Wie ist die RTW-Besatzung bei euch?

Moderator: DMF-Team

Was haltet ihr für Sinnvoll?

Umfrage endete am 04.02.06, 11:32

RA-RA
7
23%
RA-RS
23
77%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 30

TheHamster
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Wie ist die RTW-Besatzung bei euch?

Beitrag von TheHamster »

Hallo zusammen,

wie wir ja alle wissen gibt es diese Vorschrift (zumindest in NRW) dass RTW min. mit RA/RS und KTW mit RS/RH besetzt sein muss. So nun ist es bei uns so das im Normalfall aber mit RA/RA und RS/RS besetzt wird und nur wenn es nicht anders geht von den vorgeschriebenen Staffelungen gebrauch gemacht wird.

Meine Frage wie ist das bei euch geregelt und was haltet ihr für Sinnvoll?
fa7x110
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Beitrag von fa7x110 »

Das SH-RD-Gesetz fordert auf einem RTW wie KTW mindestens einen RA und einen RS mit 200 Notfallerinsätzen. In der Regel werden RTW sowie KTW mit 2 RA besetzt.
Ich finde diese mindestanforderung sinnvoll und die Umsetzung das fast immer 2 RAs auf den Fahrzeugen sind ebenso wünschenswert.
Auch wenn die reine Papierqualifikation nicht unbedingt immer sehr aussagekräftig ist.
Uwe Hecker
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BaWü

Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo erst mal,

also in BaWü sagt das RD Gesetzt meines wissens mind. RA / RS auf dem RTW. Bei ns wird in der Regel aber mit RA / RA oder RA / RAiP gefahren (wobei letzteres sehr von den RAiP´s abhägt). RA / RS sind eher seltener der Fall und auf den KTW´s die Regel. Hier gibt´s aber auch RS / RS (für den ganzen Kliniktransportservice).

Uwe
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
Meistereder
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Beitrag von Meistereder »

Also in BaWü ist das Gesetz RTW->RA+geeignet und KTW->RS+geeignet. In der Praxis ist es bei uns so, dass mindestens RA+RS auf RTW und RS+RH auf KTW fährt.
Mir ist aber zu Ohren gekommen, dass neuerdings auf den KTWs auch RS+1EURO-Jobber fahren, das ist übel.
Aber 2 RAs auf nem Auto ist die Ausnahme und wäre auch garnicht bezahlbar.
fa7x110
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Beitrag von fa7x110 »

also... nur schnell zu den Kosten.. bei uns verdient ein RA Bat5C.. ein RS Bat.7
In den meisten gebieten wird der Unterschied noch geringer sein. Kosten sind also kaum ein Argument, oder?
Ich möchte auf keinen Fall die RS Kollegen beleidigen oder schlechtreden, also nciht falsch verstehen.
jaegi
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Beitrag von jaegi »

Meistereder hat geschrieben:Also in BaWü ist das Gesetz RTW->RA+geeignet und KTW->RS+geeignet. In der Praxis ist es bei uns so, dass mindestens RA+RS auf RTW und RS+RH auf KTW fährt.
Mir ist aber zu Ohren gekommen, dass neuerdings auf den KTWs auch RS+1EURO-Jobber fahren, das ist übel.
Aber 2 RAs auf nem Auto ist die Ausnahme und wäre auch garnicht bezahlbar.

Wenn dieser 1 Euro-Jobber qualifiziert genug ist. Warum nicht...? Vielleicht war er arbeitslos und versucht so wieder in den Job einzusteigen...
Glaxina
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Beitrag von Glaxina »

Hallo, auch bei uns im Land Brandenburg ist es üblich und laut RDG geregelt : RTW :
RA /RS. ; KTW : RS /RS / NEF : RA
Gruß Glaxina
d-struppi
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Besatzung Rettungsdienst

Beitrag von d-struppi »

Hallo alle zusammen,

in Hessen ist das so geregelt, dass auf RTWs RA / RH fahren, bei KTW kann ich es nicht genau sagen, dal wir in Limburg a.d. Lahn nur MZFs haben.

Ich selbst bin "nur" RH und habe 10 Monate mein Zivildienst im Rettungsdienst gemacht. Jeder muss erst mal erfahrung sammeln, ist klar. Aber es reicht meiner meinung nach aus, wenn RTWs mit RA / RH besetzung fahren...

Andere Meinungen würde ich gerne lesen!
asbmichel
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Beitrag von asbmichel »

Besetzung ist unterschiedlich, da wir einen hohen Anteil von RA haben ( 98 % ) ist die Besetzung oft auch RA/RA und nur selten RA/RS.
Die Kassen wollen zwar eine Änderung, aber in unserem Zweckverband ist der Ausbildungsstand vom ÄLRD sehr hoch gehalten worden, seit Mitte der 90er und somit ein Problem, wenn man mit den Kassen einen Kompromiß schließen will.
denke aber es bleibt beim RTW überwiegend bei RA/RA, weil anders nicht realisierbar.
Ich persönlich halte die Besetzung RA/RS für durchaus ausreichend.

