Wann MUSS ein Notarzt kommen?

Moderator: DMF-Team

Sternenman***
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Wann MUSS ein Notarzt kommen?

Beitrag von Sternenman*** »

Hallo,

wohnach richtet sich im Bundesland Bayern ein Disponent einer RLS (ILS) für die Entscheidung des einzusetzenden Rettungsmittels? Also wohnach entscheidet er?

Ist der "Notarztindikationskatalog" die einzige Entscheidungsgrundlage ob ein Notarzt zum Patienten kommt oder nicht?

Gruß

Sternenman***
Vigeo
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Beitrag von Vigeo »

Hallo,
wie es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern geschrieben steht, ist dies seit Oktober 2002 so.
Dieser ist aktuelle Grundlage der Dispositionsentscheidungen in den Rettungsleitstellen bzw. Integrierten Leitstellen (Einsatzkriterium für Notärzte)

Hier geht es ja vor allem um Klarheit und einheitliche Kriterien. Wenn es nun noch einen weitere Katalog bzw Grundlage gäbe, wäre ja jede Klarheit für die Katz.
Viele Grüße, Linda
Sternenman***
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Beitrag von Sternenman*** »

Vigeo hat geschrieben:Hallo,
wie es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern geschrieben steht, ist dies seit Oktober 2002 so.
Dieser ist aktuelle Grundlage der Dispositionsentscheidungen in den Rettungsleitstellen bzw. Integrierten Leitstellen (Einsatzkriterium für Notärzte)

Hier geht es ja vor allem um Klarheit und einheitliche Kriterien. Wenn es nun noch einen weitere Katalog bzw Grundlage gäbe, wäre ja jede Klarheit für die Katz.
Was ist denn, wenn der Disponent bei der Abfrage über das Vorliegen einer Notarztindikation auf den Hausarzt verweist? Und das zur einer fortgeschrittenen abendlichen Zeit, zu der keine Hausarztpraxis in Deutschland mehr geöffnet hat? Dann liegt doch im unterlassene Hilfeleistung nach 323 c StGB vor oder?
Damiana
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Beitrag von Damiana »

Guten Abend,

es gibt auch das Schwesternforum: http://www.recht.de/
vielleicht ist diese Frage dort besser aufgehoben.

Viele Grüße Damiana
VK-Retter
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Beitrag von VK-Retter »

Sternenman*** hat geschrieben: Was ist denn, wenn der Disponent bei der Abfrage über das Vorliegen einer Notarztindikation auf den Hausarzt verweist? Und das zur einer fortgeschrittenen abendlichen Zeit, zu der keine Hausarztpraxis in Deutschland mehr geöffnet hat? Dann liegt doch im unterlassene Hilfeleistung nach 323 c StGB vor oder?
Liegt keine Notfallindikation (egal ob für NEF+RTW oder nur RTW) kann der Disponent an einen niedergelassenen Arzt verweisen. Bei dringlicheren Angelegenheiten kann dies am Wochenende, bzw Nachts der ärztliche Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung sein als Vertretung des Hausarztes sein. Tagsüber kann man natürlich zum eigenen Hausarzt gehen.
Ist die Angelegenheit weniger dringlich, dann ist es auch gut möglich das Wochenende abzuwarten und erst am folgenden Wochentag den Hausarzt aufzusuchen. Auch auf diese Möglichkeit kann der Disponent verweisen.

Sie scheinen mit einer Entscheidung des Disponenten nicht zufrieden zu sein. Für einen Laien sind die Entscheidungen der Leitstelle oft nur schwierig, oder aber auch gar nicht nachvollziehbar. Dies muss aber nicht bedeuten, dass der Disponent einen Fehler gemacht hat. Sollten von ihrer Seite konkrete Fragen/Beschwerden anliegen, so ist es meist sinnvoll diese mit dem behandelnden (Haus)Arzt zu besprechen und sich dann gegebenenfalls an die zuständige Leiststelle zu wenden.
Das Internet ist hier - gerade bei einer so pauschalen Fragestellung - nicht die richtige Anlaufstelle.
Quid pro quo?
Sternenman***
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Beitrag von Sternenman*** »

