Alkoholrausch bei Jugendlichen -wie geht Ihr vor ?

Moderator: DMF-Team

Glaxina
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 169
Registriert: 31.10.05, 13:54
Wohnort: Land Brandenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Glaxina »

Hallo,
solche Suchtambulanzen kenne ich nur aus Fernsehberichten. Ich halte diese Sache für recht gut - da die meisten doch nur auspennen müssen. Hier bei uns werden diese Kollegen aufgenommen - je nach Zustand intensiv betreut. Aber viele wachen schon in der Rettungsstelle auf und verschwienden dann auch schnellwieder. Finanziert wird das sicher durch die Kassen - zählt wohl als Krankheit.
Gruß Glaxina
Wolfgang Ziegler
DMF-Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: 05.02.05, 17:44

Beitrag von Wolfgang Ziegler »

Hallo zusammen,

Dr. Ch. Erbschwendtner hat folgendes geschrieben::

Weiß da jemand die rechtliche Lage -für was genau ist die Polizei zuständig bzw. verpflichtet, sich zu kümmern ?

Polizeiaufgabengesetz

Art. 16

Platzverweisung

1 Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten.
2 Die Platzverweisung kann ferner gegen Personen angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindern.


Art. 17

Gewahrsam

(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn

1. das zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet

oder
2. das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern; die Annahme, dass eine Person eine solche Tat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann sich insbesondere darauf stützen, dass
a) sie die Begehung der Tat angekündigt oder dazu aufgefordert hat oder Transparente oder sonstige Gegenstände mit einer solchen Aufforderung mit sich führt; dies gilt auch für Flugblätter solchen Inhalts, soweit sie in einer Menge mitgeführt werden, die zur Verteilung geeignet ist, oder
b) bei ihr Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden, oder ihre Begleitperson solche Gegenstände mit sich führt und sie den Umständen nach hiervon Kenntnis haben musste, oder
c) sie bereits in der Vergangenheit mehrfach aus vergleichbarem Anlass bei der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit als Störer betroffen worden ist und nach den Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweise zu erwarten ist;

oder
3. das unerlässlich ist, um eine Platzverweisung nach Art. 16 durchzusetzen.
(2) Die Polizei kann Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben oder sich an Orten aufhalten, an denen ihnen eine sittliche Gefahr oder Verwahrlosung droht, in Gewahrsam nehmen, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzuführen.(3) Die Polizei kann eine Person, die aus dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen oder Freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Vollzugsanstalt aufhält, in Gewahrsam nehmen und in die Anstalt zurückbringen.
ThoBau
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 19.01.06, 12:34

Betrunkene Pat.

Beitrag von ThoBau »

Hi!

Fahr in Österr. beim ASB (NAW und RD). Wenn wir mit den NAW zu einen betrunkenen Pat. kommen wird zuerst mal gefragt ob er eine behandlung wünscht (falls ansprechbar), bei bewusstlosen Pat. hatt sich ja die Frage erübrigt ( da wird gehandelt). Probleme kommen meistens nur bei Jugendliche auf (die werden da ja gross und stark). Die Polizei is fast immer ein Hilfe und das tun sie auch. Was ab und zu passiert ist das Clubbesitzer, Wirte, Veranstallter und Türsteher uns anpöbbeln. Is ja Geschäftsschädigend wenn ein Bewusstloser versorgt werden muss.


mfg tho
Marc02
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 277
Registriert: 01.02.06, 16:45

Re: Betrunkene Pat.

Beitrag von Marc02 »

ThoBau hat geschrieben: Is ja Geschäftsschädigend wenn ein Bewusstloser versorgt werden muss.
:shock: Heftig !!!

Das könnte man allerdings auch positiv auslegen. "Hey, ich kann mich hier problemlos ins Koma saufen und versorgt werde ich auch noch".

In meinem RTW Praktikum im Januar diesen Jahres hatten wir einmal eine 15 Jährige. Die lag dicht wie'ne Natter im bauchfreien Top auf dem Feldweg und fand alles total witzig. Die Freundin und der Kumpel waren auch betrunken, konnten aber noch gerade stehen. Trotz mehrerer Apelle und Bitten an das Mädel wollte es weder ins KrkHs noch in den RTW (und es war wirklich frisch draußen). Irgendwann wurde es den Kollegen zu bunt und wir riefen die Polizei. Die hat das Mädel nach Hause begleitet.

