Notkompetenz

Moderator: DMF-Team

*knoxville*
Topicstarter
DMF-Mitglied
Beiträge: 27
Registriert: 05.07.05, 09:07

Notkompetenz

Beitrag von *knoxville* »

Hallo zusammen,

ich stecke momentan in einer rechtlichen Zwickmühle. Das Problem ist folgendes:
Ich arbeite als Krankenpfleger auf einer Intensivstation und habe dort einen sog. Spritzenschein, der mir die Kompetenz zum durchführen einiger ärztlicher Maßnahmen unterstellt.
Nebenbei arbeite ich ehrenamtlich als Rettungssanitäter. Man stelle sich nun folgende fiktive Situation vor:
Pat Hypoglykämie, bewusstlos, Notarzt braucht 15 Min. als RS mit KTW vor Ort.
Möglichkeit 1: Zugang legen, Glukose geben, eindeutige Überschreitung meiner Kompetenz als Rettungssanitäter. Rechtlich nicht abgesichert.
Möglichkeit 2: Basismassnahmen, Pat. kommt dadurch zu Schaden, Nachweis dass ich aufgrund meiner hauptberuflichen Tätigkeit weitergehende Massnahmen hätte ergreifen können und müssen.
Das Problem habe ich schon mit mehreren Kollegen, Lehrrettungsassistenten bzw. der Rettungsdienstschule diskutiert, bis jetzt konnte mir keiner der Kollegen eine fundierte Antwort geben, ausser der Tatsache, dass ich in jedem Fall der gear....te bin.
Wäre schön, wenn sich hier jemand findet, der mir weiter helfen kann.

LG
Marcus
Account gesperrt
Beiträge: 2556
Registriert: 14.02.05, 00:03
Wohnort: USA
Kontaktdaten:

Beitrag von Marcus »

Vielleicht solltest du in diesem Fall einen Anwalt fragen der sich mit sowas auskennt. Denn dies ist ja ganz klar ein rechtliches Problem und kein Medizinisches.
rueger

Beitrag von rueger »

:!:
Zuletzt geändert von rueger am 30.08.07, 19:10, insgesamt 3-mal geändert.
jaegi
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 110
Registriert: 22.06.05, 15:45
Wohnort: Norddeutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von jaegi »

Bin zwar nur Sani aber frag doch mal euren LNA was der dazu sagt. Wenn du schon einen Spritzenschein durch deine Pflegertätigkeit hast, ob man den dann nicht auch "umschreiben" kann, damit du auch im RD deine Fähigkeiten ausüben kannst.
rueger

Beitrag von rueger »

:!:
Zuletzt geändert von rueger am 30.08.07, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
fa7x110
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 475
Registriert: 06.07.05, 20:31
Wohnort: England, Newcastle

Beitrag von fa7x110 »

Ich möchte mich nur kurz äußern, dies ist und bleibt ein Reizthema.

Wichtig für Dich ist, das Du in dem Moment vor Ort ein RS bist, nicht ein A/I Pfleger mit Spritzenschein. Der Patient hat Dir gegenüber keinerlei Anspruch auf die Durchführung ärztlicher Maßnahmen.
Jegliche invasive Maßnahme sollte dir von deinem ÄLR zugewiesen sein. Ist dies der Fall und du traust dir die Maßnahem zu, fein. Trifft A oder B nicht zu dann nimm Abstand davon.
Wobei ich mir nur schwer vorstellen kann, das es Kreise gibt in denen die Glucosetherapie durch RD Personal bei der von dir konstruierten Einsatzlage nicht selbstverständlich ist.
Commander
DMF-Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 01.02.05, 09:59

Beitrag von Commander »

Es wird sich wohl leider keine generelle Aussage treffen lassen.

Auch die "Notkompetenz" ist nichts weiter, als eine STELLUNGNAHME der Bundesärztekammer.
Im Fall eines Falles wird sich der Zuständige Richter mit der Tatsache auseinander setzen müssen, warum du ärztliche Maßnahmen durchgeführt hast.

Als "kompetenten Ansprechpartner" wird er sich wohl die Stellungnahme zur Notkompetenz zu Händen nehmen. Diese ist für ihn eine Entscheidungshilfe, mehr nicht!

Wenn du als RS im Rettungsdienst einen Zugang legst, fällst du nicht unter die Notkompetenz - so viel ist klar!
Aber wenn du dem Richter - bzw. im Vorfeld der ermittelnden Staatsanwaltschaft - sagen kannst dass du ex. Krankenpfleger auf einer Intensivstation bist (vielleicht sogar Fachpfleger An/I?) ist das schon mal ausbaufähig.

Was darfst du denn lt. "Spritzenschein"? Gehören dazu auch (peripher venöse) Zugänge?

Alles ist nur meine kleine bescheidene Meinung/Auffassung - ich bin kein Anwalt geschweige denn Richter!

Wenn man mich aber fragen würde:
Darf ein RS der Intensivpfleger ist und stationär peripher venöse Zugänge legen darf auch im Rettungsdienst Zugänge legen, so würde ICH es mit einem klaren "ja" beantorten!
Andy__S
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 191
Registriert: 24.08.05, 17:02
Kontaktdaten:

Beitrag von Andy__S »

Für die Notkompetenz gehöhrt endlich eine klare, solide gesetzliche Regelung her. Für mich ist es unverständlich, wenn ich Intensivpfleger bin, im Krankenhaus regelmäßig Venen punktiere, Glucose spritze... , dann als Rettungssanitäter fahre und das auf einmal nicht mehr tun soll / darf.
Schlimm ist, daß wenn man dich "verknacken" will, Richter und Staatsanwälte nur ihre Gesetze sehen und meist keinerlei Ahnung im medizinischen Bereich haben uns somit jegliche Argumenteunsererseits hinfällig sind.
Commander
DMF-Mitglied
Beiträge: 35
Registriert: 01.02.05, 09:59

Beitrag von Commander »

Andy__S hat geschrieben:Für die Notkompetenz gehöhrt endlich eine klare, solide gesetzliche Regelung her. Für mich ist es unverständlich, wenn ich Intensivpfleger bin, im Krankenhaus regelmäßig Venen punktiere, Glucose spritze... , dann als Rettungssanitäter fahre und das auf einmal nicht mehr tun soll / darf.
Schlimm ist, daß wenn man dich "verknacken" will, Richter und Staatsanwälte nur ihre Gesetze sehen und meist keinerlei Ahnung im medizinischen Bereich haben uns somit jegliche Argumenteunsererseits hinfällig sind.
Amen!
Aber das versucht man neben der Novellierung des RettAssG ja schon seit Jahren ohne wirklich Fortschritte zu machen...
fa7x110
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 475
Registriert: 06.07.05, 20:31
Wohnort: England, Newcastle

Beitrag von fa7x110 »

bitte um Gottes Willen keine Grundsatzdiskussion hier...!!!
Davon hatten wir genug.
*knoxville*
Topicstarter
DMF-Mitglied
Beiträge: 27
Registriert: 05.07.05, 09:07

Beitrag von *knoxville* »

Hallo,

vielen, vielen Dank für eure Antworten! Ich wollte hier auf keinen Fall eine Diskussion zum Thema Notkompetenz anfangen!.
Mir ging es vielmehr darum, ob ich dem Patienten im Rettungsdienst gegenüber dieselbe Garantenstellung einnehme wie meinem Patienten im Krankenhaus und ob ich im Falle eines Falles haftungsrechtlich durch die Hilfsorganisation abgedeckt bin.
Ich habe mich zusammen mit meiner Wachleitung dazu entschlossen das ganze dem Landesverband als Frage zu präsentieren und warte nun mal die Stellungnahme ab, zumal ich nicht als einziger von dieser Situation betroffen bin.
Nochmals Dankie für eure Antworten!

LG
asbmichel
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 258
Registriert: 02.03.05, 19:56
Wohnort: Thüringen - nicht näher bezeichnet

Beitrag von asbmichel »

noch ne kleine Ergänzung zu dem schon viel Geschriebenem.
Der "Notkompetenzschein" den der eine oder andere hat, gilt auch nur in seinem RD-Bereich. Wer sich außerhalb dessen befindet und in eine ähnliche fiktive Situation gerät, hat dasselbe Problem wie du, eigentlich darf er nicht, obwohl er könnte.

Ich denke jedoch, solange dem PAt. mit der Maßnahme geholfen wird und er nicht in einen lebensbedrohlichen Zustand gerät, weil du die Maßnahme nicht durchführst, wird es keinen Kläger geben. Im umgekehrten Fall wohl eher.

Aber dies ist meine persönliche Meinung.
Das Thema Notkompetenz ist eh ein Reizthema, solange keine bundeseinheitliche Regelung gibt.

Nichts für Ungut.

asb-michel
Ich sah meinen Beruf als Berufung an und war stolz darauf, solange ich ihn ausüben konnte.
Uwe Hecker
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied
Beiträge: 496
Registriert: 17.08.05, 18:36
Wohnort: Wiesloch (Baden-Württemberg)

eigentlich ist der Fall klar

Beitrag von Uwe Hecker »

Hallo Zusammen,

der erwähnte "hausinterne" Spritzenschein, ist einklares Dokument dafür das Du die Maßnahmen in diesem Fall die Venenpunktion sicher erlernt hast und wohl auch eine Prüfung dazu abgelegt hast. Ich selbst bin ebenfalls als Krankenpfleger auf einer großen anästhesiolog. Intensivstation tätig. Nebenher fahre ich als Hobbyretter mit RA - Qualifikation Rettungsdienst und habe folgende Situatuion:

Nehme ich deinen erwähnten fiktiven Fall als Beispiel und ich würde keinen Zugang legen, habe ich a.) zwar die Notkompetenz eingehalten aber
b.) den Pat. nicht ausreichend versorgt und u.U. geschädigt.

Zu einer Verurteilung käme es in meinem Fall wohl nicht, da die Anästhesisten die unser NEF besetzten mich kennen und daher wohl noch vor einer Anzeige mich in der Luft zerreissen würden. Spaß bei Seite: Im Zweifelsfall würde ich mich immer für eine Maßnahme entscheiden die ich auch mit meinem Gewissen besser vereinbaren kann. Ein "vermeintliches überschreiten" deiner Kompetenz, kann Dich ein Busgeldverfahren kosten, eine Unterlassung, wo man Dir nachweist das Du Maßnahme beherschst, wird Dich aber mit großer sicherheit nicht nur deinen RS sondern auch deinen Job als Krankenpfleger kosten. Ich rate Dir deshalb einfach auch für dich, in deiner Kliniktätigkeit alle Maßnahmen die du invasiv tust ( Zugänge, Intubation etc.) bescheinigen zu lassen. Damit hast du auf jeden Fall ein Dokument in der Hand das Dir beweist das du drausen eine Maßnahme angewendet hast die Du, im gegesatz wohl zu den meisten anderen RA´s sicher erlernt udn häufig auch unter Aufsicht durchführst.

In diesem Sinne

Uwe Hecker

PS: Für Rechtsfragen im RD und gerade bei Notkopmpetenzfragen kann ich Dir die Kanzlei Spengler in Würzburg empfehlen.
Gesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie / Rettungsassistent
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen