zu frühe Entlassung aus dem Krankenhaus

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Sascha71
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zu frühe Entlassung aus dem Krankenhaus

Beitrag von Sascha71 »

Einem Freund der Familie (ohne Angehörige) wurde in der letzten Woche der Unterschenkel amputiert. Heute Nachmittag wurde ihm mitgeteilt das er morgen aus der Klink entlassen wird und wir morgen Nachmittag einen Rollstuhl und einen Toilettenaufsatz in seiner Wohnung entgegennehmen sollen. Er/Wir haben keinerlei Erfahrung im Umgang mit den Geräten, die Wohnung ist nicht rollstuhlgerecht...Ist so etwas zulässig, gibt es Möglichkeiten einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus mit direktem Übergang in eine Reha einzufordern?
Coza
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Re: zu frühe Entlassung aus dem Krankenhaus

Beitrag von Coza »

Diese Frage sollten Sie bzw. der Patient versuchen, mit dem Sozialdienst des Krankenhauses zu klären. Im DRG-System der Abrechnung der erbrachten Leistung und der hierfür empfohlenen Verweildauer ist Zeit für die Behandlung und Klärung solcher Fragen nicht vorgesehen.
Eine direkte Verlegung vom Krankenhaus in eine entsprechende AHB-Einrichtung sollte eigentlich organisierbar sein.

Coza
Hinweis unter Bezug auf §7(4) der Berufsordnung für Ärzte:
Mein Beitrag ist eine Stellungnahme, die auf den vorliegenden Angaben beruht. Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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