Warum sollte man ein unnötiges Risiko eingehen ?? Dafür bekommt man weder Geld noch einen Orden. :D
MercutiosDoubt
DMF-Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: 16.12.05, 02:14
Wohnort: An der Grenze zwischen Vernunft und Wahnsinn

Beitrag von MercutiosDoubt »

Das was der Kollege "Fischer1922" da bzgl. Gesetzmäßigkeiten geschrieben hat, ist ja schön und gut, aber ich kann die Argumentation mancher Kollegen hier im Forum nicht verstehen!
Der Patient auch wenn er hundertausendsmal mal minderjährig ist, hat ein medizinisch Problem, nämlich das einer Intoxikation. Können wir ausschließen, das es sich "nur" um eine C2-Intox. und nicht um irgendwelche Mischintoxikationen handelt?
... und jeder hier sollte wissen, das Mischintoxikationen, zu mal wir meistens das Zeug noch nicht mal kennen, unberechenbar sein können.
Würdet ihr ein Fam.-Mitglied oder einen guten Freund (von mir aus auch der Mann der betrunken von der Weihnachtsfeier/Stammtisch/Fussballspiel kommt) und zu gut deutsch "rak ist, wie eine Standhaubitze" eher der Polizei oder dem KH zuführen?
Die Exikutive gibt es sicherlich nicht um unsere Patienten wegzuschliesen und nur weil es um eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung geht, ändert es nichts an dem Sachbestand, das der Patient eben intox. ist. Was spricht denn dagegen, wenn der Fall durch die Polizei schon mal aufgenommen wird. Der Patient ist zu einem späteren Zeitpunkt immer noch zu vernehmen, auch wenn das die Kollegen in Grün nicht gerne hören.
Überlegt doch mal, der Patient hat einen guten Rausch, kommt bei der Polizei zum "ausnüchtern" und wird hypoglykämisch - herzlichen Glückwunsch!
Meiner Meinung nach geht das mit der massiven Demotivation vieler Kollegen her und wenn diese meinen, sie müssten lieber auf spektakulärere Fälle warten, dann müssen sie sich im Ernstfall mit den juristischen Konsequenzen auseinandersetzen - was ich nicht mehr wie richtig finde. Aus der Philosophie des Berufsbildes lässt sich so ein Verhalten nicht schließen und ein RS und RA, muss über die Konsequenzen seines handelns bescheid wissen.

Bei dem von "Bibyb10" beschriebenen Fall kann ich die NÄ beim besten Willen nicht verstehen. Bei einem/einer unerfahren NA/NÄ hatte müssen das RD-Personal eingreifen.
Man hätte können zumindesten einen KTW, wenn dieser nicht verfügbar RTW rufen können oder man hätten dem Bub ein Taxi organisieren können und sich versichern, dass der Bub auch einsteigt. So einfach wäre die Sache gewesen!

@ CYP3A4:
Hälle Fabian, deinen Vorschlag der Diskussion greife ich gerne auf. Ohne dich jetzt beleidigen zu wollen, fand ich deinen Beitrag etwas happig, denn Art. 1 GG und die Menschenwürde hat doch mal nichts mit der Zurechnungsfähigkeit zu tun! Und es hat eben nicht jeder das Recht sich zu Tode zu saufen wenn jemand auf der Brücke steht und springen will, erzähst du dann deinem Kollegen Art. 1 und lässt ihn springen?
Wenn ein Pat. nicht "Einsichtigkeit" ist oder wenn er nicht mehr Zurechnungsfähig ist und die Situation (sprich Gefahr für sicher und/oder andere nicht einscätzen kann) nicht mehr einschätzen kann, dann sind das ja wohl zwei paar Stiefel!
Stellt ein Betrunkener, der nicht mehr sicher gehen kann, nicht immer eine Gefahr für sich selbst da -> Sturz?
Lass doch bitte die Kirche im Dorf!

@ Glaxina:
Meiner Meinung nach ist das Problem ja wohl nicht die Polizei, sondern Kollegen, die zu faul sind nacht um halb drei einen betrunkenen Pat. in die Klinik zu fahren mit dem Risiko, das dieser im Fahrezug noch russischen Würfelhusten bekommt! DAS kann ja wohl nicht im Sinne das Patienten sein - es geht nämlich nicht um die Belange des RDs und der Kollegen, sondern um das Wohl das Patienten das ich hier ganz klar gefährdet sehe!
Jeder der schon mal in südlichen Ländern war, kennt die z.T. haarsträubende Ausstattung und die Organisation des dortigen RDs - also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!

