Durchgangssyndrom
Moderator: DMF-Team
Durchgangssyndrom
Guten Abend,
ich weiß nicht, ob ich hier im Forum richtig bin, aber ich stelle einfach mal meine Fragen:
Ich arbeite ehrenamtlich in einem Alten-und Pflegeheim. Ich betreue dort einige Damen, darunter auch eine 74jährige Bewohnerin. Sie hatte vor 4 Monaten eine Gallenblasenoperation mit Vollnarkose. Die OP selbst verlief gut, aber danach war sie desorientiert und wusste nicht, wo sie war, warum sie dort lag und konnte auch auf Fragen nicht richtig antworten. Drei Tage später wurde sie auf die Geriatrie verlegt, wo sie, wie sie sagt, schon wieder wusste, dass und woran sie operiert worden war, aber die Frage, welches Datum man schrieb, konnte sie nicht genau beantworten. Sie wusste nur, welcher Monat es war.
Nach insgesamt 6 Tagen im Krankenhaus wurde sie ins Pflegeheim überwiesen, 'zur Kurzzeitpflege' wie man ihr sagte, da sie alleinstehend ist. Nun sind aber aus der Kurzzeitpflege inzwischen 4 Monate geworden. Die Dame ist zeitlich und örtlich voll orientiert. Man kann sich mit ihr über aktuelle politische Sachverhalte, über Literatur über alles unterhalten, sie argumentiert folgerichtig und intelligent. Sie liest, löst Kreuzworträtsel und Sudokus, spielt Schach und Bridge.
Die Dame ist im Heim kreuzunglücklich, zumal sie ihr Zimmer mit einer stark dementen Dame von 91 Jahren teilt, die viel schreit und jammert, manchmal Stunden am Stück, und sehr unsauber ist.
Die Pflegeheimleitung will die Dame nicht entlassen, sie ist auch gar nicht im Bereich der Kurzzeitpflege untergebracht. Der Heimleiter sagte mir, ja, im Moment sei die Dame voll orientiert, aber man wisse ja nicht, ob sie nicht bald wieder anfange, wirres Zeug zu reden wie im Krankenhaus. Mit dem Begriff 'Durchgangssyndrom' konnte er nichts anfangen.
Das Geld wird jeden Monat von ihrem Konto abgebucht. Sie wurde gleich bei der Einweisung nach ihrer Kontonummer gefragt und hat sie gegeben in dem Glauben, man wolle das Geld für die Kurzzeitpflege abbuchen.
Meine Fragen:
- Kann es nach einem Durchgangssyndrom bei einer 74jährigen noch Monate nach völliger 'Genesung' wieder zu Verwirrtheit kommen, wie man im Heim befürchtet?
- Was geschieht normalerweise im Krankenhaus mit Patienten, die alleinstehend sind, wenn sie ein Durchgangssyndrom haben?
- Wie lange wartet man normalerweise bei einem Durchgangssyndrom, bevor man einen Patienten ins Pflegeheim bringt?
- Können die Ärzte im Krankenhaus überhaupt auf Dauer entscheiden, ob jemand ins Pflegeheim muss? Muss nicht, gerade bei einem Durchgangssyndrom, später nochmal eine Prüfung der geistigen Fähigkeiten stattfinden? Kann man einen offensichtlich geistig und körperlich völlig gesunden Menschen gegen seinen Willen im Pflegeheim 'festhalten'?
Viele Grüße, Clauddi
ich weiß nicht, ob ich hier im Forum richtig bin, aber ich stelle einfach mal meine Fragen:
Ich arbeite ehrenamtlich in einem Alten-und Pflegeheim. Ich betreue dort einige Damen, darunter auch eine 74jährige Bewohnerin. Sie hatte vor 4 Monaten eine Gallenblasenoperation mit Vollnarkose. Die OP selbst verlief gut, aber danach war sie desorientiert und wusste nicht, wo sie war, warum sie dort lag und konnte auch auf Fragen nicht richtig antworten. Drei Tage später wurde sie auf die Geriatrie verlegt, wo sie, wie sie sagt, schon wieder wusste, dass und woran sie operiert worden war, aber die Frage, welches Datum man schrieb, konnte sie nicht genau beantworten. Sie wusste nur, welcher Monat es war.
Nach insgesamt 6 Tagen im Krankenhaus wurde sie ins Pflegeheim überwiesen, 'zur Kurzzeitpflege' wie man ihr sagte, da sie alleinstehend ist. Nun sind aber aus der Kurzzeitpflege inzwischen 4 Monate geworden. Die Dame ist zeitlich und örtlich voll orientiert. Man kann sich mit ihr über aktuelle politische Sachverhalte, über Literatur über alles unterhalten, sie argumentiert folgerichtig und intelligent. Sie liest, löst Kreuzworträtsel und Sudokus, spielt Schach und Bridge.
Die Dame ist im Heim kreuzunglücklich, zumal sie ihr Zimmer mit einer stark dementen Dame von 91 Jahren teilt, die viel schreit und jammert, manchmal Stunden am Stück, und sehr unsauber ist.
Die Pflegeheimleitung will die Dame nicht entlassen, sie ist auch gar nicht im Bereich der Kurzzeitpflege untergebracht. Der Heimleiter sagte mir, ja, im Moment sei die Dame voll orientiert, aber man wisse ja nicht, ob sie nicht bald wieder anfange, wirres Zeug zu reden wie im Krankenhaus. Mit dem Begriff 'Durchgangssyndrom' konnte er nichts anfangen.
Das Geld wird jeden Monat von ihrem Konto abgebucht. Sie wurde gleich bei der Einweisung nach ihrer Kontonummer gefragt und hat sie gegeben in dem Glauben, man wolle das Geld für die Kurzzeitpflege abbuchen.
Meine Fragen:
- Kann es nach einem Durchgangssyndrom bei einer 74jährigen noch Monate nach völliger 'Genesung' wieder zu Verwirrtheit kommen, wie man im Heim befürchtet?
- Was geschieht normalerweise im Krankenhaus mit Patienten, die alleinstehend sind, wenn sie ein Durchgangssyndrom haben?
- Wie lange wartet man normalerweise bei einem Durchgangssyndrom, bevor man einen Patienten ins Pflegeheim bringt?
- Können die Ärzte im Krankenhaus überhaupt auf Dauer entscheiden, ob jemand ins Pflegeheim muss? Muss nicht, gerade bei einem Durchgangssyndrom, später nochmal eine Prüfung der geistigen Fähigkeiten stattfinden? Kann man einen offensichtlich geistig und körperlich völlig gesunden Menschen gegen seinen Willen im Pflegeheim 'festhalten'?
Viele Grüße, Clauddi
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- DMF-Moderator
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Re: Durchgangssyndrom
Guten Abend Clauddi,
ein Durchgangssyndrom ist kein dauerhafter Zustand (hält zumeist nur 1 bis wenige Tage an) und schon lange kein Grund, jemanden in ein Pflegeheim zu geben. Da die Dame zum Eintritt ins Heim laut Ihren Angaben schon wieder orientiert war, stellt sich für mich die Frage, wer die Verlegung dorthin initiiert hat. Hat sie etwa eine Betreuung?
Wenn sie nicht betreut ist, kann sie meiner Meinung nach das Heim jederzeit und auf eigenen Wunsch verlassen bzw. nach der im Vertrag (den muss ja irgendjemand unterschrieben haben!) angegebenen Kündigungsfrist.
Dass sie nach dem Durchgangssyndrom nicht das genaue Datum sondern nur den Monat nennen konnte, wundert mich nicht. Ihr "fehlen" ja sozusagen 1 bis mehrere Tage in ihrer Erinnerung.
Gruß
Die Anästhesieschwester
ein Durchgangssyndrom ist kein dauerhafter Zustand (hält zumeist nur 1 bis wenige Tage an) und schon lange kein Grund, jemanden in ein Pflegeheim zu geben. Da die Dame zum Eintritt ins Heim laut Ihren Angaben schon wieder orientiert war, stellt sich für mich die Frage, wer die Verlegung dorthin initiiert hat. Hat sie etwa eine Betreuung?
Wenn sie nicht betreut ist, kann sie meiner Meinung nach das Heim jederzeit und auf eigenen Wunsch verlassen bzw. nach der im Vertrag (den muss ja irgendjemand unterschrieben haben!) angegebenen Kündigungsfrist.
Dass sie nach dem Durchgangssyndrom nicht das genaue Datum sondern nur den Monat nennen konnte, wundert mich nicht. Ihr "fehlen" ja sozusagen 1 bis mehrere Tage in ihrer Erinnerung.
Gruß
Die Anästhesieschwester
Re: Durchgangssyndrom
Hallo, Anästhesieschwester,
nein, die Dame hat keine Betreuung.
Die Einweisung ins Pflegeheim hat der Arzt im Krankenhaus, wahrscheinlich der Stationsarzt der Geriatrie, unterschrieben. Die Heimleitung weiß nicht, was ein Durchgangssyndrom ist. Sie glaubt, die Verwirrtheit kann sich wiederholen, das ist aber in den vergangenen 4 Monaten nicht passiert.
Ich dachte bis jetzt auch immer, dass man, wenn man keine Betreuung hat, selber entscheiden kann, wo man wohnen will. Aber das scheint nicht der Fall zu sein. Wenn das Krankenhaus jemanden in ein Pflegeheim einweist, dann muss der Betreffende wohl bis an ein Lebensende dort bleiben, so scheint es. Es gibt in Deutschland ja genug Beispiele dafür , dass völlig Gesunde in die Psychiatrie oder eben ins Pflegeheim kommen.
Ich möchte der Dame so gern helfen, aber da sie auf dem Demenzflur ist, kann man gar nichts machen. Sie hat ein Armband um, das laut piept, sobald sie durch die Außentür geht. Das hab ich mit ihr ausprobiert. Man hatte ihr nicht gesagt, wofür das Armband ist. Da es sie störte, hat sie es eines Abends abgemacht. Die Schwester hat sie deshalb so angeschrien, dass sie das Armband nie wieder abgemacht hat.
Gibt es nicht irgendeine Institution, die Heimbewohner begutachtet und, wenn diese völlig gesund sind, ihnen die Erlaubnis gibt, wieder nach Hause zu gehen?
Ich sehe immer mal im Haus der Dame nach dem Rechten, hole ihre Post, lüfte mal, bringe ihr Dinge, die sie benötigt. Sie kann mir ganz genau sagen, wo sich etwas befindet. Sie ist geistig völlig gesund.
Ich bin auch alleinstehend, und mir graut davor, mal operiert werden zu müssen. Wenn ich dann das Durchgangssyndrom bekomme, lande ich auch im Heim.
Viele Grüße, Clauddi
nein, die Dame hat keine Betreuung.
Die Einweisung ins Pflegeheim hat der Arzt im Krankenhaus, wahrscheinlich der Stationsarzt der Geriatrie, unterschrieben. Die Heimleitung weiß nicht, was ein Durchgangssyndrom ist. Sie glaubt, die Verwirrtheit kann sich wiederholen, das ist aber in den vergangenen 4 Monaten nicht passiert.
Ich dachte bis jetzt auch immer, dass man, wenn man keine Betreuung hat, selber entscheiden kann, wo man wohnen will. Aber das scheint nicht der Fall zu sein. Wenn das Krankenhaus jemanden in ein Pflegeheim einweist, dann muss der Betreffende wohl bis an ein Lebensende dort bleiben, so scheint es. Es gibt in Deutschland ja genug Beispiele dafür , dass völlig Gesunde in die Psychiatrie oder eben ins Pflegeheim kommen.
Ich möchte der Dame so gern helfen, aber da sie auf dem Demenzflur ist, kann man gar nichts machen. Sie hat ein Armband um, das laut piept, sobald sie durch die Außentür geht. Das hab ich mit ihr ausprobiert. Man hatte ihr nicht gesagt, wofür das Armband ist. Da es sie störte, hat sie es eines Abends abgemacht. Die Schwester hat sie deshalb so angeschrien, dass sie das Armband nie wieder abgemacht hat.
Gibt es nicht irgendeine Institution, die Heimbewohner begutachtet und, wenn diese völlig gesund sind, ihnen die Erlaubnis gibt, wieder nach Hause zu gehen?
Ich sehe immer mal im Haus der Dame nach dem Rechten, hole ihre Post, lüfte mal, bringe ihr Dinge, die sie benötigt. Sie kann mir ganz genau sagen, wo sich etwas befindet. Sie ist geistig völlig gesund.
Ich bin auch alleinstehend, und mir graut davor, mal operiert werden zu müssen. Wenn ich dann das Durchgangssyndrom bekomme, lande ich auch im Heim.
Viele Grüße, Clauddi
Re: Durchgangssyndrom
- Können die Ärzte im Krankenhaus überhaupt auf Dauer entscheiden, ob jemand ins Pflegeheim muss? Muss nicht, gerade bei einem Durchgangssyndrom, später nochmal eine Prüfung der geistigen Fähigkeiten stattfinden? Kann man einen offensichtlich geistig und körperlich völlig gesunden Menschen gegen seinen Willen im Pflegeheim 'festhalten'?
also irgenwie ist das nicht nachvollziehbar.
Wenn die Frau ins Heim kommt muss ja jemand den Heimvertrag unterschreiben, wer war das ??
Wenn vom Konto abgebucht wird muss auch jemand unterschreiben, wer war das ??
Der Arzt im KH kann gegenüber dem Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Dann kommt ein Richter und schaut sich den Patienten an und redet mit ihm um festzustellen wie verwirrt er ist. So einfach kann niemand in ein Heim eingewiesen werden und verlassen kann man es auch sofort wieder wenn man nicht dort bleioben will.
Wenn das Heim je,manden gegen seinen Willen ohne irgendwelche Vollmacht festhalten würde wäre das Freiheitsberaubung und natürlich strafbar.
Mal in der Verwaltung nachfragen ob eine gerichtliche Betreuung eingerichtet wurde oder ob irgenjemand hier auf Grund einer Vorsorgevollmacht unterschrieben hat.
-
- DMF-Moderator
- Beiträge: 2054
- Registriert: 15.09.04, 16:24
Re: Durchgangssyndrom
Hallo dora,
wenn es weder der Wunsch der alten Dame ist, noch irgendein von ihr selbst bestimmter Bevollmächtiger (= Vorsorgevollmacht) noch ein gerichtlich bestellter Betreuer darüber verfügt, dass die Dame weiterhin im Pflegeheim belibt, dann fällt mir dazu ganz schnell der Begriff "Freiheitsberaubung" ein.
Also müsste man diese Punkte aus meiner Sicht rasch! klären. Notfalls auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Ansprich nehmen. Ein "ärztliche - medizinsiche " Entscheidung, dass jemand noch "vorsorglich" in einem Pflegeheim bleiben muss, obwohl er/sie das nicht will, gibt es nicht. Das wäre rechtswidrig.
Gute Besserung wünsche ich der alten Damen, Ihr und Ihnen alles Gute
MfG W.Gahbler
----------------------
Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben/R.Simon
http://www.schmerzkreis.net
wenn es weder der Wunsch der alten Dame ist, noch irgendein von ihr selbst bestimmter Bevollmächtiger (= Vorsorgevollmacht) noch ein gerichtlich bestellter Betreuer darüber verfügt, dass die Dame weiterhin im Pflegeheim belibt, dann fällt mir dazu ganz schnell der Begriff "Freiheitsberaubung" ein.
Also müsste man diese Punkte aus meiner Sicht rasch! klären. Notfalls auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Ansprich nehmen. Ein "ärztliche - medizinsiche " Entscheidung, dass jemand noch "vorsorglich" in einem Pflegeheim bleiben muss, obwohl er/sie das nicht will, gibt es nicht. Das wäre rechtswidrig.
Gute Besserung wünsche ich der alten Damen, Ihr und Ihnen alles Gute
MfG W.Gahbler
----------------------
Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben/R.Simon
http://www.schmerzkreis.net
Re: Durchgangssyndrom
@Winfried Gahbler
mir ist das klar dass da was geklärt werden müssste, bin ja nicht TE. Aber ich kann mir nunmal nicht vorstellen wie die Verwaltung die Unterbringung rechtfertigt.
Den Heimvertrag muss ja irgendjemand unterschrieben haben. Das wäre zunächst mal zu klären.
mir ist das klar dass da was geklärt werden müssste, bin ja nicht TE. Aber ich kann mir nunmal nicht vorstellen wie die Verwaltung die Unterbringung rechtfertigt.
Den Heimvertrag muss ja irgendjemand unterschrieben haben. Das wäre zunächst mal zu klären.
Re: Durchgangssyndrom
Hallo, Dora und Dr. Gahbler,
vielen Dank für Ihre Antworten. Es ist so, dass man der Dame ja gesagt hatte, sie käme zur Kurzzeitpflege ins Heim. Sie wurde ja 6 Tage nach der OP entlassen und fand die Idee, zunächst zur Kurzzeitpflege zu gehen gar nicht schlecht, da sie alleinstehend ist. Allerdings hatte niemand sie gefragt, ob sie das überhaupt wollte.
Im Heim hat man ihr dann ein 'Papier' gegeben, das sie unterschreiben sollte und gesagt, es handle sich um Kurzzeitpflege. Das hat sie unterschrieben und auch ihre Kontonummer angegeben. In Wirklichkeit aber war es ein Vertrag mit dem Heim, in dem nichts von Kurzzeitpflege stand.
Das wurde mir klar, als ich heute noch einmal mit der Heimleitung sprach. Die gab zu, dass man der Dame gesagt hatte, es handle sich um Kurzzeitpflege. Der Heimleiter sagte wörtlich: ' Das machen wir immer so, denn sonst unterschreiben die alten Leute ja nicht.'
Ich war wie vor den Kopf gestoßen. Aber jetzt ist wohl nichts mehr zu machen. Unterschrieben ist unterschrieben, oder?
Einen Vormund hat sie nicht, es wurde auch keine Pflegestufe beantragt. Das ist natürlich auch nicht nötig, die Dame ist geistig und körperlich völlig gesund.
Das Wort 'Durchgangssyndrom' kennt der Heimleiter, wie gesagt, nicht und meint immer noch, die Verwirrtheit könne wiederkommen. Er gibt aber zu, dass die Dame bis jetzt völlig klar ist.
Ich würde trotzdem gerne wissen, ob und wo man die geistigen Fähigkeiten eines Heimbewohners testen kann. Können entsprechend geschulte Experten unterscheiden zwischen ausgeheiltem Durchgangssyndrom und Demenz?
Vielen Dank im Voraus für weitere Antworten.
Viele Grüße,
Clauddi
vielen Dank für Ihre Antworten. Es ist so, dass man der Dame ja gesagt hatte, sie käme zur Kurzzeitpflege ins Heim. Sie wurde ja 6 Tage nach der OP entlassen und fand die Idee, zunächst zur Kurzzeitpflege zu gehen gar nicht schlecht, da sie alleinstehend ist. Allerdings hatte niemand sie gefragt, ob sie das überhaupt wollte.
Im Heim hat man ihr dann ein 'Papier' gegeben, das sie unterschreiben sollte und gesagt, es handle sich um Kurzzeitpflege. Das hat sie unterschrieben und auch ihre Kontonummer angegeben. In Wirklichkeit aber war es ein Vertrag mit dem Heim, in dem nichts von Kurzzeitpflege stand.
Das wurde mir klar, als ich heute noch einmal mit der Heimleitung sprach. Die gab zu, dass man der Dame gesagt hatte, es handle sich um Kurzzeitpflege. Der Heimleiter sagte wörtlich: ' Das machen wir immer so, denn sonst unterschreiben die alten Leute ja nicht.'
Ich war wie vor den Kopf gestoßen. Aber jetzt ist wohl nichts mehr zu machen. Unterschrieben ist unterschrieben, oder?
Einen Vormund hat sie nicht, es wurde auch keine Pflegestufe beantragt. Das ist natürlich auch nicht nötig, die Dame ist geistig und körperlich völlig gesund.
Das Wort 'Durchgangssyndrom' kennt der Heimleiter, wie gesagt, nicht und meint immer noch, die Verwirrtheit könne wiederkommen. Er gibt aber zu, dass die Dame bis jetzt völlig klar ist.
Ich würde trotzdem gerne wissen, ob und wo man die geistigen Fähigkeiten eines Heimbewohners testen kann. Können entsprechend geschulte Experten unterscheiden zwischen ausgeheiltem Durchgangssyndrom und Demenz?
Vielen Dank im Voraus für weitere Antworten.
Viele Grüße,
Clauddi
Re: Durchgangssyndrom
Wenn sie zu dem Zeitpunkt als sie unterschrieben hat geistig nicht auf der Höhe war, wäre der Vertrag ungültig. Wenn sie aber klar war gilt er. Dann kann sie aber trotzdem sofort ghen, wer will sie denn festhalten ??Ich war wie vor den Kopf gestoßen. Aber jetzt ist wohl nichts mehr zu machen. Unterschrieben ist unterschrieben, oder?
Den Vertrag kann sollte sie sofort kündigen damit sie nicht noch länger als notwendig ( Kündigungsfrist ) zahlen muss.
Sollte die Heimleitung versuchen sie nicht wegzulassen dann kann man mit der Heimaufsichtsbehörde drohen, die fürchten die Heime wie der Teufel das Weihwasser oder mit der Staastanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung.
Ich würde trotzdem gerne wissen, ob und wo man die geistigen Fähigkeiten eines Heimbewohners testen kann. Können entsprechend geschulte Experten unterscheiden zwischen ausgeheiltem Durchgangssyndrom und Demenz?
natürlich kann man das, die Frau ist doch nach deiner Aussage garnicht dement, das merkt doch sogar ein medizinischer Laie, aber warum sollte man die Frau damit unnötig belasten. Es gibt ja keine Betreuung, also war sie doch nie ( nachweislich ) dement.
Re: Durchgangssyndrom
Hallo, Dora,
vielen Dank für Ihre Antworten.
Die Dame kann nicht einfach gehen, sie trägt ja das Armband, und das ist jetzt ein etwas anderes, es ist so angebracht, dass es laut piept, sobald man versucht, es abzumachen. Und wenn es piept, kommt eine Schwester und schreit. Und mir hat man gesagt, wenn ich noch mal versuchen sollte, beim Abmachen des Armbandes zu helfen, dann würde man mich des Hauses verweisen.
Sie war, als sie den Vertrag unterschrieben hat, wohl nicht mehr im Durchgangssyndrom. Also gilt der Vertrag. Ich weiß gar nicht ob man den überhaupt kündigen kann. Der Dame hat man gesagt, man könne ihn nicht kündigen. Er läuft nur aus, wenn sie tot ist.
Ich hab dem Heimleiter schon gesagt, ich würde die Sache publik machen und einen Rechtsanwalt oder die Heimaufsicht benachrichtigen. Da hat er nur gelacht und gesagt, das Heim habe bei allen Prüfungen Bestnoten erhalten.
Die Dame war in der Tat nie dement, nur zwei oder drei Tage etwas desorientiert. Ich möchte am liebsten einfach mit ihr rausgehen, auch wenn es piept, sie in mein Auto laden und sie zu ihrem Haus fahren. Aber was würde dann geschehen? Ich müsste wohl mit einer Anzeige rechnen, und die Dame würde man schnell wieder ins Heim holen, oder nicht?
Das Problem ist nämlich, dass es hier in der Stadt viel zu viele Alten- und Pflegeheime gibt, die alle nicht ausgelastet sind. Da versucht man mit allen Mitteln, Bewohner zu bekommen, denn viele der Heime schreiben rote Zahlen.
Würden Sie an meiner Stelle die Dame einfach nach Hause fahren?
Viele Grüße, Clauddi
vielen Dank für Ihre Antworten.
Die Dame kann nicht einfach gehen, sie trägt ja das Armband, und das ist jetzt ein etwas anderes, es ist so angebracht, dass es laut piept, sobald man versucht, es abzumachen. Und wenn es piept, kommt eine Schwester und schreit. Und mir hat man gesagt, wenn ich noch mal versuchen sollte, beim Abmachen des Armbandes zu helfen, dann würde man mich des Hauses verweisen.
Sie war, als sie den Vertrag unterschrieben hat, wohl nicht mehr im Durchgangssyndrom. Also gilt der Vertrag. Ich weiß gar nicht ob man den überhaupt kündigen kann. Der Dame hat man gesagt, man könne ihn nicht kündigen. Er läuft nur aus, wenn sie tot ist.
Ich hab dem Heimleiter schon gesagt, ich würde die Sache publik machen und einen Rechtsanwalt oder die Heimaufsicht benachrichtigen. Da hat er nur gelacht und gesagt, das Heim habe bei allen Prüfungen Bestnoten erhalten.
Die Dame war in der Tat nie dement, nur zwei oder drei Tage etwas desorientiert. Ich möchte am liebsten einfach mit ihr rausgehen, auch wenn es piept, sie in mein Auto laden und sie zu ihrem Haus fahren. Aber was würde dann geschehen? Ich müsste wohl mit einer Anzeige rechnen, und die Dame würde man schnell wieder ins Heim holen, oder nicht?
Das Problem ist nämlich, dass es hier in der Stadt viel zu viele Alten- und Pflegeheime gibt, die alle nicht ausgelastet sind. Da versucht man mit allen Mitteln, Bewohner zu bekommen, denn viele der Heime schreiben rote Zahlen.
Würden Sie an meiner Stelle die Dame einfach nach Hause fahren?
Viele Grüße, Clauddi
Re: Durchgangssyndrom
Guten Abend,
die Heimleitung versucht offenbar die alte Dame mit unlauteren Methoden zum Bleiben zu zwingen und durch die Mitarbeiter einzuschüchtern. Zu einem gewissen Grad scheint das wohl auch schon gelungen zu sein.
Da sich die Dame aus eigener Kraft offensichtlich nicht zur Wehr setzen kann und man Ihnen gedroht hat, Sie des Hauses zu verweisen, wäre es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann nicht nur dafür sorgen, dass die Dame nach Hause kommt, sondern gegebenenfalls auch rechtliche Schritte gegen das Heim einleiten.
Gruß
kosa
die Heimleitung versucht offenbar die alte Dame mit unlauteren Methoden zum Bleiben zu zwingen und durch die Mitarbeiter einzuschüchtern. Zu einem gewissen Grad scheint das wohl auch schon gelungen zu sein.
Da sich die Dame aus eigener Kraft offensichtlich nicht zur Wehr setzen kann und man Ihnen gedroht hat, Sie des Hauses zu verweisen, wäre es sinnvoll einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann nicht nur dafür sorgen, dass die Dame nach Hause kommt, sondern gegebenenfalls auch rechtliche Schritte gegen das Heim einleiten.
Gruß
kosa
Re: Durchgangssyndrom
solche Verträge gibt es nicht.Ich weiß gar nicht ob man den überhaupt kündigen kann. Der Dame hat man gesagt, man könne ihn nicht kündigen. Er läuft nur aus, wenn sie tot ist.
wenn der Vertragsabschluss so zustande gekommen ist wie du schreibst, also keine Betreuung in irgendeiener Form vorliegt kannst du das machen, kein Mensch kann die Frau zwingen im Heim zu bleiben. Und die Sache mit dem Armband ist ja wohl das allerletzte.Die Dame war in der Tat nie dement, nur zwei oder drei Tage etwas desorientiert. Ich möchte am liebsten einfach mit ihr rausgehen, auch wenn es piept, sie in mein Auto laden und sie zu ihrem Haus fahren. Aber was würde dann geschehen? Ich müsste wohl mit einer Anzeige rechnen, und die Dame würde man schnell wieder ins Heim holen, oder nicht?
Du kannst dich an einen RA wenden, du kannst mit der Frau zut Polizei fahren wo sie selbst Anzeige wegen Freiheitsberaubung stellen kann. Du kannst vorab einfach mal beim zuständigen Betreuungsgericht vorbei gehen und dich dort erkundigen.
Die Frau kann dort sofort weg, keiner darf sie halten, sie muss lediglich die vertragliche Kündigungsfrist bezüglich der Bezahlung der Heimkosten einhalten.
Und der Heimleiter sollte mal in sich gehen, solange er noch keineAnzeige hat
Re: Durchgangssyndrom
Hallo,
kann nur der obigen zustimmen - sofort zum Rechtsanwalt (man muss ihm aber dann vermutlich reinschleusen, um z.B. dass Vertretungsvollmacht zu unterschreiben). Dann lauft alles quasi von alleine.
Dieses Armband ist ebenfalls als Freiheitsberaubung zu betrachten - auch Heimbewohner, egal wie desorientiert, haben das Recht (bei Alzheimer und Co. natürlich nur mit Begleitung- wg. Sorgepflicht) das Gelände zu verlassen! Jederzeit.
Sie sitzen ja dort keine Strafe ab!
Auch ggf. effektiv, falls alles scheitern sollte - was ich aber hier nicht glaube - Journalist mitnehmen und schönen Artikel darüber schreiben/Reportage drehen lassen....
Ich vermute bei orientierte Patienten, könnten die Armbänder schwere rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Auch diese Nötigung - ebenfalls strafbar.
Bei einen Zivilklage, besteht auch ein Anspruch der Dame auf Schadensersatz.
Die Bankeinzugsvollmacht kann sie auch einfach kündigen (erst nach Rücksprache mit Rechtsanwalt!)
Dann wird der Vertrag sowieso aufgelöst (steht meistens im Vertrag drin). Ist dann ja nichts mehr an die Dame zu verdienen.
Also: lassen Sie sich von die Dame ein schriftlichen Vollmacht ausstellen (sie muss es eigenhändig unterschreiben), ggf. ihre Ausweis mitgeben lassen, wenn möglich und ab zum Anwalt!
Gruß
Muppet
kann nur der obigen zustimmen - sofort zum Rechtsanwalt (man muss ihm aber dann vermutlich reinschleusen, um z.B. dass Vertretungsvollmacht zu unterschreiben). Dann lauft alles quasi von alleine.
Dieses Armband ist ebenfalls als Freiheitsberaubung zu betrachten - auch Heimbewohner, egal wie desorientiert, haben das Recht (bei Alzheimer und Co. natürlich nur mit Begleitung- wg. Sorgepflicht) das Gelände zu verlassen! Jederzeit.
Sie sitzen ja dort keine Strafe ab!
Auch ggf. effektiv, falls alles scheitern sollte - was ich aber hier nicht glaube - Journalist mitnehmen und schönen Artikel darüber schreiben/Reportage drehen lassen....
Ich vermute bei orientierte Patienten, könnten die Armbänder schwere rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Auch diese Nötigung - ebenfalls strafbar.
Bei einen Zivilklage, besteht auch ein Anspruch der Dame auf Schadensersatz.
Die Bankeinzugsvollmacht kann sie auch einfach kündigen (erst nach Rücksprache mit Rechtsanwalt!)
Dann wird der Vertrag sowieso aufgelöst (steht meistens im Vertrag drin). Ist dann ja nichts mehr an die Dame zu verdienen.
Also: lassen Sie sich von die Dame ein schriftlichen Vollmacht ausstellen (sie muss es eigenhändig unterschreiben), ggf. ihre Ausweis mitgeben lassen, wenn möglich und ab zum Anwalt!
Gruß
Muppet
Re: Durchgangssyndrom
was mich interessieren würde :
gibt es in diesem Heim noch andere, ähnliche Vorkommnisse ?
