Praxisgebühr bezahlt und eine Überweisung nicht ausgestellt

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Charline
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Praxisgebühr bezahlt und eine Überweisung nicht ausgestellt

Beitrag von Charline »

Hallo liebes Forum,

muss seit längerem regelmässig alle 3 Monate zu meiner Gyn zwecks Kontrolluntersuchungen. Da diese gleich hier vor Ort ist zahle ich dann halt da auch jedesmal (also pro Quartal da ich meist gerade immer am Anfang des neuen Quartals dort hin muss) die 10 Euro Praxcisgebühr und lasse mir dann auch gleich die ÜW zu meiner Prakt. ärztin und zur Schmerztherapie ausstellen und was ich ggfls. noch benötige.

Jetzt brauchte ich eine ÜE zu einem Neurochirurgen - die Helferin bei meinr Gyn verweigerte die ÜW und sagte mir ich müsse erstmal zu einem Orthopäden wegen meiner Beschwerden und der könne mir dann die ÜW ausstellen (ich war wegen der Erkrankung ganz am Anfang mal beim Orthopäden (das ist 15 Jahre her und seither nur noch bei einem Neurochirurgen in behandlung deswegen wenn die Beschwerden sich verschlimmern) so wie eben jetzt vor einigen Wochen.

Es war nichts zu machen die ÜW wurde mir nicht ausgestellt - ich habe den TE beim Neurochirurgen wahrgenommen und dann eben halt die 10 Euro da nochmal bezahlt.

Darf denn der Arzt wo ich die Praxisgebühr bezahlt habe eine solche ÜW abweisen bzw. sie nicht ausstellen ? Oder mir vorschreiben wo ich erst hin muss obwohl ich, wie in meinem Fall wegen der Beschwerden noch nie beim orthopäden war bzw. die letzten 15 Jahre nicht mehr

LG
Charline
Barca
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Re: Praxisgebühr bezahlt und eine Überweisung nicht ausgeste

Beitrag von Barca »

Ja, das darf er, denn er haftet finanziell dafür. Viele Patienten lassen sich oft einfach so Überweisungen mitgeben, solche Wunschüberweisungen sind verboten und der Arzt macht sich damit ggf. schadenersatzpflichtig, er hat die medizinische Notwendigkeit in jedem Fall selbst zu prüfen und darf natürlich auch entscheiden, dass er zuerst einen anderen Arzt hinzuziehen möchte. Diese Entscheidung trifft aber der Arzt und nicht die Arzthelferin :)

Um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden, sollten Sie den Frauenarzt beim nächsten Termin darauf ansprechen, er kann dann ja festlegen, dass die Überweisung zum Neurochirurgen zukünftig ausgestellt werden darf. Alternativ müssen Sie dann, auch wenn es umständlicher ist, erst zum Hausarzt und sich dort die Überweisungen zum Frauenarzt und zum Neurochirurgen besorgen.

Viele Grüße
Barca
Once in a lifetime means there's no second chance ...

Informationen aus dem Internet dienen generell nur der ersten Orientierung, sind persönliche Meinungsäußerungen und können einen Arztbesuch nicht ersetzen.
Charline
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Re: Praxisgebühr bezahlt und eine Überweisung nicht ausgeste

Beitrag von Charline »

Hallo Barca,

danke für die Info.

Also doch dann die Termine so legen dass vorab eine ÜW beim HA geholt werden kann, mir sagte man in der Gyn Praxis dass ich da eben auch genauso die ÜWs bekomme die ich benötige wie beim HA auch - also sah ich da auch keine Probleme zumal der Gyn um meine Erkrankungen Bescheid weiss (genauso wie Schmerztherapie und Psychotherapie) und mir das angeboten wurde.

Wieder was gelernt als Patient.

LG
Charly
Barca
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Re: Praxisgebühr bezahlt und eine Überweisung nicht ausgeste

Beitrag von Barca »

Hallo nochmal,

der Gynäkologe darf Sie ja auch an den Neurochirurgen überweisen, generell darf jeder Arzt Sie überall hin überweisen, wenn er aber meint, dass er Sie lieber zum Orthopäden schicken möchte, dann ist das sein gutes Recht, denn er entscheidet, was notwendig ist - muss sich für falsche Entscheidungen dann aber auch verantworten.
Ich denke, dass er von der Entscheidung der Arzthelferin vielleicht gar nichts wusste, sprechen Sie ihn doch einfach das nächste Mal darauf an. Wenn der Besuch beim Neurochirurgen plausibel ist (z.B. Dauerbehandlung wegen Erkrankung XY), sollte es keine Hinderungsgründe für die Ausstellung einer Überweisung geben. Und wenn er weiterhin und auch persönlich meint, Sie sollten lieber zum Orthopäden, dann wird er Ihnen die Gründe dafür auch nennen können.

Alternativ bleibt nur, primär den Hausarzt aufzusuchen, und sich dort eine Überweisung zu holen, oder ohne Überweisung zum Neurochirurgen zu gehen, was auf Dauer aber kostspielig und bei bestehender medizinischer Indikation auch unnötig wäre :)

Viele Grüße
Barca
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Charline
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Re: Praxisgebühr bezahlt und eine Überweisung nicht ausgeste

Beitrag von Charline »

Liebe Barca,

lieben Dank für die Zeilen.

Die AH hat selbst entschieden und zwar sofort ;-) als ich ihr meinen ÜW Wunsch äusserte ... der Gyn ist wie gesagt über meine Erkrankungen siet Jahren informiert und hatte mir auch schon überweisungen zum Neurologen ausgestellt die ich benötiget wegen Nervenmessungen etc. (auch bzgl. meiner HWS Problematik etc.)

Es ist für mich halt befremdlich gewesen weil mir gesgat wurde dass ich eben die ÜW genauso bekomme wie von meiner HA wenn ich die 10 Euro da bezahle - dann gebe ich solche Auskünfte nicht wenn es da eben Gründe gibt eine benötigte ÜW nicht auszustellen.

Davon ab, vorher hatte ich nie Problem meine ÜW zu bekommen (Neurologie, Psychotherapie, Schmerzutherapie, Hausarzt) - die wurden mir direkt vorne gleich ausgedruckt und mitgegeben, die Damen haben unterschrieben Blank ÜW dort liegen *hüstel*

Ich denke auch dass es wirklich viele Patienten gibt die einen Fcharzt aufsuchen und da die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen und sich dann entsprechend dort auch dann die ÜWs holen und in dem meisten fällen liegen ja nun mal wohl Indikationen vor oder chronische Erkrankungen so dass FolgeÜW von Nöten sind von daher ist es ja eigentlich nicht so gut dass das so eingeführt wurde dass die Praxisgebühr überall zahlbar ist und dort dann auch die benötigten ÜWs ausgestellt werden.

Gut ich musste jetzt die 10 Euro leider nochmal entrichten, weil ich den TE hatte, der Neurochirug mich wegen meiner Beschwerden seit vielen Jahren bereits behandelt und jetzt akut auch was dazu kam, aber geren habe ich es nicht gemacht, ich muss auch rechnen jeden Monat

Wie gesagt, wieder was dazu gelernt und den nächsten TE bei meiner Gyn gleich am 01.Tag des folgenden neuen Quartals werde ich umlegen damit ich mir vorher doch lieber die ÜW bei meiner HA hole.

Merke -Praxisgebühr nur noch beim HA und sich von den Fachärzten nicht mehr erzählen lassen dass die ÜW auch dort geholt werden können.

Wie gesagt wieder was dazu gelernt. Praxisgebühr nur noch beim HA und dann ÜW !
Humungus
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Re: Praxisgebühr bezahlt und eine Überweisung nicht ausgeste

Beitrag von Humungus »

Das wird Ihr Facharzt begrüßen, denn die Praxisgebühr ist ja kein Honorar-"Extra", sondern das Honorar wird um diese 10 Euro gekürzt. Heißt: mehr Aufwand beim Überweisungenschreiben, beim Geldverwalten, beim Buchen, und keinen cent dafür gekriegt.
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