LT. RDG in Thüringen:
RTW RA/RS
KTW RS/RS od RA/RS
NEF RA

Wunsch der Kassen

RTW RA/RS
KTW RS/RS
NEF RS

asb-michel
Ich sah meinen Beruf als Berufung an und war stolz darauf, solange ich ihn ausüben konnte.
TheHamster
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Beitrag von TheHamster »

Hmm also erst mal danke für eure Antworten. Also ich persönlich denke das hier vor allem eine bundeseinheitliche Regelung her muss. Ich denke hierbei mal vor allem an das Stichwort Überörtliche Hilfeleistung in Ländergrenzen. Also wenn ich nun an der Grenze zu Hessen wohnen würde und dort zu nem VU einen 2. RTW anfordere so fordere ich doch auch min. ein RA und ein RS an und kann dann je nach Situation nix mit nem RH anfangen. (Soll keine Herabstellung der RH´s sein) Aber hier läuft es dann schon auf das lang diskutierte einheitliche RTD-Gesetz raus und das sollte ja hier nicht Thema sein.

:D

Gruß Micha
FLindi
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Beitrag von FLindi »

Moin,

dieser Thread ist zwar schon ein bischen älter, aber gelegentlich tut sich ja immer wieder eine Aktualisierung auf. Nach dem z. Z. gültigen Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) muss das Personal lediglich gesundheitlich und fachlich geeignet sein und sich regelmäßig fortbilden. In diesem Jahr soll das novellierte NRettDG endlich umgesetzt werden. Danach ist die Besetzung der Fahrzeuge folgendermaßen:
RTW (incl. MZF) mind. 1 RA & 1 RS
KTW mind. 1 RS & 1 RH

Bei der Fortbildungspflicht wurde die Formulierung "soll sich regelmäßig fortbilden" nur in "muss sich regelmäßig fortbilden" (ohne Mindeststunden Fortbildung) geändert... :cry:

Bis denne
Frank
detzwen
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Beitrag von detzwen »

1€ Jobber auf dem KTW halte ich aus mehreren Gründen für maximal Bedenklich.
Mal abgesehen davon, dass ich "geeignet" für maximal schwammig halte und es mir ein wenig Angst macht, jemand "geeignetem" in die Hände zu fallen dient der 1€ Jobber ja rein als Beschäftigungsmassnahme und evtl. weiterqualifikation.
Die Frage ist doch, wann wird der erste RA für 1€ auf nem RTW sitzen, nur damit er vielleicht mal nen Job bekommt? Und damit wäre dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet.
1€ Kräfte dürfen auch keine regulären Arbeitsplätze vernichten.
Ich hoffe es handelt sich um ein Gerücht bzw. euer Betriebsrat, die Gewerkschaften machen da ordentlich Druck!
redmedic
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Beitrag von redmedic »

bei uns (landwache in niedersachsen)

RTW: RA+RA oder RA+RA i.P. oder seltener RA+RS

KTW: RA+RA oder RA i.P.+RS oder RA+RH (zivi wenn einer da is)

NEF: RA i.P.+NA oder RA+NA

auf dem rtw finde ich persönlich sollten bundesweit nur noch ra eingesetzt werden...
rs (theoretisches wissen=rh + praktika) sind meiner meinung nach "überflüssig"...
ich kenne viele rs, die auch größtenteils genausoviel drauf haben wie ein ra, aber ich finde eine einheitliche ausbildung mit einheitlichem standard und regelkompetenz muss her.
dieser lehrgang zum rs stammt aus einer anderen zeit.

im krankentransport sind rs+rh ausreichend...

(wie gesagt meine meinung)

ps: ich finde das amerikanische paramedic system sehr gut!
soweit ich weiss ist das eine 3-jährige ausbildung und die medics sind ständig mit ärzten der notaufnahme per funk verbunden.
so können maßnahmen der paramedics von ärzten überwacht und abgesegnet werden.
ich glaube dort gibt es auch keine "halben paramedics" oder sowas...
supermattze
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Beitrag von supermattze »

RTW: RA und min. RS
KTW: RS und min. RH
NEF: RA mit Leitstelle und OrgL
RA-Azubinchen
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Wohnort: Saarland

Beitrag von RA-Azubinchen »

Saarland:

RTW: RA und geeigneter Fahrer (meist RS, wird aber auch mal auf RH mit Erfahrung zurückgegriffen )
KTW: RS und geeigneter Fahrer ( Normaler Weise ist dies ein RH, wobei es durchaus vorkommt, dass je nach Wache und Wachenleiter auch min. SanA dortmitmischen dürfen)
Rückhol-KTW ist soweit ich weiß, min. ein RA benötigt
NEF : RA + NA
NAW: min. 1 RA
Baby-NAW : ein geeigneter Fahrer, wobei es bei uns 2 Baby-NAWs gibt, wovon eins ausschließlich von Krankenschwestern gefahren und betrieben wird.
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