Gerdae bei solchen Dinge ist eben nicht nur med. Handlungskompetenz und theoretisches Fachwissen gefragt, sonder eben soziale Kompetenz und die sollte man im RD auch mitbringen. Wenn man sich nicht mehr mit dem Berufsbild personifizieren kann, sollte man den Beruf wechseln.
Wer Worte tut, macht wenig, seid versichert, die Hände brauchen wir und nicht die Zungen (Shakespeare)
sommi1
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 13.02.06, 12:17
Wohnort: Ludwigsfelde

Alkoholisierte Jugendliche

Beitrag von sommi1 »

Auch wir hatten in unserem Rettungsdienstbereich Jugendliche, welche sich bis zur Bewustlosigkeit betrunken hatten. Oft taten es die se auch zum ersten mal.

Der letzte hatte bei Eiseskälte draußen gelegen, und verdankte es einem Bürger, der ihm vom Fenster aus hat liegen sehen.
Uns alamierte dann die Polizei und wir nahmen ihn selbstverständlich in die Klinik, auf die Kinderstation.
Er war ordentlich unterkühlt, erbrach auch noch einige male, nicht auszudenken, wenn er das draußen, auf dem Rücken liegend gemacht hätte.

Aber ich denke, wenn sie noch munter mit einem herumdiskutieren, also vital nicht bedroht sind, dann entweder die Polizei , oder die Eltern informieren, je nach Möglichkeit.
Aber ansonsten, schon zur eigenen Sicherheit und auch zum Wohle des , oder der Jugendlichen, hin zur Kinderklinik. Dort eine Nacht zur Beobachtung und den Eltern mit einer Nachricht, wo sie denn ihr Kind abholen dürfen, eine" Freude" machen.

viele Grüße, Sommer Ingo
Bibyb10
DMF-Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 06.08.05, 16:53
Wohnort: München

Beitrag von Bibyb10 »

MercutiosDoubt hat geschrieben:Bei dem von "Bibyb10" beschriebenen Fall kann ich die NÄ beim besten Willen nicht verstehen. Bei einem/einer unerfahren NA/NÄ hatte müssen das RD-Personal eingreifen.
Man hätte können zumindesten einen KTW, wenn dieser nicht verfügbar RTW rufen können oder man hätten dem Bub ein Taxi organisieren können und sich versichern, dass der Bub auch einsteigt. So einfach wäre die Sache gewesen!
Menschlichkeit:
Problem hier - der "erfahrene" NA wollte wohl die Kosten mit einer "9" unten halten und dem Bub nicht soviel ärger zu Hause bereiten - genau werde ich das wohl nie nachvollziehen können, jenes Beispiel passierte meiner Nachfolgeschicht.
KTW - gute Sache, wenn noch einer fährt, in ländlichen Gegenden sind da ab 18:00 spätestens die Gehsteige hochgeklappt.
Da der junge Mann jedoch ausser besoffen und müde - nichts war... Hätte ich wohl eher zum "Taxi POL" tendiert als zum "Taxi RTW". Mittlerweile wird in unserem Kreis jeder KM entweder penibelst abgerechnet oder muß genauest Gerechtfertigt werden - bei Verstoß kann es deftig ärger geben. Da hätten die Kollegen ziemlich Probleme bekommen 30 Km... *grübel* - egal. Hier gings um die Sache mit "lassen wir ihn gehen" - Im Folgefall gibts ne deftige Anzeige, grad bei Kindern und Jugendlichen. Mal abgesehen von einer evtl. zusätzlichen Misch-Intox...

Dummheit
In dem Zuge noch ein Beispiel zum Thema "unerfahrene" NA:
1. Einsatz gegen 19:30: Bewußtlos, verm. Moritz3 (C2)
Nach ca. 10 Minuten meldet sich der RTW "w, 38, ansprechbar, stabil, unverständliche Notarztbehandlung, wir sind wieder klar"

2. Alarm 21:30 Einsatzort identisch mit 1: Bewußtlos
Pat stürzte nach G5-Gabe des NA, zog sich dabei eine Schädelverletzung zu. Die Pat. wurde intubiert/beat. in den Schockraum verbracht, verstab allerdings noch in der selben N8.

