Einsicht in die Akte

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Moderator: DMF-Team

sonnenkind66
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Einsicht in die Akte

Beitrag von sonnenkind66 »

Guten Abend ,
habe mich erst vor kurzem hier angemeldet und muss sagen das es ein gutes Forum ist !
Kompliment , an das gesamte Team !
Nun meine Frage :-)

Als Patient habe ich doch das Recht meine Akte einzusehen oder ?(meiner Mutter wurde es verweigert ) deshalb meine Frage !
Kann man darauf bestehen ?

Mit freundlichem Gruß
Sonnenkind
Damiana
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Beitrag von Damiana »

Guten Abend,

ich gehöre zwar nicht zum DMF-Team, finde aber auch das das DMF ein gutes Forum ist :wink:
Ja Sie haben das Recht auf Einsicht und auch (gegen Übernahme der Kopierkosten) auf eine Kopie der "objektiv erhobenen Befunde" Dazu gehören z.B. Blutwerte, Arztberichte, Bilder...
persönliche Aufzeichnungen des Arztes darf er unkenntlich machen bzw. muss er nicht offen legen.
Vielleicht ganz interessanter Link der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung): Patientenrechte bzw. Einsichtsrecht

Viele Grüße Damiana
Vertrauen Sie jedem? :wink:
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!
sonnenkind66
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Beitrag von sonnenkind66 »

Guten Abend ,

vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort :-) und für die zwei Links , werde ich mir morgen in Ruhe durch lesen !

Mit freundlichem Gruß
Sonnenkind
AnnettLoewe
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Beitrag von AnnettLoewe »

Rechtsgrundlage ist § 810 BGB.
Manchmal hilft ein Verweis darauf. :wink:

Herzliche Grüße,
Annett Löwe
sonnenkind66
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Beitrag von sonnenkind66 »

Hallo, Annett Löwe ,

vielen Dank für den Hinweis , aber was mache ich wenn sie trotzdem die Akteneinsicht nicht gewähren ?

Mit freundlichem Gruß
Sonnenkind
AnnettLoewe
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Beitrag von AnnettLoewe »

Hallo,
Dann drohen Sie mit einer Einstweiligen Anordnung durch das Gericht am Sitz der Klinik. Den Antrag können Sie auch ohne Anwalt in der Rechtsantragsstelle dort stellen.
Die glaubhaft (und in aller Seelenruhe) vorgetragene Drohung wird reichen.

Schöne Grüße,
Annett Löwe
sonnenkind66
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Beitrag von sonnenkind66 »

Hallo , AnnettLoewe , :D

danke Ihnen noch mal für Ihre Antwort , werde es dann machen , wenn sie sich weigern sollten ! :D :wink:
Eine Frage noch habe oben noch mal gelesen, das der Arzt seine persönlichen Aufzeichnungen unkennlich machen darf , weshalb ist das so ? I
Ich meine wenn es um meine Person oder hier in dem Fall , um die Person meiner Mutter geht , habe ich / sie doch auch darauf ein Recht oder nicht ?
Sorry, kenne mich damit wirklich nicht aus und bin dankbar um jede Antwort zu diesem Thema , man ist immer so unsicher als Laie ! :(

Mit freundlichem Gruß
Sonnenkind
Damiana
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Beitrag von Damiana »

Hallo,

siehe zweiter LInk da gibt es unterschiedliche Auffassungen dazu... keine Ahnung wie das ein Jurist begründen würde.

Viele Grüße Damiana
AnnettLoewe
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Beitrag von AnnettLoewe »

Ich versuchs mal:
die Rechtsprechung dazu ist eindeutig. Der Arzt darf subjektive Einschätzungen und persönliche Notizen für sich behalten. Weil er in seiner Berufsausübung und in seinem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt wird, wenn er sowas entweder nicht aufschreiben dürfte oder es offenbaren müsste.
Die Datenschützer argumentieren mit dem Persönlichkeitsrecht des Patienten und dessen Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" und sagen, der Patient hat ein Recht darauf, alles zu wissen, was der Arzt über ihn in seinen Akten hat.
Es besteht also ein Konflikt zwischen den Grundrechten beider Personen, den die Gerichte in diesem Punkt zugunsten der Ärzte entschieden haben.
Vor allem wohl deshalb, weil ein rechtlich schützenswertes Interesse des Patienten, das über die objektiven Daten, Befunde etc. hinausgeht, nicht erkennbar ist. Diese, wie alles, was sonst in der Akte steht, unterliegen ohnehin der Schweigepflicht des Arztes, es besteht also keine Gefahr, dass Dritte davon irgendetwas erfahren. Für die weitere Behandlung des Patienten sind ebenfalls nur die objektiven Daten von Belang.Welche Vermutungen oder Eindrücke der Arzt hat, ist völlig irrelevant, solange er das nicht anhand objektiver Daten, Zahlen und Fakten belegen kann...die dann wieder zugänglich wären.

Noch etwas: aus Ihrem ersten Posting war nicht zu erkennen, dass die Patientin, um die es geht, Ihre Mutter ist. Ich hatte gemeint, Sie selbst seien die Patientin und Ihrer Mutter sei die Einsicht in Ihre Akte verweigert worden.
Sie werden die Akte Ihrer Mutter nicht zur Einsichtnahme bekommen, es sei denn, Ihre Mutter entbindet den Arzt Ihnen gegenüber von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Das sollte schriftlich erklärt werden, mit den Namen und Anschriften der drei Beteiligten. Dann geht das klar.

Herzliche Grüße,
Annett Löwe
sonnenkind66
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Beitrag von sonnenkind66 »

Hallo, AnnettLeowe und Damiana ,
danke für Ihre Antworten !
Es ist schon etwas verwirrend , aber ich habe es jetzt verstanden !

@ AnnettLoewe :
stimmt , habe es etwas unglücklich ausgedrückt oben !
Ja, es ging um meine Mutter .
Meine Mutter war mit einer Blutdruckentgleisung ins KH gekommen * Gott sei dank* wurde sie noch rechtzeitig und schnell eingeliefert !
Als es ihr dann etwas besser ging , sie wieder aufstehen durfte , kamen wir auf das Thema , weil wir gerne etwas über den sogenannten Quickwert wissen wollten und so sind wir dann zur Stadtionschwester und meine Mutter wollte ihre Akte einsehen , diese Schwester verweigerte es , mit dem Agument , als ich nachfragte warum es nicht ginge , sie hätte keine Zeit ( stand aber gemütlich mit einem anderen Patienten im Flur zu plaudern ) :roll: , naja war haben die Akte nicht zu Gesicht bekommen , mittlerweile ist meine Mutter wieder Zuhause und wir haben jetzt nicht weiter nachgefragt, das was wir wissen wollten haben wir dann anchliessend über unseren HA erfahren !
Als ich dieses Forum entdeckt habe, wollte ich es nun mal genauer wissen , für den Fall , das so was wieder passieren sollte ( was ich ja nicht hoffen werde , hoffe das meine Mutter gesund bleibt ) . Aber dann ist man ja besser drauf vorbereitet !

Mit freundlichem Gruß
Sonnenkind
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