Im aktuellen Newsletter des BDIe.V. (Berufsverband Deutscher Internisten e.V.) schreibtProfessor Dr. Armin Engländer und Professor Dr. Till Zimmermann hat geschrieben:"Die unverbindlichen fachgesellschaftlichen Empfehlung sind unter strafrechtlichen Aspekten weitgehend misslungen."
"… wird den Ärzten für bestimmte Konstellationen ein Verhalten empfohlen, das als strafbares Tötungsdelikt zu werten ist. …"
(1) NJW 2020, 1398: „Rettungstötungen“ in der Corona-Krise? Die Covid-19-Pandemie und die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und IntensivmedizinProf. Dr. med. Hans Martin Hoffmeister hat geschrieben:Die hier geäußerten strafrechtlichen Aspekte lassen die sogenannten „Helden an der Front“ in einem deutlichen strafrechtlichen Risiko stehen. Diese Situation müsste dringend von der Bundesärztekammer aufgegriffen werden und möglichst zeitnah eine Klärung herbeigeführt werden.
(2) Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall-und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie
Klinisch-ethische Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI), der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall-und Akutmedizin (DGINA), der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)und der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM)
(3) VGl. auch: LTO: Wer stirbt zuerst? Gastbeitrag von Prof. Dr. Till Zimmermann
Eine schnelle umfassende gesellschaftliche, politische, juristische und medizinische Diskussion ist wünschenswert.