Patientenverfügung
Moderator: DMF-Team
Patientenverfügung
Hallo,
sorry weiß nicht, wo es hingehört. Habe seit vielen Jahren eine Patientenverfügung, aber suche jetzt ein neues Formular.
Hatte damals meinen Vater eingesetzt, weil es der Mensch ist, von dem ich weiß, dass er selbstlos meine Entscheidungen anerkennen würde. Nun ist er Ende 70 und wäre damit maßlos überfordert.
Es gibt da viele Dinge im Internet. Was macht Sinn? Muss man notariell beglaubigen lassen? Mein Mann ist Pastor und ich weiß, dass er dergleichen beglaubigt hat. Manche gehen damit zum Arzt, kommt für mich nicht in Frage. Ist etwas dergleichen nötig oder reicht meine Unterschrift?
Ich würde meine Schwester fragen, ob sie bereit ist, als Kontakt angegeben zu werden. Falls nicht, oder um sie zu entlasten, wäre ein Notar die Adresse?
Meinen Mann oder meine erwachsenen Kinder möchte ich nicht einbeziehen.
LG Farah
sorry weiß nicht, wo es hingehört. Habe seit vielen Jahren eine Patientenverfügung, aber suche jetzt ein neues Formular.
Hatte damals meinen Vater eingesetzt, weil es der Mensch ist, von dem ich weiß, dass er selbstlos meine Entscheidungen anerkennen würde. Nun ist er Ende 70 und wäre damit maßlos überfordert.
Es gibt da viele Dinge im Internet. Was macht Sinn? Muss man notariell beglaubigen lassen? Mein Mann ist Pastor und ich weiß, dass er dergleichen beglaubigt hat. Manche gehen damit zum Arzt, kommt für mich nicht in Frage. Ist etwas dergleichen nötig oder reicht meine Unterschrift?
Ich würde meine Schwester fragen, ob sie bereit ist, als Kontakt angegeben zu werden. Falls nicht, oder um sie zu entlasten, wäre ein Notar die Adresse?
Meinen Mann oder meine erwachsenen Kinder möchte ich nicht einbeziehen.
LG Farah
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Re: Patientenverfügung
Guten Tag, Farah.
Nur ein Arzt kann doch den Inhalt einer Patientenverfügung vernünftig erklären. Damit man als Patient versteht, welche Maßnahme was bedeutet.
Ihren Ausschluss eines Arztes verstehe ich nicht.
Ich habe meine Verfügung bei meinem Hausarzt gegen eine Gebühr von ein paar Euro hinterlegt, Mann und Kind (Kind halte ich für sinnvoll, da es im Normalfall länger als ich gesund und entscheidungsfähig ist) eingesetzt.
Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich. Das macht natürlich dann Sinn, wenn Betreuungsabsichten und weitere Verfügungen mit aufgenommen werden sollen.
Aber die „normale“ Patientenverfügung, die auch die Ärzte als Formular vorhalten, hat m. E. beim Arzt zu liegen, in bestimmten Abständen aktualisiert zu werden, immer in der Hoffnung, dass man sie nicht braucht, weil man kurz und schmerzlos verstirbt.
Ich lerne aber gerne dazu.
Frdl. Grüße
Christiane
Nur ein Arzt kann doch den Inhalt einer Patientenverfügung vernünftig erklären. Damit man als Patient versteht, welche Maßnahme was bedeutet.
Ihren Ausschluss eines Arztes verstehe ich nicht.
Ich habe meine Verfügung bei meinem Hausarzt gegen eine Gebühr von ein paar Euro hinterlegt, Mann und Kind (Kind halte ich für sinnvoll, da es im Normalfall länger als ich gesund und entscheidungsfähig ist) eingesetzt.
Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich. Das macht natürlich dann Sinn, wenn Betreuungsabsichten und weitere Verfügungen mit aufgenommen werden sollen.
Aber die „normale“ Patientenverfügung, die auch die Ärzte als Formular vorhalten, hat m. E. beim Arzt zu liegen, in bestimmten Abständen aktualisiert zu werden, immer in der Hoffnung, dass man sie nicht braucht, weil man kurz und schmerzlos verstirbt.
Ich lerne aber gerne dazu.
Frdl. Grüße
Christiane
Re: Patientenverfügung
Ja, die Formulare der Ärztekammern und Kirchen sagen mir nicht zu.
Ich denke, dass ich schon in der Lage bin, die Reichweite meiner Verfügung zu verstehen.
Ob die Verfügung überhaupt irgendwo hinterlegt werden muss, ist die Frage. Habe sie in der Brieftasche. Auch ein rotes Kärtchen, was darauf hinweist, dass ich eine Verfügung erstellt habe. Muss nur meinen Vater da jetzt mal raus nehmen.
Im Zweifelsfall würde ich eher bei einem Notar hinterlegen, dann müsste der genannte Ansprechpartner nur an den Notar weiterleiten. Nahe Angehörige wären in einer Situation, die die Verfügung in Kraft setzt wohl ziemlich außer Kontrolle? Die lassen sich wohl möglich dann belatschern, noch dieses und jenes zu versuchen?
Meine bisherige Verfügung, wurde von einem Richter als Formular erstellt.
Muss nochmal googeln, aber sowas schwebt mir vor.
LG Farah
Ich denke, dass ich schon in der Lage bin, die Reichweite meiner Verfügung zu verstehen.
Ob die Verfügung überhaupt irgendwo hinterlegt werden muss, ist die Frage. Habe sie in der Brieftasche. Auch ein rotes Kärtchen, was darauf hinweist, dass ich eine Verfügung erstellt habe. Muss nur meinen Vater da jetzt mal raus nehmen.
Im Zweifelsfall würde ich eher bei einem Notar hinterlegen, dann müsste der genannte Ansprechpartner nur an den Notar weiterleiten. Nahe Angehörige wären in einer Situation, die die Verfügung in Kraft setzt wohl ziemlich außer Kontrolle? Die lassen sich wohl möglich dann belatschern, noch dieses und jenes zu versuchen?
Meine bisherige Verfügung, wurde von einem Richter als Formular erstellt.
Muss nochmal googeln, aber sowas schwebt mir vor.
LG Farah
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Re: Patientenverfügung
Gut, wenn man keine Fragen mehr zur Bedeutung einiger Passagen mehr hat, würde ich da auch kaum einen Arzt damit betreuen. Ich müsste im anderen Falle schon ein unheimliches langes Vertrauensverhältnis haben. Das ist heute seltener geworden, da man froh ist, gerade mal einen Arzt gefunden zu haben , der aufnimmt ,ganz gleich ob der kompetent ist oder nicht. Man ist meist als Zuzügler in dieser Situation. Denn viele Einheimische in den Städten haben seit Jahren ihren Hausarzt und vertrauen diesen meistens auch blind. Solches Verhältnis hatte ich im Heimatort ja auch. Ich würde dann auch eher zum Notar greifen, denn der ist doch eher der schnellere , "zentrale" bzw. eher der neutrale Ansprechpartner, wenn es dann zum Falle des Falles kommen sollte. Ich habe noch keine, wüsste aber noch nicht mal, wen ich da einsetzen würde, höchstens den engsten Freund, da stehen kaum andere Interessen dahinter (daher das große Vertrauen halt).
"Es amüsiert mich immer, wenn Menschen all ihr Unglück dem Schicksal, dem Zufall oder dem Verhängnis zuschreiben, während sie ihre Erfolge oder ihr Glück mit ihrer eigenen Klugheit, ihrem Scharfsinn oder ihrer Einsicht begründen." (Coleridge)
Re: Patientenverfügung
Ich war jetzt einmal wegen einer anderen Sache beim Notar und da hab ich mich mit einer Kundin dort unterhalten.
Sie war mit ihrer Oma da und wollte so eine Verfügung machen (also für die Oma). Der Notar hatte in dem Fall gemeint das sei aber nicht notwendig da Unterschrift genügt.
Sie hat es aber trotzdem gemacht da sie auf Nummer sicher gehen wollte.
Sie war mit ihrer Oma da und wollte so eine Verfügung machen (also für die Oma). Der Notar hatte in dem Fall gemeint das sei aber nicht notwendig da Unterschrift genügt.
Sie hat es aber trotzdem gemacht da sie auf Nummer sicher gehen wollte.
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Re: Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung bestimme ich, was ich an ärztlicher Behandlung wünsche. Da sich diese Wünsche im Laufe der persönlichen Entwicklung ändern (durch chronische Krankheiten, durch Alter usw.), muss ich die Verfügung anpassen. Das kann meines Erachtens eben am besten ein Arzt.
Ein Notar schreibt alles, aber auch alles in eine Vollmacht oder Verfügung, wenn ich ihm das sage. Dem ist das wurscht, ob es Sinn macht oder nicht. Der bekommt seine Gebühren für die Unterschrift, nicht für den medizinischen Sachverstand.
Frdl. Grüße
Christiane
Ein Notar schreibt alles, aber auch alles in eine Vollmacht oder Verfügung, wenn ich ihm das sage. Dem ist das wurscht, ob es Sinn macht oder nicht. Der bekommt seine Gebühren für die Unterschrift, nicht für den medizinischen Sachverstand.
Frdl. Grüße
Christiane
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Re: Patientenverfügung
Beim Arzt kann es auch so sein wie beim Notar und kostenlos machen Ärzte auch nichts.
"Es amüsiert mich immer, wenn Menschen all ihr Unglück dem Schicksal, dem Zufall oder dem Verhängnis zuschreiben, während sie ihre Erfolge oder ihr Glück mit ihrer eigenen Klugheit, ihrem Scharfsinn oder ihrer Einsicht begründen." (Coleridge)
Re: Patientenverfügung
Hallo,
ich erstelle doch eine Patientenverfügung, weil ich mich nicht allein auf den ärztlichen Sachverstand verlassen möchte!? Ich möchte, dass es rechtlich relevant ist/wird.
Darin liegt doch meine persönliche Meinung, meine ethische Grundhaltung? Das hat doch nur begrenzt etwas mit der Auffassung z.B. meines Hausarztes zu tun. Es ist mal in erster Linie mein Leben und mein Sterben.
Jeder Mensch lebt und stirbt sich selber. Und ich glaube, man muss nicht Medizin studiert haben, um die Reichweite oder die Folgen zu verstehen, wenn man einigermaßen intelligent und informiert ist.
LG Farah
ich erstelle doch eine Patientenverfügung, weil ich mich nicht allein auf den ärztlichen Sachverstand verlassen möchte!? Ich möchte, dass es rechtlich relevant ist/wird.
Darin liegt doch meine persönliche Meinung, meine ethische Grundhaltung? Das hat doch nur begrenzt etwas mit der Auffassung z.B. meines Hausarztes zu tun. Es ist mal in erster Linie mein Leben und mein Sterben.
Jeder Mensch lebt und stirbt sich selber. Und ich glaube, man muss nicht Medizin studiert haben, um die Reichweite oder die Folgen zu verstehen, wenn man einigermaßen intelligent und informiert ist.
LG Farah
Re: Patientenverfügung
einem Notar der etwas von seinem Hnadwerk versteht ist es keineswegs egal was da drinnen steht. Er weiß auch dass so eine Verfügung geändert werden sollte, genau so wie ein Testament.Ein Notar schreibt alles, aber auch alles in eine Vollmacht oder Verfügung, wenn ich ihm das sage. Dem ist das wurscht, ob es Sinn macht oder nicht. Der bekommt seine Gebühren für die Unterschrift, nicht für den medizinischen Sachverstand.
Ich habe so eine Verfügung beim Notar gemacht und habe dort einige sehr gute Hinweise bekommen, gerade wegen der Rechtslage mit lebensverlängernden Maßnahmen und der Formulierung hierzu.
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Re: Patientenverfügung
Guten Abend,
wenn ich mal aus ärztlicher (intensivmedizinischer) Sicht etwas dazu beitragen darf:
Den behandelnden Ärzten ist es weitgehend egal, ob eine notarielle, beglaubigte oder sonstwie abgestempelte Kopie vorgelegt wird. Soweit handgeschriebene Passagen vorliegen und die Schrift sinnvoll z.B. mit der Personalausweis-Unterschrift verglichen werden kann, reicht das aus.
Man sollte als Behandler auch davon ausgehen, das hinter einer vorgelegten Verfügung kein krimineller Akt steht (Erbschleicher?), sondern das hier im Einvernehmen mit schwer betroffenen Familienangehörigen ein Lösung gesucht wird.
Leider haben "Standard-Texte" oftmals nicht die Inhalte, die wir Behandler uns wünschen. Manchmal ist eben "keine Aussicht auf Besserung" als Formulierung nicht hilfreich.
Was aber wünschen sich Ärzte?
Möglichst klar formulierte Wünsche/Ansichten, wie z.B.
- wenn ich dauerhaft nicht mehr selbstständig essen und trinken kann
- wenn ich nicht in der Lage bin, meine Angeghörigen zu erkennen
- wenn ich 24 Std. täglich auf fremde Hilfe angewiesen bin
- wenn die Ärzte meine Lebenserwartung auf weniger als ...(Monate/Woche) schätzen
- wenn ich nicht in der Lage bin Stuhlgang und Urin selbstständig zu kontrollieren
...usw...(hier sollten auch ganz persönliche Inhalte formuliert werden, die einem wichtig sind)
dann:
- wünsche ich keine Dialyse
- wünsche ich keine Beatmung und auch keine Atemhilfen wie Masken-Verfahren (CPAP)
- wünsche ich keinen Luftröhrenschnitt
- wünsche ich keine Gabe von Medikamenten, auch nicht Antibiotika
- sollen mir nur Schmerzmittel und Flüssigkeit zugeführt werden
- lehne ich die Anlage einer Magensonde oder Ernährungssonde ab
- lehne ich die Gabe von Blutkonserven ab
Wichtig sind auch Aussagen, wie man bei Akut-Zuständen (z.B. einer Hirnblutung deren Ausgang gerade in den ersten Tagen/Wochen noch ungewiss ist) verfahren soll, z.B.:
- einer Dialyse im Akutzustand stimme ich zu, wenn sie nicht länger als...dauert und ein Ende mit Heilungs-Aussichten absehbar ist
- einer Beatmung im Akutzustand stimme ich zu, wenn sie nicht länger als...dauert und ein Ende mit Heilungs-Aussichten absehbar ist
- einer Medikamentengabe im Akutzustand stimme ich zu, wenn sie nicht länger als...dauert und ein Ende mit Heilungs-Aussichten absehbar ist
...usw...
Das ganze kann man dann noch an die Prognose der Ärzte koppeln oder z.B. zwei Meinungen einfordern.
Auch eine Aussage zur Organspende oder Sektion (Leichenöffnung) wäre sinnvoll und erspart den Angehörigen unangenehme Entscheidungen.
Mit diesen Zeilen ist noch längst nicht alles erfasst - ich will damit nur Denkanstöße geben, wie man eine Patientenverfügung auch formulieren könnte. Je konkreter sie gefasst ist, desto mehr zeigt es dem Arzt, das man sich intensiv mit dem Thema befasst hat.
A. Flaccus
wenn ich mal aus ärztlicher (intensivmedizinischer) Sicht etwas dazu beitragen darf:
Den behandelnden Ärzten ist es weitgehend egal, ob eine notarielle, beglaubigte oder sonstwie abgestempelte Kopie vorgelegt wird. Soweit handgeschriebene Passagen vorliegen und die Schrift sinnvoll z.B. mit der Personalausweis-Unterschrift verglichen werden kann, reicht das aus.
Man sollte als Behandler auch davon ausgehen, das hinter einer vorgelegten Verfügung kein krimineller Akt steht (Erbschleicher?), sondern das hier im Einvernehmen mit schwer betroffenen Familienangehörigen ein Lösung gesucht wird.
Leider haben "Standard-Texte" oftmals nicht die Inhalte, die wir Behandler uns wünschen. Manchmal ist eben "keine Aussicht auf Besserung" als Formulierung nicht hilfreich.
Was aber wünschen sich Ärzte?
Möglichst klar formulierte Wünsche/Ansichten, wie z.B.
- wenn ich dauerhaft nicht mehr selbstständig essen und trinken kann
- wenn ich nicht in der Lage bin, meine Angeghörigen zu erkennen
- wenn ich 24 Std. täglich auf fremde Hilfe angewiesen bin
- wenn die Ärzte meine Lebenserwartung auf weniger als ...(Monate/Woche) schätzen
- wenn ich nicht in der Lage bin Stuhlgang und Urin selbstständig zu kontrollieren
...usw...(hier sollten auch ganz persönliche Inhalte formuliert werden, die einem wichtig sind)
dann:
- wünsche ich keine Dialyse
- wünsche ich keine Beatmung und auch keine Atemhilfen wie Masken-Verfahren (CPAP)
- wünsche ich keinen Luftröhrenschnitt
- wünsche ich keine Gabe von Medikamenten, auch nicht Antibiotika
- sollen mir nur Schmerzmittel und Flüssigkeit zugeführt werden
- lehne ich die Anlage einer Magensonde oder Ernährungssonde ab
- lehne ich die Gabe von Blutkonserven ab
Wichtig sind auch Aussagen, wie man bei Akut-Zuständen (z.B. einer Hirnblutung deren Ausgang gerade in den ersten Tagen/Wochen noch ungewiss ist) verfahren soll, z.B.:
- einer Dialyse im Akutzustand stimme ich zu, wenn sie nicht länger als...dauert und ein Ende mit Heilungs-Aussichten absehbar ist
- einer Beatmung im Akutzustand stimme ich zu, wenn sie nicht länger als...dauert und ein Ende mit Heilungs-Aussichten absehbar ist
- einer Medikamentengabe im Akutzustand stimme ich zu, wenn sie nicht länger als...dauert und ein Ende mit Heilungs-Aussichten absehbar ist
...usw...
Das ganze kann man dann noch an die Prognose der Ärzte koppeln oder z.B. zwei Meinungen einfordern.
Auch eine Aussage zur Organspende oder Sektion (Leichenöffnung) wäre sinnvoll und erspart den Angehörigen unangenehme Entscheidungen.
Mit diesen Zeilen ist noch längst nicht alles erfasst - ich will damit nur Denkanstöße geben, wie man eine Patientenverfügung auch formulieren könnte. Je konkreter sie gefasst ist, desto mehr zeigt es dem Arzt, das man sich intensiv mit dem Thema befasst hat.
A. Flaccus
Re: Patientenverfügung
Hallo,
Also ich habe meine Patientenverfügung notariell beglaubigen lassen. Man hat mir gesagt, dass das bei Sonderwünschen sinnvoll ist. Mein Wunsch ist, dass ich keine fremden Organe eingesetzt bekomme, falls dies nötig sein sollte. Ansonsten ist mein Text recht standardisiert (also keine lebensverlängernden Maßnahmen, nur Schmerzlinderung).
Das war auch nicht arg teuer, kann es deshalb eigentlich schon empfehlen .
Also ich habe meine Patientenverfügung notariell beglaubigen lassen. Man hat mir gesagt, dass das bei Sonderwünschen sinnvoll ist. Mein Wunsch ist, dass ich keine fremden Organe eingesetzt bekomme, falls dies nötig sein sollte. Ansonsten ist mein Text recht standardisiert (also keine lebensverlängernden Maßnahmen, nur Schmerzlinderung).
Das war auch nicht arg teuer, kann es deshalb eigentlich schon empfehlen .
Re: Patientenverfügung
Atair, so was werde ich auch machen.
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden
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Re: Patientenverfügung
U. U. die Formulierung in der Patientenverfügung noch einmal überdenken und abändern (lassen), weil:
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/20 ... erichtshof
Frdl. Grüße
Christiane
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/20 ... erichtshof
Frdl. Grüße
Christiane
Re: Patientenverfügung
Super hilfreiche Hinweise! Danke.Dr. A. Flaccus hat geschrieben:... wenn ich mal aus ärztlicher (intensivmedizinischer) Sicht etwas dazu beitragen darf ...
Im Wesentlichen ist das das, was in meiner Patientenverfügung steht, die ich mir von der entfernt gegen eine geringe Gebühr hab' erstellen lassen. Vorher habe ich mich dort kostenlos beraten lassen.
In der Verfügung steht auch, dass ich heute schon keine Wiederbelebungsmaßnahmen will. Die Aussichten ohne Schaden weiterleben zu können sind ja wohl im Allgemeinen sehr gering (außer ich werde innerhalb von drei Minuten wiederbelebt).
Die Verfügung bewahre ich zuhause in einem Ordner mit der Aufschrift »Vorsorge« auf und meine Bevollmächtigten wissen wo der steht und wie sie im Notfall an meine Verfügung und ihre Vollmacht ran kommen. Zusätzlich habe ich ein Original meiner Patientenverfügung bei der entfernt hinterlegt und ein Hinweiskärtchen bekommen, in dem steht, wer im Notfall zu benachrichtigen ist. Das trage ich um meine Krankenversicherungskarte herumgefaltet bei mir im Portmonnaie.
Wenn ich nun zur einer Blinddarm-Operation ins Krankenhaus gehe, sollte ich dann dort meine Patientenverfügung vorlegen (wie oft verlangt wird)? Ich befürchte, dass meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen dann zum Problem werden könnte. Wenn ich bei der OP einen Herzstillstand habe, könnte man mich doch schnell und mit guter Aussicht wiederbeleben. Das wäre erstmal in meinem Sinne. Wenn die dann aber nicht so erfolgreich war und ich mein Bewusstsein nicht wieder erlange, können meine Bevollmächtigten meine PV vorlegen. Ich würde dann erwarten, dass die weitere Behandlung eingestellt wird und ich an meiner Erkrankung versterben darf.
Um das zu erreiche würde ich bei der Aufnahme ins KKH die Kontaktdaten meiner Bevollmächtigten angeben und dass ich eine PV habe.
Ist das praktikabel oder sollte ich es anders machen?
Zuletzt geändert von Brigitte Goretzky am 17.04.17, 00:59, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: unerwünschter Link entfernt - Forenregeln beachten!
Grund: unerwünschter Link entfernt - Forenregeln beachten!
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Re: Patientenverfügung
Guten Tag,
vor einer Nicht-Wiederbelebung bei akutem Auftreten von Problemen braucht man sich als Verfasser einer Patientenverfügung nicht zu fürchten. Ärzte können sehr wohl differenzieren, wie eine solche Verfügung gemeint ist. Es ist klar, das damit vor allen Dingen langfristige Verläufe/Prognosen gemeint sind.
Der skizzierte Weg einer Bekanntgabe von Bevollmächtigten ist ebenfalls ein guter Weg, um eine sichere Kommunikation im Sinne des Patienten zu gewährleisten.
A. Flaccus
vor einer Nicht-Wiederbelebung bei akutem Auftreten von Problemen braucht man sich als Verfasser einer Patientenverfügung nicht zu fürchten. Ärzte können sehr wohl differenzieren, wie eine solche Verfügung gemeint ist. Es ist klar, das damit vor allen Dingen langfristige Verläufe/Prognosen gemeint sind.
Der skizzierte Weg einer Bekanntgabe von Bevollmächtigten ist ebenfalls ein guter Weg, um eine sichere Kommunikation im Sinne des Patienten zu gewährleisten.
A. Flaccus
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