Vollnarkose und supraventrikuläre Extrasystolen

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angra103
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Vollnarkose und supraventrikuläre Extrasystolen

Beitrag von angra103 »

Hallo alle zusammen,

in knapp zwei Wochen bekomme ich meine Nasenscheidewand begradigt, um endlich durch beide Nasenlöcher Luft zu bekommen.
Der Eingriff wird in ITN stattfinden und soll ca zwei Stunden dauern. Das Gespräch mit dem Anästhesisten habe noch.
Seit Oktober 2016 sind mir Extrasystolen bekannt. Diese traten damals vermehrt auf, so dass ich von meinem Hausarzt zum Kardiologen überwiesen worden bin. Dieser machte ein Herzecho und ein Belastung-EKG, alles ohne Besonderheiten. Ein Langzeit-EKG fand nicht statt.
Anfang März war ich zur Kontrolle und wegen der bevorstehenden OP noch mal da, auch hier zeigten sich keine Besonderheiten. Er sagte, ich habe kein erhöhtes OP Risiko.
Die Extrasystolen merke ich nicht jeden Tag und auch nicht durchgehend, meistens vereinzelnd, hauptsächlich bei Stress oder Übermüdung.
Ich mache fünf bis sechsmal die Woche Sport, auch dort bin ich immer fit und leistungsstark.
Trotzdem habe ich Angst vor der Narkose, hauptsächlich wegen der Extrasystolen. Hat hier jemand Erfahrung damit? Bzw kann mir die Angst davor etwas nehmen?
Noch zu mir, ich bin 28, weiblich, 183cm groß, 63kg schwer, Nicht-Raucher, habe sonst keine Erkrankungen und nehme keine Medikamente ein.

Vielen Dank und einen schönen Tag :)
Winfried Gahbler
DMF-Moderator
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Re: Vollnarkose und supraventrikuläre Extrasystolen

Beitrag von Winfried Gahbler »

Haalo angra103,

wenn der Kardiologe die Extrasystolen als unbedenklich eingestuft hat, warum glauben Sie ihm nicht?
Unter der Narkose verhält sich das herz nicht anders als ohne - es ist allenfals weniger stress augesetzt.
Daher sieht oft während einer Narkose kaum noch Extrasystolen.
Damit mache ich natürlich keine konkrete Aussagen zu Ihrem befund, denn den kenne ich nicht.
Mir würde so ein Befund als Anästhestesist keine Angst machen.
Alles Gute für die bevorstehende Op und Narkose wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme,
die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt
verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur
Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen
Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben/R.Simon/Dr.U.Stosberg-Lindert
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