Auerdem, wie läuft das denn mit der Bezahlung für das Heim, die Kosten sind doch relativ hoch, die Miete für die Wohnung und NK müssen doch auch nun schon 4 Monate bezahlt werden, wie geht das ?
Rufe mal bei der Heimaufsichtsbehöred an und schildere den Fall, machmal fehlt nur noch ein Tropfen zum Überlaufen
Gibt es im Heim enen Seelsorger den man einschalten könnte, was sagt denn der Hausarzt dazu ?
gibt es in diesem Heim noch andere, ähnliche Vorkommnisse ?
Auerdem, wie läuft das denn mit der Bezahlung für das Heim, die Kosten sind doch relativ hoch, die Miete für die Wohnung und NK müssen doch auch nun schon 4 Monate bezahlt werden, wie geht das ?
Rufe mal bei der Heimaufsichtsbehöred an und schildere den Fall, machmal fehlt nur noch ein Tropfen zum Überlaufen
Gibt es im Heim enen Seelsorger den man einschalten könnte, was sagt denn der Hausarzt dazu ?
Re: Durchgangssyndrom
Hallo, Kosa, Dora und Muppet,
danke für die vielen tollen Ratschläge.
Ich habe auch schon gedacht, mich an die Presse zu wenden, aber ich werde erstmal einen Rechtsanwalt einschalten. Damit ist die Dame auch voll einverstanden.
Die Bezahlung ist natürlich auch ein großes Problem. Die Dame hat eine verhältnismäßig gute Rente, aber die reicht ja nicht. Wahrscheinlich geht das Abbuchen noch mit Hilfe des Überziehungskredites, den sie hat.
Im Heim gibt es meiner Ansicht nach noch mehr Fälle, wo dieses Armband ungerechtfertigterweise umgeschnallt wurde. Aber das Heim gilt als eines der besten in der Stadt.
Was kann man bloß machen, damit das Durchgangssyndrom überall bekannt wird als das, was es ist, nämlich ein vorrübergehendes Phänomen? Man muss doch nicht gleich ins Heim überweisen. Werden die Ärzte und Pfleger auf der Chirurgie oder der Geriatrie denn nicht darüber aufgeklärt? Sollten nicht auch die Leiter von Altenheimen dieses Phänomen kennen?
Viele Grüße, Clauddi
danke für die vielen tollen Ratschläge.
Ich habe auch schon gedacht, mich an die Presse zu wenden, aber ich werde erstmal einen Rechtsanwalt einschalten. Damit ist die Dame auch voll einverstanden.
Die Bezahlung ist natürlich auch ein großes Problem. Die Dame hat eine verhältnismäßig gute Rente, aber die reicht ja nicht. Wahrscheinlich geht das Abbuchen noch mit Hilfe des Überziehungskredites, den sie hat.
Im Heim gibt es meiner Ansicht nach noch mehr Fälle, wo dieses Armband ungerechtfertigterweise umgeschnallt wurde. Aber das Heim gilt als eines der besten in der Stadt.
Was kann man bloß machen, damit das Durchgangssyndrom überall bekannt wird als das, was es ist, nämlich ein vorrübergehendes Phänomen? Man muss doch nicht gleich ins Heim überweisen. Werden die Ärzte und Pfleger auf der Chirurgie oder der Geriatrie denn nicht darüber aufgeklärt? Sollten nicht auch die Leiter von Altenheimen dieses Phänomen kennen?
Viele Grüße, Clauddi
Re: Durchgangssyndrom
ältere Leute mit guter Rente haben meist auch noch was Erspartes, das sollte aber nicht unnötig verbracht werden.Die Bezahlung ist natürlich auch ein großes Problem. Die Dame hat eine verhältnismäßig gute Rente, aber die reicht ja nicht. Wahrscheinlich geht das Abbuchen noch mit Hilfe des Überziehungskredites, den sie hat.
Je länger die Frau dort ist um so teuerer wird das ja, leider.
Irgenwann hat sie nichts mehr, dann wird sie in die Sozialhilfe gedrängt.
sehr gute Ideeaber ich werde erstmal einen Rechtsanwalt einschalten. Damit ist die Dame auch voll einverstanden.
das war m.E. richtig sie dahin zu schicken, dass daraus 4 Monate und mehr würden konnten die Ärzte nich wissen. Das hat ja das Heim daraus gemacht.Nach insgesamt 6 Tagen im Krankenhaus wurde sie ins Pflegeheim überwiesen, 'zur Kurzzeitpflege' wie man ihr sagte, da sie alleinstehend ist. Nun sind aber aus der Kurzzeitpflege inzwischen 4 Monate geworden.
Wer behandelt sie im Heim, hat sie noch ihren HA ??
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