Notaufnahme - unmittelbarer Zwang/körperliche Gewalt

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Augsburger
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Notaufnahme - unmittelbarer Zwang/körperliche Gewalt

Beitrag von Augsburger »

Hallo.
Darf ein Notarzt körperliche Gewalt (Festhalten, Fesselung) anordnen, wenn sich ein Patient, der selbst in die Notaufnahme kam, nach längerer Wartezeit ging und wieder mit dem Notarzt kam und wieder warten musste und deshalb wieder gehen wollte? Der Patient wurde nach "Festnahme" bewußtlos, hatte viel Blut verloren und wurde erst wieder auf der Intensiv-Station wach. Bitte fundierte Antworten, gerne Az/Urteile. Danke.
Humungus
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Re: Notaufnahme - unmittelbarer Zwang/körperliche Gewalt

Beitrag von Humungus »

Wie wärs, wenn Sie erst einmal schildern,
- wegen welcher Erkrankung der Patient in die Notaufnahme kam und in welchem Zustand er sich befand
- wie und warum nach dem ersten Verlassen der Notaufnahme ein Kontakt mit dem Notarzt stattfand
- ob der Patient durch die "Festnahme" bewusstlos wurde und viel Blut verlor, oder ob dies schon im Vorfeld passierte?

Allgemein gesagt hat in Deutschland jeder Patient das Recht eine Notaufnahme zu verlassen, auch wenn er dabei zugrundegeht. Zwei Ausnahmen gibt es:
1. Fremdgefährdung
2. Selbstgefährdung im Zustand des Fehlens der freien Willensentscheidung.

Die Behandelnden in der Notaufnahme haben gegenüber dem Patienten eine Garantenstellung und dürfen in einem solchen Fall nicht nur eingreifen, sie müssen es.
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