[/quote]

Sie scheinen mit einer Entscheidung des Disponenten nicht zufrieden zu sein. Für einen Laien sind die Entscheidungen der Leitstelle oft nur schwierig, oder aber auch gar nicht nachvollziehbar. Dies muss aber nicht bedeuten, dass der Disponent einen Fehler gemacht hat. Sollten von ihrer Seite konkrete Fragen/Beschwerden anliegen, so ist es meist sinnvoll diese mit dem behandelnden (Haus)Arzt zu besprechen und sich dann gegebenenfalls an die zuständige Leiststelle zu wenden.
Das Internet ist hier - gerade bei einer so pauschalen Fragestellung - nicht die richtige Anlaufstelle.[/quote]

Ich bin mit der Entscheidung des Disponenten auch nicht zufrieden - da er beim Absetzen des Notrufes nicht nach der Dienstanweisung für den Retttungsdienst § 16 gehandelt hat, sondern ein völlig absturses Gespräch- es waren dann in der Folge 12 Telefonate zwischen RLS und Angehörigen des Notfallpatienten und dem Hausarzt - bei dem endlos rumbalvert wurde und wertvolle Zeit verstrich. Es wurden eindeutig Indikationen nach dem Notarztindikationskatalog dem Disponenten geschildert - wie beispielsweise eingetrübtes Bewußtsein und starke Schmerzen. Aber es passierte nix- erst nach über 3 Stunden. Der Fall liegt nun beim Staatsanwalt.

Gruß

Sternenman***
S_Steingrobe
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Beitrag von S_Steingrobe »

Wie mein Vorredner schon gesagt hat, denke ich, dass es hier das falsche Forum ist darüber zu urteilen.
Wir kennen weder den Sachverhalt genau, der hier geschildert wurde, noch die Aussagen beider Parteien dazu.
Man müsste genau wissen, was der Anrufteilnehmer gesagt hat. Danach richtet sich sicherlich auch die Alarmierung durch die RLST.
Sollte der Patient wach sein und in einer sicheren Umgebung, sich übergeben, aber dennoch bei Bewusstsein, kann man unter Umständen den Transport durch Angehörige in die Notaufnahme bevorzugen. Man weiß nicht wieviele RTW in der Umgebung frei waren, wieviel NEF, etc etc.
Viel zu viele Parameter, die der Disponent gesehen hat und viel zu wenig Parameter die wir hier von dem eigentlichen Notruf wissen. Da es jedoch um Wissen Dritter geht, sind immer (nach stille Post Prinzip) Sachverhalte da, die nicht 100% genau geschildert sind. Daher müsste man das Band abhören, das wärend eines Notrufes aufgezeichnet und im Safe der RLST archiviert ist.
MFG
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Beitrag von Sternenman*** »

S_Steingrobe hat geschrieben: Da es jedoch um Wissen Dritter geht, sind immer (nach stille Post Prinzip) Sachverhalte da, die nicht 100% genau geschildert sind. Daher müsste man das Band abhören, das wärend eines Notrufes aufgezeichnet und im Safe der RLST archiviert ist.
MFG
Steingrobe
Naia- ganz so ist es ja nicht- ich hab die Audiodateien da- denn wie bereits geschildert- hat die Staatsanwaltschaft diese im Rahmen ihrer Ermittlungen- aufgrund meiner Strafanzeige beschlagnahmt. Und sooo viele Parameter sind das gar nicht- die offen sind, denn es waren genügend Notärzte einsatzbereit, auch RTW's usw usw. Letztlich hat der Disponent völlig versagt und ich werde alles dafür tun, damit dieser "Herr" seine gerechte Strafe bekommt- nicht umsonst wird wegen ihn wegen Fahrlässiger Tötung ermittelt.

Gruß

Sternenman***
S_Steingrobe
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Beitrag von S_Steingrobe »

Sternenman*** hat geschrieben:
S_Steingrobe hat geschrieben: Da es jedoch um Wissen Dritter geht, sind immer (nach stille Post Prinzip) Sachverhalte da, die nicht 100% genau geschildert sind. Daher müsste man das Band abhören, das wärend eines Notrufes aufgezeichnet und im Safe der RLST archiviert ist.
MFG
Steingrobe
Naia- ganz so ist es ja nicht- ich hab die Audiodateien da- denn wie bereits geschildert- hat die Staatsanwaltschaft diese im Rahmen ihrer Ermittlungen- aufgrund meiner Strafanzeige beschlagnahmt. Und sooo viele Parameter sind das gar nicht- die offen sind, denn es waren genügend Notärzte einsatzbereit, auch RTW's usw usw. Letztlich hat der Disponent völlig versagt und ich werde alles dafür tun, damit dieser "Herr" seine gerechte Strafe bekommt- nicht umsonst wird wegen ihn wegen Fahrlässiger Tötung ermittelt.

Gruß

Sternenman***
Nehmen Sie mir es nicht übel.
1. Sie werden die Audiodateien zu 100% nicht bekommen, da es Beweismittel der Staatsanwaltschaft sind und diese bestimmt nicht einer privaten Person übergeben werden. Da wenn, die Staatsanwaltschaft ermittelt, haben Sie damit nur als Nebenkläger wenn überhaupt etwas zu tun. Die Audioaufnahmen werden Ihnen damit aber nicht übergeben.
2. Es war nie die Rede davon, das es hier um fahrlässige Tötung geht. Dazu muss die Person verstorben sein und das wurde niemals hier beschrieben.

Alles in allem scheint mir die Geschichte etwas schwierig zu beurteilen. Daher sollte, sofern Sie das ja angedeutet haben, sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigen, ob und wie hier ein mögliches Verschulden von Seiten des Disponenten vorlag.
Sofern es sich um ein öffentliches Interesse handelt, wird dieses dann wohl auch in den nächsten Tagen in der Presse erscheinen und ich meine Erkundigungen über den DBRD und andere Kontakte einholen, wie der Fall aussieht und auch ausgegangen ist.

MFG
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Nilreb
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Beitrag von Nilreb »

Ich denke ob eine Schuldfrage vorliegt ist nicht in einem Forum zu klären. Das ganz ist wohl etwas komplizierter.
S_Steingrobe hat geschrieben: Dazu muss die Person verstorben sein und das wurde niemals hier beschrieben.
Die Person ist nach Angaben von Sternenman verstorben, befand sich zu besagten Zeitpunkt (austherapiert ) in palitativ medizinischer Behandlung .


Beschrieben wurde die Sachlage hier.

http://www.medizin-forum.de/phpbb/viewt ... p?t=105271
Ich bin nicht doof! Ich weiß nur wenig!
------------------------------------
Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
(Erasmus von Rotterdam)
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Beitrag von S_Steingrobe »

Nilreb hat geschrieben:Ich denke ob eine Schuldfrage vorliegt ist nicht in einem Forum zu klären. Das ganz ist wohl etwas komplizierter.
S_Steingrobe hat geschrieben: Dazu muss die Person verstorben sein und das wurde niemals hier beschrieben.
Die Person ist nach Angaben von Sternenman verstorben, befand sich zu besagten Zeitpunkt (austherapiert ) in palitativ medizinischer Behandlung .


Beschrieben wurde die Sachlage hier.

http://www.medizin-forum.de/phpbb/viewt ... p?t=105271
Ah, danke, das wurde hier glaube ich nicht erwähhnt in den vorherigen Postings.
Ja, das sieht sicherlich komplizierter aus, als es oben erwähnt war. Wie ich schon geschrieben habe, sollten das die entsprechenden Sachverständigen und die Staatsanwaltschaft klären.

MFG Steingrobe
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VK-Retter
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Beitrag von VK-Retter »

Ich möchte ja nicht unken, aber ein austherapierter Patient im Finalstadium, bei dem eine palliativmedizinische Versorgung feststeht ist auch dann kein Notfall, wenn er sich akut verschlechtert. Denn so hart sich das anhört, das ist in diesem Fall nicht nur zu erwarten, sondern auch (vom Patienten) erwünscht. Sonst hätte er sich nämlich nicht für eine palliativmedizinische Versorgung entschieden, sondern würde imme rnoch maximalversorgt auf irgend einer Intensivstation (oder zumindest im Krankenhaus, nicht aber zu Hause) liegen.
Was genau ist denn die Erwartungshaltung? Warum überhaupt der RD-Ruf? Das man den kurzfristig absetzt, weil man mit der Situation als Angehöriger überfordert ist, ist ja keine Schande und nur menschlich. ABer warum im nachhinein darauf bestehen? Dem Patienten hätte nicht (nur begrenzt) geholfen werden können, sein Leiden wäre damit - gegen seinen Willen - verlängert worden und es wäre ein Rettungsmittel gebunden worden, welches nicht für die Versorgung von echten Notfallpatienten zur Verfügung gestanden hätte.
Das ist in meinen Augen nicht zielführend. Statt agressiver Schuldzuweisung wäre in meinen Augen hier eine Bewältigung von Trauer und Verlust sinnvoller...
Quid pro quo?
Phileas Fogg
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Beitrag von Phileas Fogg »

@VK-Retter: Gut gemeint, aber der User Sternenmann ist glaube ich nicht interessiert, seine Geschichte objektiv aufzuklären. Wenn man den Thread "Elektrolytentgleisungen" verfolgt hat, weiß man, was man von ihm zu halten hat.

@sternenmann: Ich finde es unverschämt, dass Sie nun Fragestellungen von anderen Usern behindern.
Sternenman***
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Beitrag von Sternenman*** »

Phileas Fogg hat geschrieben: @sternenmann: Ich finde es unverschämt, dass Sie nun Fragestellungen von anderen Usern behindern.
Was ist unverschämt? Wie was? Ich behindere Fragestellungen von anderen Usern? Könnten Sie bitte etwas konkreter werden?
Sternenman***
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Beitrag von Sternenman*** »

VK-Retter hat geschrieben: Was genau ist denn die Erwartungshaltung? Warum überhaupt der RD-Ruf? Das man den kurzfristig absetzt, weil man mit der Situation als Angehöriger überfordert ist, ist ja keine Schande und nur menschlich. ABer warum im nachhinein darauf bestehen? Dem Patienten hätte nicht (nur begrenzt) geholfen werden können, sein Leiden wäre damit - gegen seinen Willen - verlängert worden und es wäre ein Rettungsmittel gebunden worden, welches nicht für die Versorgung von echten Notfallpatienten zur Verfügung gestanden hätte.
Das ist in meinen Augen nicht zielführend. Statt agressiver Schuldzuweisung wäre in meinen Augen hier eine Bewältigung von Trauer und Verlust sinnvoller...
Lesen Sie bitten den Thread "Elektrolytenentgleisung" aufmerksam- da steht genau drin, worum es im Kern geht. Ihre Aussage über den Willen des Patienten ist FALSCH, denn DIE PATIENTIN SELBST WOLLTE; dass der Notruf abgesetzt wird- somit erübrigt sich alles weitere Gerede darüber- ob es noch möglich gewesen wäre Leiden zu lindern, das Sterben rauszuzögern oder wie auch immer. Selbst einem schwerstkranken, dem prognostiziert ist, dass er vielleicht nur noch wenige Tage, ja selbst Stunden zu leben hat( was im konkreten Fall aber gar nicht der Fall war).

Ihre Ausführungen zu den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Tonaufzeichnungen sind nicht ganz korrekt, denn ich habe sie selbstverständlich ALLE zusammen mit meinem Rechtsanwalt abgehört. Von Nebenklage usw usw- war hier auch nicht die Rede. Ich verstehe hier in dem Forum eines nicht- warum wird nie konkret auf die Ausgangsfrage eingegangen, das war im Thread Elektorlytenentgleisung schon so? Aber trotzdem Danke für Ihre Antwort. Finden werden Sie aber wohl auch mit Ihren Beziehungen beim DRK oder wo auch immer nichts, denn bisher ist der Fall eben noch nicht öffentlich gemacht- was aber wohl noch passieren könnte...

Gruß

Sternenman***
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