei Ihnen zu Besuch ist und hier folglich eine Injektion erfolgen müsste, sonst würde sich die Frage ja nicht stellen. Sie kann natürlich auch nach Beendigung der mtl. Injektion einfach keine weiteren antikontrazeptiven Maßnahmen ergreifen und erst wieder in ihrer Heimat damit beginnen. Evtl. könnte man in einer Apotheke anfragen, ob ein Bezug über eine internationale Apotheke möglich wäre, das geht bei vielen Medikamenten problemlos, natürlich bräuchte sie dann hierzu das Rezept eines deutschen Frauenarztes.
" kann sie die Verhütung in dieser Form in Deutschland fortsetzen?"- ja, wenn Sie die Spritzen mitbringen könnte. Ein Äquivalent gibt es bei uns nicht, jedoch in Form der sogenannten Dreimonatsspritze. Diese enthält ebenfalls das identische Gestagen, aber kein Östrogen. Ich nehme an, dass Ihre Freundin wohl länger bei Ihnen zu Besuch ist und hier folglich eine Injektion erfolgen müsste, sonst würde sich die Frage ja nicht stellen. Sie kann natürlich auch nach Beendigung der mtl. Injektion einfach keine weiteren antikontrazeptiven Maßnahmen ergreifen und erst wieder in ihrer Heimat damit beginnen. Evtl. könnte man in einer Apotheke anfragen, ob ein Bezug über eine internationale Apotheke möglich wäre, das geht bei vielen Medikamenten problemlos, natürlich bräuchte sie dann hierzu das Rezept eines deutschen Frauenarztes.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Re: Kompatibilität von Verhütungsspritzen
Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,
vielen Dank für Ihre Antwort. An das Mitbringen der Spritze hatte ich bisher nicht gedacht. Ja, das ist möglich und wäre wohl die beste Lösung. Unsicher bin ich nur, wer ihr die Spritze verabreichen könnte. Ich selber traue mich das nicht, in ihrer Heimat gibt es dafür wohl einen Apotheken-Service. Wissen Sie, ob es hier ähnliche Anlaufstellen gibt?
MFG
vielen Dank für Ihre Antwort. An das Mitbringen der Spritze hatte ich bisher nicht gedacht. Ja, das ist möglich und wäre wohl die beste Lösung. Unsicher bin ich nur, wer ihr die Spritze verabreichen könnte. Ich selber traue mich das nicht, in ihrer Heimat gibt es dafür wohl einen Apotheken-Service. Wissen Sie, ob es hier ähnliche Anlaufstellen gibt?
MFG
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Re: Kompatibilität von Verhütungsspritzen
Guten Tag,
sie soll sich an einen Hausarzt wenden, z.B. an Ihren Hausarzt oder an einen Frauenarzt.
Apotheker dürfen keine Spritzen verabreichen.
sie soll sich an einen Hausarzt wenden, z.B. an Ihren Hausarzt oder an einen Frauenarzt.
Apotheker dürfen keine Spritzen verabreichen.
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.