Das Team wies die NÄ auf ihren Stand hin, wenn sie die Pat. vor Ort lassen.
Wie manche NA-Kollegen halt mal so sind, wurde dei Situation mit dem Einwand abgeschmettert, das man schon wisse was man täte, man habe ja nicht umsonst studiert......

Tja, Studium schützt vor Fehlern nicht und manchmal ist zviel Menschlichkeit genau das Falsche.
Es gibt Fachkundige und Menschen.....
Ich bin primär ein Mensch, der andere Menschen behandelt - Welcher Art gehörst Du an? Arbeitest Du mit Menschen oder Pateinten????
MercutiosDoubt
DMF-Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: 16.12.05, 02:14
Wohnort: An der Grenze zwischen Vernunft und Wahnsinn

Beitrag von MercutiosDoubt »

Deinen letzten Satz finde ich ehrlich gesagt in Hinsicht auf deine Berufswahl ziemlich daneben!

Jetzt Frage ich dich, was besser ist:
Lieber mal einen total überzogen Transport machen, der die Kasse kostet und NICHT DICH,
oder den Patient gehen lassen oder mit einem schlechte besetzten RM fahren lassen und ein Gesundheitsrisiko für den Patient eingehen???

Hätte sich deine NÄ nur dazu entschlossen ein Taxi zu holen, macht bei uns wenn nicht gerade die Hölle los ist auch mal die RLS und sich zu vergewissern der der junge Mann da einsteigt, wäre alles ind Butter gewesen - für das RD-Personla gilt übrigens dasselbe.
Ist das denn zu viel verlangt? Selbst wenn ihr im Kompakt-System fahrt, hätte man können ruhig schon mal S1 drücken und wenn man sieht, das der Notarzt da einen Fehler macht kann man da ruhig deutlicher werden. Aber das Studium, genauso wenig wie eine RA/RS- Ausbildung nicht vor Fehlern schützt, war hier ja nicht Diskussionsgegenstand.

Wenn auf dem TraPO, die Unterschrift des Docs steht, dürfte es da keine Probleme geben, weil die Komeptenz des Docs anzuzweifeln und da Theater zu machen, dürfte den meisten Kostenträgern wohl zu mühsam sein. Wenn man jetzt nicht total den Vogel abgeschossen hat und sich in einen ordentlichem Ton auch mal durchsetzen kann, habe ich noch nie erlbet das es TraPo-Schwierigkeiten gab, auch nicht bei einem besoffenen - weil wie gesagt meiner Meinung nach ist qualifizierte medizinische Betreuung indiziert.

Liebe Grüße und dir und den anderen Kollegen noch einen schönen und romantischen Valentinstag - denen die heute leider nicht wie ich das Glück haben, den Tag mit ihren Partnern zu verbringen, wünsche ich trotzdem einen schönen Tag!
Samuel
Wer Worte tut, macht wenig, seid versichert, die Hände brauchen wir und nicht die Zungen (Shakespeare)
Bibyb10
DMF-Mitglied
Beiträge: 23
Registriert: 06.08.05, 16:53
Wohnort: München

Beitrag von Bibyb10 »

MercutiosDoubt hat geschrieben:Deinen letzten Satz finde ich ehrlich gesagt in Hinsicht auf deine Berufswahl ziemlich daneben!

Jetzt Frage ich dich, was besser ist:
Lieber mal einen total überzogen Transport machen, der die Kasse kostet und NICHT DICH,
oder den Patient gehen lassen oder mit einem schlechte besetzten RM fahren lassen und ein Gesundheitsrisiko für den Patient eingehen???

Hätte sich deine NÄ nur dazu entschlossen ein Taxi zu holen, macht bei uns wenn nicht gerade die Hölle los ist auch mal die RLS und sich zu vergewissern der der junge Mann da einsteigt, wäre alles ind Butter gewesen - für das RD-Personla gilt übrigens dasselbe.
Ist das denn zu viel verlangt? Selbst wenn ihr im Kompakt-System fahrt, hätte man können ruhig schon mal S1 drücken und wenn man sieht, das der Notarzt da einen Fehler macht kann man da ruhig deutlicher werden. Aber das Studium, genauso wenig wie eine RA/RS- Ausbildung nicht vor Fehlern schützt, war hier ja nicht Diskussionsgegenstand.

