Neue Richtlinie Psychotherapie bei laufender Behandlung

Moderator: DMF-Team

PROKrastanie
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 28.04.17, 11:05

Neue Richtlinie Psychotherapie bei laufender Behandlung

Beitrag von PROKrastanie »

Hallo, ich hoffe, die Frage doppelt sich nun nicht...

Zu meiner Situation in Kürze: Vor 2 Jahren erlitt ich in Folge beruflicher und privater Überlastung eine depressive Episode, Panikattacken (später analysiert Anpassungsstörungen, emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit). Meine Hausärztin schrieb mich sofort krank, setzte mich auf leichte Antidepressiva und meine Krankenkasse genehmigte 50 Sitzungen Langzeittherapie bei einer Therapeutin ohne Kassensitz, um schnell wieder auf die Beine zu kommen. Während der Therapie wurde klar, dass die Ursachen für meine Störungen viel tiefer sitzen und es wurden weitere 50 Sitzungen genehmigt. Diese sind nun aufgebraucht. Ich fühle mich im Alltag sicherer, gehe wieder arbeiten. Hab allerdings noch einige Themen zu bearbeiten und fand noch keinen runden Abschluss um einen Rückfall zu vermeiden.

Der Antrag wurde wie folgt abgelehnt: Ein simpler Anruf der Krankenkassenmitarbeiterin mit dem Hinweis, es gäbe seit 01.04.2017 neue Richtlinien und ich möge bitte eine Akutsprechstunde vereinbaren um abzuklären ob eine psychische Krankheit vorliegt. Und selbst wenn, würde Sie nur noch 12, aber auf keinen Fall 30 Stunden genehmigen (sicher um einen Gutachter zu umgehen?)

Meine Fragen sind sicherlich klar: Tritt die neue Regelung überhaupt für laufende Behandlungen in Kraft? Muss die Krankenasse nicht einen Gutachter anfordern? Sollte ich mir die "Absage" schriftlich geben lassen? Kann ich etwas tun oder sollte ich den Weg über die Akutsprechstunde gehen? (Ich bin mir sicher meine Therapeutin wird auch noch das Gespräch mit der Mitarbeiterin suchen.....)

Danke vielmals vorab!
BerlinPeter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 11.05.17, 21:34

Re: Neue Richtlinie Psychotherapie bei laufender Behandlung

Beitrag von BerlinPeter »

Hi PROKrastanie,

ich würde sagen, du informierst dich einfach mal mit einer anderen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter direkt austauschen. Häufig erhält man bessere Informationen je mehr Leute man fragt und je breiter man sich aufstellt. Gerade bei Krankenkassen und Psychotherapie lohnt sich das.

Schöne Grüße und toi toi toi
Peter
Nil96
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 19.11.17, 22:38

Re: Neue Richtlinie Psychotherapie bei laufender Behandlung

Beitrag von Nil96 »

Hallo, mich interessiert sehr ob der Antrag genehmigt wurde? Meine Psychotherapeutin wird auch einen Fortführung beantragen.
Ich hoffe sehr, dass das geklappt hat. Normalerweise sollte die Psychotherapierichtlinie nicht für dich gelten, da das eine Fortführung ist. Bei meiner Therapeutin ist das mit den Ablehnungen bei den Erstanträgen. Da es seit dem 01.04. eine neue Psychotherapierichtlinie gibt, die die Krankenkassen derzeit im großen Stil nutzen, um Therapien im Kostenerstattungsverfahren abzublocken (Begründung: es gebe keine Wartezeiten auf Therapieplätze, was nicht stimmt). Deswegen ist seit dem 01.04. fast kein Erstantrag auf Therapie im Kostenerstattungsverfahren genehmigt worden. Bei Fortführungsanträgen ist das anders. Bei welcher Krankenkasse bist zu, wenn ich fragen darf? Ich würde mich sehr freuen, von deiner Erfahrung zu lesen!
Liebe Grüße
Nil
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen