Reanimation bei Herz-Kreislaufversagen

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Conny H.
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Reanimation bei Herz-Kreislaufversagen

Beitrag von Conny H. »

Gibt es in den Leitlinien o.ä. Vogaben, wie lange eine Ranimation mindestens durchgeführt werden muß, bzw. wan eine Ranimation abgebrochen werden darf und somit als gescheitert gilt?

Liebe Grüße

Conny H.
fa7x110
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Beitrag von fa7x110 »

Hallo Conny,

Es steht nicht ausdrücklich in den Leitlinien. In Deutschland bestimmt ein Arzt aus seinem Erfahrungsschatz heraus ob und wann eine Person als nicht mehr reanimierbar einzustufen ist. Die Ausnahme sind deutliche Zeichen für einen biologischen Tod, dann darfs es jeder.
Im Rettungsdienst bei laufender Reanimation wird meist eine Teamentscheidung getroffen, wann der Versuch abzubrechen ist.
mfg Marcus
Laire
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Beitrag von Laire »

Also nach der Gestzes Lage dürfen Rettungsdienstmitarbeiter (RA oder RS) nicht eintscheiden wann eine Reanimation abgebrochen werden darf. Dieses entscheidung darf nur ein Arzt treffen.

Die entscheidung eines Arztes wird von vielen Situationen abhängig sein:

- Alter
- Vorerkrankungen
- Verletzungsart / Erkrankungsart
etc.

Meine max. Renimation war ca. 30 Minuten.
Krumbach
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Beitrag von Krumbach »

Hallo Laire,


klar: wir RD ler dürfen den Abbruch der Reanimation nicht entscheiden. Das ist Sache des "akademischen Hilfspersonals" ( scherz ).....

Aber wir arbeiten da draußen im Team und haben so die Möglichkeit auf den Teamleiter
( sprich Arzt ) einzuwirken und die Reanimation zu beenden.

Zudem vertrauen viele Notärzte auch auf die Erfahrung von langgedienten RD Mitarbeitern. Da das in der Klinik nicht unbedingt zum Tagesgeschäft gehört sind viele für Tipps, Hinweise und ein bischen "Führung" dankbar.

Leider hatte ich auch schon den Extremfall: wir hatten eine REA mit einem jungen Notarzt in seinem ersten Einsatz. Wir waren zuerst bei der Patientin und hatten allein von den Vorerkrankungen, den Umständen und dem therapiefreien Intervall schon Bedenken hier wirklich anzufangen.

Nach Eintreffen des NA reanimierten wir etwa eine dreiviertel Stunde. Die Patientin zeigte auf keine Maßnahme Reaktionen. Wohl allein durch das Suprarenin zeigte sie im EKG eine Art von EKG Bild. Auch die Angehörigen baten schon darum die REA zu beenden.

Als der NA dann wieder Maßnahmen einleiten wollte weigerten wir uns weiterzumachen.
SchönWetterRetter
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Beitrag von SchönWetterRetter »

Als der NA dann wieder Maßnahmen einleiten wollte weigerten wir uns weiterzumachen.
Respekt zu dieser Entscheidung. Wie hat der NA darauf reagiert?
So wie Du es beschreibst, hat er ja von Anfang an nicht auf eure Anregungen reagiert. Es gibt dann ja viele die sagen: Hey, ich bin hier der Arzt, ich hab studiert, es wird gemacht, was ich sage!
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jaegi
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Beitrag von jaegi »

Abbrechen darf NUR der Arzt.
Verweigerung der CRP dann, wenn eine nicht mit dem Leben vereinbare Verletzung vorliegen sollte.

z.B. Kopf ab oder das Hirn liegt einen halben Meter neben dem Kopf... etc.

Oder
- Leichenstarre
- Leichenflecken
Lucky_Striker
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Beitrag von Lucky_Striker »

so weit ich es weiß muss die RTW Besatzung die Rea . egal wie lange es dauert durchführen. Ausschließlich der Arzt hat zu entscheiden wann aufgehört werden darf. Falls es ein Hausarzt ist der verlangt das aufgehört wird kann auch eine zusätzliche Meinung des Notarztes hinzugezogen werden wenn mann mit der des Hausarztes nicht einverstanden ist. Man kennt ja die Hausärzte :P
oder wenn eine mit dem Leben nicht vereinbare Verletzung vorliegen sollte.

wie jeagi schon gesagt hatte.
Dr. Ch. Erbschwendtner
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Beitrag von Dr. Ch. Erbschwendtner »

Falls es ein Hausarzt ist der verlangt das aufgehört wird kann auch eine zusätzliche Meinung des Notarztes hinzugezogen werden wenn mann mit der des Hausarztes nicht einverstanden ist. Man kennt ja die Hausärzte
Hallo !

Ich könnte jetzt entgegen halten, man kennt ja die "Rettungsrambos".

So wird es aber keine fachliche Diskussion werden.

Fakt ist: Laut Gesetzt ist der Arzt (vor Ort) dem RA gegenüber weisenungsberechtigt.
Alle Maßnahmen die in Notkompetenz durch den RA nach gegenteiliger Anweisung durch den Arzt getätigt werden sind rechtswidrig erfolgt.

Daher kann ich im Zweifelsfall nur ein "kollegiales" Gespräch mit dem Arzt empfehlen, evt. mit dem Hinweis, daß der NA (falls alarmiert) ja in Kürze eintrifft, und ihm die Gründe darlegt, warum aus Ihrer doch Rea-Maßnahmen weiter durchgeführt werden sollen.

Häufig kennen die HA ihre Patienten und wissen aus der Anamnese, warum es besser ist auf eine Rea zuverzichten.

Nur im Miteinander kann für den Patienten was erreicht werden.

mfG

Erbschwendtner
Dr.Ch. Erbschwendtner
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Uwe Hecker
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Beitrag von Uwe Hecker »

Moin Zusammen,

der ich kürzlich auf einer Ethikfortbildung war, muß ich hier auch mal eine andere Frage stellen. Wer gibt uns das Recht anzufangen ? Ich höre immer nur die Argumentation das wir nicht aufhören dürfen, und "laut einigen Stimmen hier" bis zur Erschöpfung reanimieren müssen, um schließlich selbst tot danebenzuliegen. Wer gibt uns das Recht, einem Schwerkranken, einen menschenwürdigen Tod zu nehmen. Und weil man ja nach dem Motto lebt "Lieber einmal zuviel reanimiert..." gearbeitet und gedacht eird. Hierzu gibt es nicht nur Gesetzte, sondern auch Richtlinien der BÄK ! Also Freunde, wirklich erst überlegen ob man anfängt, dann gibts auch keine Entscheidung darüber wann man aufhört.

Gruß

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
Dr. A. Flaccus
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Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Moin, moin!
Uwe Hecker hat geschrieben:Wer gibt uns das Recht anzufangen ?
(...)
Wer gibt uns das Recht, einem Schwerkranken, einen menschenwürdigen Tod zu nehmen. (...)
Also Freunde, wirklich erst überlegen ob man anfängt, dann gibts auch keine Entscheidung darüber wann man aufhört.
Ich kann Ihre Stellungnahme nicht so unwidersprochen stehen lassen.

Wenn wir hier von nichtärztlichem Personal reden, und das tun wir doch hier, dann geht es dabei nicht um Rechte sondern ersteinmal um Pflichten. Und die Pflicht des RD-Personals ist nunmal zu allererst: Anfangen!

Da gibt es hier aus meiner Sicht überhaupt nichts zu diskutieren, denn man kann den Kreis der Personen, die eine solche Entscheidung treffen, nicht beliebig erweitern.

Deshalb möchte ich hier ganz unmissverständlich feststellen: Den Abbruch einer Reanimation darf nur ein Arzt anordnen. Und das ist gut so.

Das mag jetzt etwas schroff klingen, aber ich bin der Meinung, in dieser Sache müssen die Positionen klar sein, denn die Materie ist ohnehin schon schwierig genug.

Man stelle sich vor: RD-Personal beginnt Rea nicht, obwohl von Angehörigen zur Hilfe gerufen. Kurze Zeit später kommt Arzt dazu und schimpft, weil Rea nicht begonnen wurde. Pat. könnte ja noch gerettet werden...
Wer zieht hier wohl am Ende den Kürzeren? Wo und wie ist der RA/RS da abgesichert?

Gruß

A. Flaccus
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
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tricolor
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Beitrag von tricolor »

Wieso eigentlich geht es in Deutschland, auf der Anästhesie , im RD....überall wo man nachlesen tut immer um Machtspiele zwischen Ärzten und denen, die eigentlich mit ihnen ein Team bilden sollten ?
Ich versteh das nicht, und ich muss zugeben, manche Ärzte würde ich ur gerne einmal arbeiten sehen....., gleiches gilt aber auch für Nichtakademiker, welche meinen sie könnten den Akademiker mal eben so ersetzen......,
man kann sich ja auch das Leben gegenseitig schwer machen !


VG
tricolor
Uwe Hecker
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Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo DocAlf,

sicher haben Sie ja Recht. Ich habe daher ja auch dazu geschrieben, einmal einen ethischen Aspekt in den Reanimationen zu sehen. Hier spielt auch das viel zerredete Thema der Patientenverfügung eine Rolle. Diese ist sicher nicht in den ersten Minuten greifbar, und wohl kaum ein RA oder Kollege Ihrerseits wird gezielt danach suchen. Dennoch denke ich auch hier, das, sollte dieses Papier auftauchen und der Wunsch des Patienten geäußert wurde, keine lebensverlängerten Maßnahmen zu ergreifen dieser auch zu berücksichtigen ist. Ich möchte zum besseren Verständinss ein Beispiel geben.
Herr X 84 Jahre, multimorbide aufgrund eines Karzinoms wurde vor 2 Tagen, aus dem Krankenhaus entlassen, um sich dort im kreise seiner Familie, die die Krankheit ebenfalls seit Jahren miterlebt hat , zu verabschieden. Als nun gegen 22.30 Uhr der Patient eine zunehmende Zyanose aufweist und eine Schnappatmung einsetzt, erreichen die Angehörigen leider keinen Hausarzt mehr. In ihrer Angst, der Vater könnte ersticken und müsse sich quälen, rufen sie verzweifelt nach dem Rettungsdienst. Wen den auch sonst, bei dem Mangel adäquater Hilfsmöglichkeiten ? Lassen wir das mal so stehen... Ich habe auch in meiner klinschen Erfahrung oft erlebt das mir Angehörige erzählten, das der Rettungsdienst nun schuld sei, an der Verlängerung des Leidens, eines lieben Menschen.
Ich habe aber auch schon den Rettungsassistenten erlebt, der in einer ähnlichen Situation die Initiative ergriff, mit den Angehörigen ein Gespräch zu beginnen, und auch ganz klar erwähnte das Aufgrund der vorliegenden Befunde (Akte der Sozialstation war verfügbar) alles was nun getan wird höchsten zur Leidenverlängerung beiträgt.
Und nun geschah folgendes: Gemeinsam mit den Angehörigen brachten wir den bewustlosen Patient in sein Bett, betten ihn Oberkörper hoch, damit "er leichter atmet", auch wenn funktionell bereits der Atemstillstand fast vorlag. Statt des NEF´s wurde der ÄND verständigt der auch sofort kam, um dem Patienten etwas "gegen Schmerzen" zu geben. Dannach erfolgte das was man im klinischen Alltag als Sterbebegleitung bezeichnet. Zum damaligen Zeitpunkt gab es bei uns leider noch keine Notfallseelsorger. Also übernahmen wir diese Aufgabe. Dieses handeln laß man einige Tage später, in der Zeitung. Aber nicht in Form einer Unterlassung oder einer Prozessandrohung, sondern in der Todesanzeige des Versorbenen, als Ausdruck klarer Dankbarkeit in den schweren letzten Minuten, zur Seite gestanden zu haben und einen würdigen Tod ermöglicht zu haben.

Das alles spiegelt sicher ein Bild der Notfallmedizin wieder, wie es vielen so garnicht passt. Dennoch denke ich, muß gerade in unserer doch sehr känkelnden Gesellschaft, auch im Rettungs- und Notarztdienst der Aspekt der Sozialmedizin, oder psychlog. Hilfe Einklang finden. Wen sonst haben die Leute in der Gesellschaft den sie rufen können, wenn nicht wir. Ob´s uns past oder nicht, dazu gerufen werden wir so oder so. Wir können es sicher auch als Last empfinden, nicht als unsere Aufgabe ansehen. Wir können aber auch die Chance ergreifen neue Ufer zu betreten und unseren Beruf vielfälltiger zu machen und dabei zufriedener zu sein.

Ich denke, mit diesem Beitrag Ihnen, und allen anderen Lesern klar gemacht zu haben um was es geht. Es gilt sicher nicht eine Reanimation vorzeitig abzubrechen, wenn auch nur der Funke der Hoffnung auf Genesung des Patienten noch besteht. Aber wenn alle Chancen aussichtlos erscheinen, sollten wir uns ganz bewust die Frage stellen, welche Richtung, nicht die bessere des Lebens ist, sondern die bessere für den Menschen.

Freundliche Grüße

Uwe Hecker
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
Dr. A. Flaccus
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Beitrag von Dr. A. Flaccus »

Guten Abend Herr Hecker!

Also in diesem speziellen Fallbeispiel: Volle Zustimmung und Respekt vor den (nicht) handelnden Personen.

Ich hatte Ihre Aufforderung "globaler" Verstanden und wollte das nur klargestellt wissen.
Sie hatte das im vorherigen Beitrag leider nicht so klar differenziert.

Aber nochmal: Mit Patientenverfügung und der nötigen Umsicht - da kann und muß man drüber nachdenken.

Gruß
A. Flaccus
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
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SchönWetterRetter
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Beitrag von SchönWetterRetter »

Uns wurde während der RA-Ausbildung aber folgendes nahgelegt:

Sollten wir als RTW vor dem NEF vor Ort sein sollten wir trotz einer Patientenverfügung mit der Reanimation beginnen bis der Arzt eintrifft. Denn nur dieser darf eine Reanimation beenden.
Ich selbst stehe dieser Aussage kritisch gegenüber und habe es im Arbeitsalltag auch schon anders erlebt.
Andererseits gibt es aber auch Notärzte die 93jährige Patienten reanimieren, die sich selbst aufgehängt haben....
Soviel dazu.....
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G. Ast
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Beitrag von G. Ast »

Betreffend Patientenverfügung
und wohl kaum ein RA oder Kollege Ihrerseits wird gezielt danach suchen
Das ist immer das erste, was ich im mache, nach Hinweise zu suchen, ob eine Reanimationsmaßnahme indiziert ist, oder eben nicht. Und ich spreche hier nicht von dem 55jährigen mit plötzlichem Herztod, sondern genau von den Grenzfällen, um die es geht.
Leider gibt es das viel zu selten und auch das Gespräch mit den Angehörigen um den Willen des Patieten zu erfragen ist nicht möglich.
M.E. wäre es Aufgabe der zuständigen niedergelassenenen (Haus-) Ärzte bei Patienten, unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Willens und information der Angehörigen, vorab eine DNR-Order zu formulieren oder den Anstoß für eine schenll greifbare Patientenverfügung zu geben. Bei ersterem wäre es auch kein Problem für Nichtärzte (und hier muss ich Doc Alf in seinen Ausführungen voll zustimmen) keine Maßnahmen durchzuführen.

Was Herr Hecker in seinem Fall schildert, ist leider auch zu typisch. Es ist zwar allen klar, dass der Patient sterben wird, aber mit der wirklichen Akutsituation sind die Angehörigen (oft mangels Betreuung und Aufklärung) total überfordert, weshalb der Rettungsdienst gerufen wird.
In den ähnlich gelagerten Fällen, die ich betreute, habe ich nach Gesprächen mit den Angehörigen (wenn es welche gab und diese erreichbar waren) den Patienten mit Morphin s.c. i.S.e "terminalen Sedierung" den Stress genommen und auf dem Hausarzt (oder KV-Notdienst, bzw. einen erneuten Besuch durch den Notarzt) verwiesen, diesen dann meist um den Tod festzustellen. Weitere Maßnahmen z.B. ein Absaugen beim typischen präfinalen "Brodeln" / Lungenödem sind m.E. obsolet und verlängern nur die Agonie.
Leider ist gerade die Verabreichung von Morphin etc. in meinen Augen juristisch zumindest potenziell angreifbar. Ich bin der Überzeugung, es handelt sich um erlaubte Schmerztherapie unter Inkaufnahme der Verkürzung des Lebens, jedoch nicht um aktive Sterbehilfe. Letztere ist in Deutschland verboten.
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