Wenn auf dem TraPO, die Unterschrift des Docs steht, dürfte es da keine Probleme geben, weil die Komeptenz des Docs anzuzweifeln und da Theater zu machen, dürfte den meisten Kostenträgern wohl zu mühsam sein. Wenn man jetzt nicht total den Vogel abgeschossen hat und sich in einen ordentlichem Ton auch mal durchsetzen kann, habe ich noch nie erlbet das es TraPo-Schwierigkeiten gab, auch nicht bei einem besoffenen - weil wie gesagt meiner Meinung nach ist qualifizierte medizinische Betreuung indiziert.

Liebe Grüße und dir und den anderen Kollegen noch einen schönen und romantischen Valentinstag - denen die heute leider nicht wie ich das Glück haben, den Tag mit ihren Partnern zu verbringen, wünsche ich trotzdem einen schönen Tag!
Samuel
1. Gings bei Beispiel 1 darum, dass man die Pol hätte verständigen konnen. Bei uns ist Gang und Gebe, dass jene sich um alkoholisaierte, unbedrohte Jugendliche kümmern. Alleine heimlaufen lassen finde ich etwas arg fahrlässig und die Taxi-Variante ist schön und gut... Unsere Taxis hier wehren sich oftmals gegen die Trapos.... Ergo Pol, Bub kommt mit Streifenwagen sicher heim, Erzieherisch hat das sicher auch etwas effekt und gut!

2. Der Satz am Schluss - Ich mag keine überzogenen frischen NA´s die die Assistenten mit einem "Ich bin hier der Platzhirsch" als dumm hinstellen, was ich nicht nur auf NA´s beziehe..... Da gibts auch noch andere Beispiele.
Übermut tut selten gut, und wenn mir 2 Leute das selbige intensiv anraten - dann mach ich mir da zumindest mal Gedanken, ob ich da nen Denkfehler im System hab.... Und komm ihnen nicht mit "Ich hab schließlich studiert, ich weiß schon was ich tue". Das leider immer noch oftmals gewählte "Kompetenzspielchen" und vermeintliche "Jokerstellung" dabei.....

Ebenso war es in meinen Augen zwar menschlich gut gemeint vom Kollegen Fall1, den jungen Mann Ärger zu Hause zu ersparen.... Aber leider war das mal die Entscheidung die ihm im nachhinein eine Anzeige eingebracht hatte, und einen Verunfallten dazu.... Da war nicht die Menschlichkeit als Grundlage gemeint!
.. Und Menschlichkeit ist wohl das A und O, aber wenn ich so handle wie unser Fall1, dann kanns halt auch schief gehen.... Da geh ich lieber auf Nummer sicher, grünes Taxi und gut!
Klar bei dem geringsten Verdacht der Vitalbedrohung - ab ins KHS, dann logischerweise auch mit dem RTW!

Glaub mir, wir beiden stehen da schon auf der selben Seite, aber ich glaub das ging oben etwas unter, bzw hab ich mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt?? Sorry!

Also in unserem Kreis ist es normalerweise üblich, die POL dazuzurufen wenn der Patient nicht wirklich Vital bedroht ist sondern einfach nur besoffen.

Selbiges wird im übrigen auch in München bei Junkies praktiziert, welche zwar stoned, aber nicht vital bedroht sind. Diese werden meist von der U-Bahn-Wache nach Hause geleitet, da jenen auch das Hausrecht obliegt. Jenes kommt aus der Überlegung: Macht man nichts, kann der Mensch auch auf die Schienen geraten...
Es gibt Fachkundige und Menschen.....
Ich bin primär ein Mensch, der andere Menschen behandelt - Welcher Art gehörst Du an? Arbeitest Du mit Menschen oder Pateinten????
MercutiosDoubt
DMF-Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: 16.12.05, 02:14
Wohnort: An der Grenze zwischen Vernunft und Wahnsinn

Beitrag von MercutiosDoubt »

Ja, ich denke wir haben da aneinander vorbeigepostet.
Ich reagiere bei diesem Thema auch etwas aufbrausend....
Jetzt sind ja alle Klarheiten ausgeräumt!

Grüße,
Samuel
Wer Worte tut, macht wenig, seid versichert, die Hände brauchen wir und nicht die Zungen (Shakespeare)
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen