NEF fährt trotz Abbestellung weiter

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Meditech
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NEF fährt trotz Abbestellung weiter

Beitrag von Meditech »

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen, oder mitteilen, wer mir hier weiterhelfen kann.

Die Frage, schildere ich aus folgender Situation heraus:

-Wir wurden als RTW und parallelen NEF alarmiert, zu einem Patienten.
-Als erstes trifft der RTW ein und stellt fest, dass der Pat. nicht lebensbedrohlich erkrankt ist und kein NA benötigt wird, der Pat. wollte bei einem Schnupfen den ÄND. Es treffen weder noch Punkte nach den landesspezifischen Rettungsdienstvorgaben, den kreisinternen EVM Richtlinien, weitere Verfahrensanweisungen des ÄLRD, dem NEF Alarm Katalog des Landes zu.
-Der RA ruft auf der Leitstelle an und bestellt, wie so oft das NEF ab. Das der RA die Verantwortung am Ort trägt ist bewusst.
-Die Leitstelle teilt es dem NEF über Funk mit, welches noch 6 Minuten entfernt ist. Wobei der NA über Funk sagt, ich fahre trotzdem dahin, egal was die Leitstelle und der RTW sagt. Die Leitstelle ist ratlos.
-Das NEF trifft beim Pat. ein und erklärt, dass der NA gesetzlich verpflichtet wäre, bei Alarmierung den Pat. zu sehen. Er hätte einen Behandlungsvertrag mit dem Pat..
-Im Laufe der kurzen Zeit vor Ort, macht der NA nix und geht wieder, begleitet nicht.

Nun eure Meinung, in wie weit kann ein RA das NEF abbestellen?
Hat der NA das Recht weiterzufahren? Es liegt nun ja keine Indikation vor.

Ferner muss gesagt werden, dass die Aussage "Behandlungsvertrag" vollkommend falsch ist, so die Landeärztekammer und mein Cousin als Jurist.

---

Ferner muss gesagt werden, dass bei uns keine Probleme mit dem NEF abbestellen entstehen. Lediglich mit einem Notarztverein, der an Wochenenden fährt und nur Gelder bei erfolgreichen Einsätzen bekommt. Hier ist bereits durchgedrungen, dass das o.g. wohl nur daran liegt, dass die Gelder an den Verein fliessen wenn der Notarzt auch vor Ort ist, da es sonst eine Fehlfahrt ist.

Hier habe ich bedenken, denn
a) fährt das NEF mit Signal, ohne Grundlage, denn es ist ja keine Lebensgefahr zum Einsatzort, macht der Fahrer sich haftbar
b) so ist das NEF nicht nachdem Sinn des Rettungsdienstgesetzes genutzt und steht somit anderen Patienten nicht zur Verfügung.

Ich freue mich auf Meinungen
securo
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Re: NEF fährt trotz Abbestellung weiter

Beitrag von securo »

Ob und wer den Notarzt abbestellen darf, wurde vor allem in den 90er Jahren sehr intensiv diskutiert und letztlich niemals abschliessend geklärt. Ich meine, man hätte sich damals darauf geeinigt, dass das Team vor Ort den Notarzt nicht abbestellen dürfte, sondern lediglich der Leitstelle den Hinweis geben dürfte, dass kein NA notwendig wäre (was letztlich Haarspalterei ist), denn nur auf Grund dieser Info ist ein Abbestellen durch die Leitstelle zulässig.

Fährt der NA in deinem geschilderten Fall selber, oder gibt es noch einen NEF-Fahrer ?

Der Behandlungsvertrag kommt m.W. erst persönlich zu Stande, also beim Eintreffen des NA beim Patient. Ist aber immer eine schöne Ausrede.
LineofFire
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Re: NEF fährt trotz Abbestellung weiter

Beitrag von LineofFire »

Ich kann nun nur sagen, wie ich es in Bayern sehe
ILSG: (Art2Abs8)
Die Integrierte Leitstelle kann zur Lenkung der Einsätze des Rettungsdienstes den im Rettungsdienst tätigen Personen Weisungen erteilen. 2 Art. 14 Abs. 6 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes bleibt unberührt.
(http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X)


BayRDG (Art14Abs6)
Der Notarzt kann im Einsatz den im Rettungsdienst tätigen Personen in medizinischen Fragen Weisungen erteilen.
(http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X)

Somit ist die Leitstelle in Einsatztaktischen Fragen eindeutig Weisungsbefugt!
Meditech
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Re: NEF fährt trotz Abbestellung weiter

Beitrag von Meditech »

ANTWORT

Habe vom zuständigen RP den Erlass bekommen.

Der RettAss kann und muss den NA bei nicht vorliegen der Notwendigkeit abbestellen.

Der RettAss ist verpflichtet
a) die Leitstelle zu informieren
b) die muss dem NEF die Info geben ABBESTELLT. Dies ist ein Abbruch gleichzusetzen. WEISUNGSBEFUG gegenüber dem NA
c) das NEF muss abdrehen.

bei nicht einhalten sind weitreichende Folgen

Erlass aus dem Jahre 2007
Lizard
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Re: NEF fährt trotz Abbestellung weiter

Beitrag von Lizard »

Kannst du evtl. mal erörtern was das Problem ist ?
Willst Du den Notarzt für andere Einsätze freimachen oder ärgert es dich, dass der NA sich anscheinend nicht auf dein Urteil verlassen hat ?
Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
Mein Beitrag ist eine Stellungnahme, die auf den vorliegenden Angaben beruht. Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
Coza
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Registriert: 31.10.05, 07:53

Re: NEF fährt trotz Abbestellung weiter

Beitrag von Coza »

Wenn ich als Notarzt bereits 30 km gefahren bin und nur noch 6 km bis zum Ziel habe, dann schaue ich mir den Patienten auch an (und erkläre ihm, wofür der Rettungsdienst da ist und wofür nicht).
Grundsätzlich bin ich dankbar für jede Abbestellung, da in einem ländlichen Bereich mit extrem weiten Strecken tätig. Allerdings geschieht dein Abbruch bei uns nicht mehr über die Leitstelle, sondern nur im direkten Telefonkontakt RA des RTW - Notarzt. Dann frage ich nämlich die Basisdaten ab (RR, saO2, Hf etc.) und entscheide. Bei uns hat der Notarzt die Entscheidungshoheit über Vollendung oder Abbruch des Einsatzes und nicht die Leitstelle, weil dies eine rein fachliche Entscheidung ist.

Coza
(nebenbei auch ÄLRD eines Landkreises)
Hinweis unter Bezug auf §7(4) der Berufsordnung für Ärzte:
Mein Beitrag ist eine Stellungnahme, die auf den vorliegenden Angaben beruht. Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
LineofFire
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Re: NEF fährt trotz Abbestellung weiter

Beitrag von LineofFire »

Coza hat geschrieben:Wenn ich als Notarzt bereits 30 km gefahren bin und nur noch 6 km bis zum Ziel habe, dann schaue ich mir den Patienten auch an (und erkläre ihm, wofür der Rettungsdienst da ist und wofür nicht).
Grundsätzlich bin ich dankbar für jede Abbestellung, da in einem ländlichen Bereich mit extrem weiten Strecken tätig. Allerdings geschieht dein Abbruch bei uns nicht mehr über die Leitstelle, sondern nur im direkten Telefonkontakt RA des RTW - Notarzt. Dann frage ich nämlich die Basisdaten ab (RR, saO2, Hf etc.) und entscheide. Bei uns hat der Notarzt die Entscheidungshoheit über Vollendung oder Abbruch des Einsatzes und nicht die Leitstelle, weil dies eine rein fachliche Entscheidung ist.

Coza
(nebenbei auch ÄLRD eines Landkreises)

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